Der Monteur-Podcast
Leitfaden

Monteurzimmer und Steuern: was auf dich zukommt

Bei der Monteurzimmer-Vermietung zahlst du Einkommensteuer auf den Überschuss, nicht auf den Umsatz, dazu eventuell Soli und Kirchensteuer. Gewerbesteuer fällt nur bei gewerblicher Vermietung und über 24.500 € Gewerbeertrag an (§ 11 GewStG). Umsatzsteuer schuldest du zusätzlich, meist 7 % auf die Übernachtung, außer als Kleinunternehmer (§ 19 UStG).

Mit Markus WanningMonteur-Podcast.de · Wissen für Vermieter und Disponenten

Das Wichtigste in Kürze

  1. Gewinn zählt, nicht Umsatz. Einkommensteuer, Soli und Kirchensteuer hängen an dem, was nach Abzug aller Kosten übrig bleibt. Wer 40.000 € einnimmt, hat damit noch keine Steuerlast ausgerechnet.
  2. Privat oder gewerblich ist die Weiche. Davon hängen die Einkunftsart (§ 21 oder § 15 EStG), die Gewerbesteuer und die Art der Gewinnermittlung ab.
  3. Umsatzsteuer läuft separat. 7 % auf die Übernachtung, 19 % auf Leistungen, die nicht unmittelbar dem Wohnen dienen. Für die Kleinunternehmerregelung gelten maximal 25.000 € Umsatz im Vorjahr und maximal 100.000 € im aktuellen Jahr.
  4. Leg Geld zurück. Wer zum ersten Mal ein volles Jahr vermietet, bekommt die Rechnung oft doppelt: Nachzahlung für das Vorjahr und gleichzeitig neue Vorauszahlungen.
  5. Termine stehen fest. Einkommensteuer-Vorauszahlungen am 10. März, Juni, September und Dezember, Gewerbesteuer und Grundsteuer am 15. Februar, Mai, August und November.
Essplatz mit Holztisch am Fenster

Privat oder gewerblich: welche Steuern fallen an?

Private Vermietung löst Einkommensteuer und Umsatzsteuer aus, gewerbliche Vermietung zusätzlich Gewerbesteuer. Deshalb klärst du vor jeder Rechnung die Einordnung, denn fast alles Weitere folgt daraus.

Vermögensverwaltung Gewerbebetrieb
Einkunftsart Einkünfte aus Vermietung (§ 21 EStG) Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)
Kosten heißen Werbungskosten Betriebsausgaben
Formular Anlage V Anlage G, dazu Anlage EÜR
Gewerbesteuer nein ja, über 24.500 € Gewerbeertrag
Umsatzsteuer ja, außer Kleinunternehmer ja, außer Kleinunternehmer

Vermögensverwaltung. Du überlässt möblierte Räume mit den üblichen Nebenleistungen: Bettwäsche, Endreinigung, WLAN, Schlüsselbox. Dann versteuerst du das Ergebnis nach § 21 EStG als Vermietungseinkünfte.

Gewerbebetrieb. Tritt die reine Raumüberlassung hinter eine hotelähnliche Organisation zurück, wird es gewerblich (§ 15 EStG). Die Finanzverwaltung stellt im amtlichen Einkommensteuer-Handbuch (H 15.7 (2) EStH) vor allem auf zwei Punkte ab: wie oft die Gäste wechseln und ob Zusatzleistungen eine eigene Organisation brauchen. Der Gewinn wird meist per Einnahmenüberschussrechnung ermittelt.

Typische Anzeichen für das Gewerbe:

  • Zwischenreinigung im festen Takt, Wäscheservice, Frühstück
  • angestellte oder fest eingeteilte Reinigungskräfte, feste Servicezeiten
  • viele Einheiten, mehrere Standorte, täglicher Wechsel
  • angemietete Wohnungen, die du weitervermietest

Kein Merkmal entscheidet allein. Weder die Zahl der Betten noch der Umsatz ist ein Kriterium. Das Raster mit allen Abgrenzungsmerkmalen und den Ablauf der Anmeldung findest du im Artikel Gewerbe anmelden für Monteurzimmer.

Eine GmbH oder UG ist immer gewerblich, schon wegen der Rechtsform. Sie zahlt Körperschaftsteuer statt Einkommensteuer, dazu Gewerbesteuer ohne Freibetrag. Was das für den Start bedeutet, steht unter Rechtsform für die Monteurvermietung.

Wie viel Einkommensteuer zahlst du auf Monteurzimmer?

Einkommensteuer zahlst du auf den Überschuss aus der Vermietung, zum persönlichen Steuersatz zwischen 14 und 45 %. Das gilt für jede natürliche Person, für private wie gewerbliche Vermietung, für ein einzelnes Zimmer genauso wie für zehn Wohnungen. Auch eine einzelne Projektbuchung über sechs Wochen gehört in die Erklärung.

Der Überschuss sind alle Einnahmen minus alle Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Zu den Einnahmen zählt mehr, als viele denken:

  • Übernachtungspreise einschließlich Nebenkosten
  • Endreinigung, Zwischenreinigung, Wäsche
  • Parkplatz, Stellplatz für den Transporter
  • Stornogebühren und einbehaltene Kautionen (eine zurückgezahlte Kaution nicht)

Der Überschuss wird mit deinen übrigen Einkünften zusammengerechnet, etwa mit Lohn oder Rente. Erst auf diese Summe greift der Tarif. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 € (§ 32a Abs. 1 EStG). Danach steigt der Steuersatz an, bis zum Spitzensatz von 42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen und 45 % ab 277.826 €. Wer schon gut verdient, zahlt auf jeden zusätzlichen Euro aus der Vermietung eher 33 bis 42 Cent als 14.

Verluste, etwa im Anlaufjahr mit hohen Ausstattungskosten, kannst du mit anderen Einkünften verrechnen. Voraussetzung: Du willst auf Dauer einen Überschuss erzielen. Ein schwaches Jahr oder Leerstand zwischen zwei Projekten ändert daran nichts, solange du nachweislich vermieten willst. Halte deshalb Inserate, Anfragen und gesperrte Zeiten fest.

Was kannst du als Werbungskosten und AfA absetzen?

Geschirr und Gläser im Küchenschrank als Teil der Ausstattung

Absetzen kannst du alles, was durch die Vermietung veranlasst ist: laufende Kosten sofort, teure Anschaffungen über die Abschreibung (AfA). Die eigentliche Frage ist also, ob sofort oder verteilt über mehrere Jahre.

Sofort absetzbar sind laufende Kosten im Jahr der Zahlung: Schuldzinsen (nicht die Tilgung), Grundsteuer, Versicherungen, Strom, Heizung, Wasser, Internet, Reinigung und Wäsche, Reparaturen, Portalgebühren, Inserate, Software, Steuerberatung, Fahrten zum Objekt. Wohnst du nicht selbst in der Wohnung, ordnest du die Kosten voll der Vermietung zu. Bei Mischnutzung teilst du nach einem nachvollziehbaren Maßstab auf.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € je Stück (netto, wenn du Vorsteuer ziehst) setzt du im Jahr der Anschaffung voll ab (§ 6 Abs. 2 EStG). Ein Bettgestell, eine Matratze, ein Kühlschrank fallen oft darunter. Der Sammelposten für Güter zwischen 250 und 1.000 € (§ 6 Abs. 2a EStG) gilt nur für Betriebe, nicht für die private Vermietung.

Abschreibung (AfA) gilt für alles, was länger hält und teurer ist: die Einbauküche, die komplette Möblierung eines Zimmers, das Gebäude selbst. Möbel und Geräte schreibst du über die Nutzungsdauer laut amtlicher AfA-Tabelle ab. Beim Gebäude gilt nach § 7 Abs. 4 EStG:

Fertigstellung des Gebäudes Lineare AfA pro Jahr
vor 1925 2,5 %
1925 bis 2022 2 %
ab 2023 3 %

Für neue Wohngebäude mit Baubeginn oder Kaufvertrag zwischen dem 1.10.2023 und dem 30.9.2029 gibt es alternativ 5 % degressiv vom Restwert (§ 7 Abs. 5a EStG). Grund und Boden schreibst du nie ab. Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer und Notar erhöhen die AfA-Basis, soweit sie aufs Gebäude entfallen.

Vorsicht nach dem Kauf. Gibst du innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb mehr als 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten (netto) für Instandsetzung und Modernisierung aus, werden daraus anschaffungsnahe Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Dann gibt es keinen Sofortabzug, alles läuft über die Gebäude-AfA. Wer eine Wohnung kauft und für Monteure herrichtet, landet schnell über dieser Grenze. Plan die Renovierung mit deiner Steuerberatung, bevor die Handwerker kommen.

Vor dem ersten Gast. Auch Kosten vor dem ersten Einzug zählen: Inserate, Besichtigungsfahrten, Beratung, Software. Voraussetzung ist, dass deine Vermietungsabsicht nach außen erkennbar ist.

Ein Erfahrungswert aus der Vermieterpraxis: Vergessen werden fast immer die kleinen Posten. Portalgebühren, Domain, Kontogebühren für das Vermietungskonto, die anteilige Handyrechnung. Ein eigenes Konto nur für die Vermietung ist keine Pflicht, spart dir am Jahresende aber Stunden.

Wann zahlst du Gewerbesteuer, und wie viel fließt zurück?

Gewerbesteuer zahlst du nur als gewerblicher Vermieter und nur auf den Gewerbeertrag über 24.500 € (§ 11 Abs. 1 GewStG). Der Gewerbeertrag ist grob gesagt dein Gewinn mit einigen Hinzurechnungen und Kürzungen.

So rechnest du:

  1. Gewerbeertrag ermitteln
  2. Als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft 24.500 € Freibetrag abziehen (§ 11 Abs. 1 GewStG)
  3. Mit der Steuermesszahl 3,5 % multiplizieren (§ 11 Abs. 2 GewStG), das ergibt den Messbetrag
  4. Messbetrag mal Hebesatz deiner Gemeinde

Für Einzelunternehmer gleicht § 35 EStG viel aus. Die Einkommensteuer sinkt um das Vierfache des Messbetrags, gedeckelt auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und auf den Anteil der Einkommensteuer, der deinen gewerblichen Einkünften zuzurechnen ist. Bei einem Hebesatz um 400 % gleicht sich das weitgehend aus. Liegt der Hebesatz deutlich höher, bleibt ein Rest.

Ein Rechenbeispiel mit Hebesatz steht im Artikel Gewerbe anmelden für Monteurzimmer.

Wer angemietete Wohnungen weitervermietet, sollte wissen: Ein Teil der gezahlten Mieten wird dem Gewerbeertrag wieder hinzugerechnet. Das wirkt sich erst aus, wenn die Summe aller Hinzurechnungen einen Freibetrag übersteigt. Bei kleinen Betrieben bleibt es meist folgenlos, bei vielen angemieteten Objekten lohnt das Nachrechnen.

Erweiterte Kürzung. Grundstücksgesellschaften, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten, können ihren Gewerbeertrag um den Teil kürzen, der auf diesen Grundbesitz entfällt (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG). Für eine Vermietungs-GmbH kann das viel Geld wert sein. Für Monteurzimmer mit Beherbergungscharakter und Zusatzleistungen greift sie in aller Regel nicht. Wer über eine Immobilien-GmbH nachdenkt, bespricht diese Frage mit der Steuerberatung.

Umsatzsteuer und Kleinunternehmer in Kürze

Umsatzsteuer fällt bei privater wie gewerblicher Vermietung an: 7 % auf die Übernachtung, 19 % auf andere Leistungen, außer du bist Kleinunternehmer. Wer nachhaltig gegen Entgelt vermietet, ist Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.

  • Kurzfristige Beherbergung kostet 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG). Dazu gehören Bett, Möbel, Strom, Heizung, Bettwäsche.
  • 19 % zahlst du auf alles, was der Übernachtung nicht unmittelbar dient, etwa ein Parkplatz oder ein Wäscheservice für Arbeitskleidung. Weise sie auf der Rechnung getrennt aus.
  • Kleinunternehmer bist du, wenn dein Gesamtumsatz maximal 25.000 € im Vorjahr und maximal 100.000 € im aktuellen Jahr beträgt (§ 19 Abs. 1 UStG). Die 100.000 € sind eine harte Grenze: Schon der Umsatz, mit dem du sie überschreitest, ist steuerpflichtig.

Für Vermieter mit Firmenkunden lohnt die Kleinunternehmerregelung selten. Die Firma zieht die Umsatzsteuer ohnehin als Vorsteuer ab, du dagegen verlierst den Vorsteuerabzug auf Möbel, Renovierung und Software. Im Monteur-Podcast, Folge 06, rechnet Markus Wanning vor: Rund drei dauerhaft belegte Betten bei 25 € netto pro Nacht reichen schon an die 25.000 € heran.

Alles Weitere: Umsatzsteuer bei Monteurzimmern, Kleinunternehmerregelung für Vermieter, Rechnung für Monteurzimmer und E-Rechnung für Vermieter.

Zahlst du Soli und Kirchensteuer auf Mieteinnahmen?

Nein, nicht direkt: Soli und Kirchensteuer sind Zuschläge auf deine gesamte Einkommensteuer. Auf Mieten, Übernachtungspreise oder einzelne Rechnungen werden sie nie erhoben.

Solidaritätszuschlag. 5,5 % der Einkommensteuer, aber erst oberhalb einer Freigrenze. Sie liegt bei 20.350 € Einkommensteuer für Alleinstehende und 40.700 € bei Zusammenveranlagung (§ 3 Abs. 3 SolzG). Gemeint ist die Steuer, nicht das Einkommen. Knapp darüber wird der Soli schrittweise eingeschliffen: Er beträgt dann höchstens 11,9 % dessen, was über der Freigrenze liegt. Die meisten nebenberuflichen Vermieter zahlen deshalb keinen Soli. Eine GmbH zahlt ihn auf die Körperschaftsteuer, ohne diese Freigrenze.

Kirchensteuer. Sie fällt nur an, wenn du Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft bist. Der Satz beträgt 8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Ländern. Es zählt dein Wohnsitz, nicht der Ort der Wohnung. Wer in Rheinland-Pfalz wohnt und in Bayern vermietet, zahlt 9 %. Die gezahlte Kirchensteuer ist eine Sonderausgabe bei dir persönlich, keine Werbungskosten der Wohnung. Buch sie also nicht als Objektkosten.

Buchführung: EÜR, Anlage V oder Bilanz

Private Vermieter ermitteln den Überschuss in der Anlage V, gewerbliche meist per Einnahmenüberschussrechnung, eine GmbH immer per Bilanz.

Situation Gewinnermittlung Formular
Private Vermietung (§ 21 EStG) Einnahmen abzüglich Werbungskosten (Überschuss) Anlage V
Gewerblich, unter den Grenzen Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) Anlage G und Anlage EÜR
Gewerblich, über den Grenzen nach Aufforderung Bilanz und GuV Anlage G, E-Bilanz
GmbH oder UG immer Bilanz Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung

Bücher und Bilanz musst du als gewerblicher Einzelunternehmer steuerlich erst führen, wenn dein Gesamtumsatz 800.000 € im Kalenderjahr oder dein Gewinn 80.000 € im Wirtschaftsjahr übersteigt und das Finanzamt dich dazu auffordert (§ 141 Abs. 1 AO). Private Vermieter betrifft § 141 AO nicht. Handelsrechtlich bucht doppelt, wer Kaufmann ist (§ 1 HGB).

Ganz ohne Ordnung geht es trotzdem nicht. Rechnungen bewahrst du acht Jahre auf, Bücher und Aufzeichnungen zehn (§ 147 Abs. 3 AO). Elektronisch eingegangene Belege bleiben elektronisch, ein Ausdruck ersetzt das Original nicht.

Beherbergungssteuer der Gemeinden

Die Beherbergungssteuer ist eine kommunale Steuer, die manche Gemeinden per Satzung erheben, andere nicht. Sie heißt auch Übernachtungssteuer, Bettensteuer oder City-Tax und ist keine Bundessteuer.

Für Monteurzimmer entscheidend: Gemeinden dürfen auch beruflich bedingte Übernachtungen besteuern, so das Bundesverfassungsgericht 2022. Viele Satzungen nehmen Dienstreisen trotzdem aus, meist gegen eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Andere besteuern jede Übernachtung. Einziehen und abführen musst die Steuer oft du als Vermieter. Prüf deshalb die Satzung der Gemeinde, in der deine Wohnung liegt, bevor du Preise kalkulierst.

Davon zu unterscheiden ist die Kurtaxe, ein Beitrag in Kur- und Erholungsorten. Mehr dazu unter Bettensteuer, Kurtaxe und berufliche Übernachtung.

Rechenbeispiel: zwei Monteurwohnungen

Im Beispiel kosten 12.000 € Überschuss aus zwei Monteurwohnungen rund 4.640 € zusätzliche Steuern, also knapp 39 %.

Alle Werte sind Annahmen zur Veranschaulichung, keine KWATERA24-Zahlen. Vereinfachte Rechnung nach dem Tarif 2026, ohne Sonderausgabenabzug der Kirchensteuer und ohne weitere persönliche Abzüge.

Ausgangslage: Alleinstehend, nicht verheiratet, Wohnsitz in Rheinland-Pfalz, kirchensteuerpflichtig. Hauptberuf mit 45.000 € zu versteuerndem Einkommen. Dazu zwei eigene, möblierte Wohnungen, privat vermietet an Monteurteams, Bettwäsche und Endreinigung inklusive, keine weiteren Services. Also Vermögensverwaltung nach § 21 EStG. Regelbesteuert bei der Umsatzsteuer, alle Beträge netto.

Position Betrag
Einnahmen aus Übernachtungen und Endreinigung 36.000 €
Schuldzinsen − 6.000 €
Gebäude-AfA (2 % auf 200.000 € Gebäudeanteil) − 4.000 €
Möbel und Geräte (GWG und AfA) − 1.500 €
Strom, Heizung, Wasser, Internet, Rundfunk − 5.000 €
Reinigung und Wäsche − 3.500 €
Portalgebühren, Software, Inserate − 1.500 €
Grundsteuer, Versicherungen − 1.000 €
Reparaturen − 1.500 €
Überschuss Anlage V 12.000 €

Was das an Steuern auslöst:

ohne Vermietung mit Vermietung Differenz
Zu versteuerndes Einkommen 45.000 € 57.000 € + 12.000 €
Einkommensteuer 2026 8.835 € 13.091 € + 4.256 €
Kirchensteuer 9 % 795 € 1.178 € + 383 €
Solidaritätszuschlag 0 € 0 € 0 €
Mehrsteuer gesamt rund 4.640 €

Den Soli zahlt diese Person nicht, weil ihre Einkommensteuer weit unter der Freigrenze von 20.350 € bleibt. Gewerbesteuer fällt ohnehin nicht an. Selbst bei gewerblicher Einstufung läge der Gewerbeertrag von 12.000 € unter dem Freibetrag von 24.500 €.

Praktisch heißt das: Leg von jedem Euro Überschuss rund 40 Cent zurück, bis der Bescheid da ist. Bei der Umsatzsteuer kommt etwas hinzu. Die 7 % auf die 36.000 € (2.520 €) gehören nie dir, abzüglich deiner Vorsteuer führst du sie ans Finanzamt ab.

Steuer-Fahrplan im Jahreslauf

Der Steuer-Fahrplan hat feste Termine: Einkommensteuer-Vorauszahlungen am 10. März, Juni, September und Dezember, Gewerbe- und Grundsteuer am 15. Februar, Mai, August und November. Die Daten gelten, sofern das Finanzamt Vorauszahlungen festgesetzt hat oder du Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben musst. Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.

Wann Was Für wen
jeden 10. des Monats bzw. nach Quartalsende Umsatzsteuer-Voranmeldung und Zahlung (mit Dauerfristverlängerung einen Monat später) Regelbesteuerte; Kleinunternehmer nicht
Januar Belege des Vorjahres abschließen, Umsatz prüfen: Lag er über 25.000 €? Dann ab sofort keine Kleinunternehmerregelung alle
15. Februar Gewerbesteuer- und Grundsteuer-Vorauszahlung Gewerbliche; Grundsteuer alle Eigentümer
10. März Einkommensteuer-Vorauszahlung (mit Soli und Kirchensteuer) wer einen Vorauszahlungsbescheid hat
Frühjahr Unterlagen für die Steuerberatung sortiert übergeben, Ausstattungsliste aktualisieren alle
15. Mai Gewerbesteuer- und Grundsteuer-Vorauszahlung wie Februar
10. Juni Einkommensteuer-Vorauszahlung wie März
31. Juli (2027: 2. August) Abgabe der Steuererklärung des Vorjahres ohne Steuerberatung (§ 149 Abs. 2 AO) unberatene Vermieter
15. August Gewerbesteuer- und Grundsteuer-Vorauszahlung wie Februar
10. September Einkommensteuer-Vorauszahlung wie März
Oktober Halbjahreszahlen anschauen: Reicht die Rücklage? Vorauszahlungen anpassen lassen, wenn das Jahr deutlich besser oder schlechter läuft alle
15. November Gewerbesteuer- und Grundsteuer-Vorauszahlung wie Februar
10. Dezember Einkommensteuer-Vorauszahlung wie März
Dezember Größere Anschaffungen planen (GWG-Grenze 800 €), Umsatz gegen 100.000-€-Grenze prüfen alle
Ende Februar des übernächsten Jahres Abgabe mit Steuerberatung, für 2026 also bis 29.02.2028 (§ 149 Abs. 3 AO) beratene Vermieter

Wer zu spät abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag (§ 152 AO). Ein Termin geht oft unter: Steigt dein Überschuss deutlich, setzt das Finanzamt nach dem ersten Bescheid Vorauszahlungen fest. Im Jahr danach zahlst du die Nachzahlung für das alte Jahr und die ersten Vorauszahlungen für das neue. Genau dafür ist die Rücklage da.

Wird als Grafik (HTML) umgesetzt, siehe Bildbriefing.

Dazu im Podcast: Folge 04 – Gewerbe oder privat? klärt die Weiche, an der alle Steuerfragen hängen. Folge 06 – Rechnungsstellung mit Umsatzsteuer erklärt 7 und 19 %, die Kleinunternehmerregelung und die Pflichtangaben auf Firmenrechnungen. Und in Folge 07 – Welche Rechtsform für den Start? geht es darum, wann Einzelunternehmen oder GmbH passt, inklusive Körperschaftsteuer und fehlendem Gewerbesteuer-Freibetrag.

Alle Steuerthemen im Detail

Zu jedem Steuerthema rund um Monteurzimmer gibt es einen eigenen Beitrag:

Fazit

Steuern bei der Monteurzimmer-Vermietung sind einfacher, als die vielen Begriffe vermuten lassen. Zuerst klärst du die Einordnung: Vermögensverwaltung oder Gewerbebetrieb. Dann sammelst du von Anfang an jeden Beleg und legst einen festen Anteil des Überschusses zurück. Die Termine aus dem Fahrplan trägst du einmal in den Kalender ein. Für Einzelfragen helfen die Unterartikel, für deinen Fall die Steuerberatung, und den Einstieg bietet der Leitfaden Monteurzimmer vermieten.

Häufige Fragen

Muss ich Einnahmen aus einem einzelnen Monteurzimmer versteuern?

Ja. Auch gelegentliche Vermietung gehört in die Einkommensteuererklärung. Steuer zahlst du aber nur, wenn nach Abzug der Kosten ein Überschuss bleibt und dein gesamtes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt.

Ab welchem Betrag zahle ich Gewerbesteuer?

Nur wenn du gewerblich vermietest und dein Gewerbeertrag 24.500 € übersteigt. Es kommt auf den Gewinn an, nicht auf den Umsatz. Bist du Einzelunternehmer, bekommst du einen großen Teil über § 35 EStG bei der Einkommensteuer zurück.

Kann ich Möbel für das Monteurzimmer sofort absetzen?

Einzelne Stücke bis 800 € netto ja, als geringwertige Wirtschaftsgüter. Teurere Anschaffungen wie eine Einbauküche schreibst du über mehrere Jahre ab.

Welche Anlage brauche ich für die Steuererklärung?

Bei privater Vermietung die Anlage V, bei gewerblicher Vermietung Anlage G und Anlage EÜR. Ob zusätzlich die Anlage V-FeWo nötig ist, hängt davon ab, wie kurzfristig du vermietest. Lass das bei der ersten Erklärung prüfen.

Zahle ich Soli auf meine Mieteinnahmen?

Nicht direkt. Der Soli hängt an deiner gesamten Einkommensteuer und greift erst über 20.350 € Steuer (Alleinstehende) bzw. 40.700 € (zusammen veranlagt). Die meisten nebenberuflichen Vermieter liegen darunter.

Kann ich Kirchensteuer als Kosten der Wohnung absetzen?

Nein. Sie ist eine Sonderausgabe in deiner persönlichen Steuererklärung, keine Werbungskosten der Vermietung.

Wie viel sollte ich für Steuern zurücklegen?

Eine feste Quote, die für alle passt, gibt es nicht. Die Höhe hängt von deinem Gewinn, deinem übrigen Einkommen und deinem Wachstum ab: Wer neue Einheiten dazunimmt, bekommt später höhere Vorauszahlungen und eine Nachzahlung fürs Vorjahr gleichzeitig. Das Rechenbeispiel mit zwei Monteurwohnungen zeigt, wie schnell die Mehrsteuer zusammenkommt. Leg die Rücklage mit deiner Steuerberatung fest und prüf sie einmal im Jahr.

Was passiert, wenn ich die 25.000-€-Grenze überschreite?

Im laufenden Jahr bleibst du Kleinunternehmer, solange du unter 100.000 € bleibst. Ab dem 1. Januar des Folgejahres musst du Umsatzsteuer ausweisen und Voranmeldungen abgeben.

Quellen

  • § 1 Handelsgesetzbuch (HGB) – gesetze-im-internet.de
  • §§ 4, 6, 7, 10, 15, 21, 32a, 35, 37, 51a Einkommensteuergesetz (EStG) – gesetze-im-internet.de
  • §§ 9, 11, 16, 19 Gewerbesteuergesetz (GewStG) – gesetze-im-internet.de
  • §§ 12, 18, 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) – gesetze-im-internet.de
  • §§ 3, 4 Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolzG) – gesetze-im-internet.de
  • §§ 141, 147, 149, 152 Abgabenordnung (AO) – gesetze-im-internet.de
  • H 15.7 (2) Amtliches Einkommensteuer-Handbuch
  • BVerfG, Beschluss vom 22.03.2022, 1 BvR 2868/15 u. a. (Übernachtungsteuern)
  • Kirchensteuergesetze der Länder

Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Er gibt den allgemeinen Stand vom 18.10.2026 wieder. Für deinen Einzelfall wende dich an eine Anwältin, einen Anwalt oder deine Steuerberatung.

Stand: 18. Oktober 2026 · Nächste Prüfung: 18. April 2027

Markus Wanning

Markus Wanning ist seit 2020 in der Immobilienbranche, Gründer von KWATERA24 und Host von „Der Monteur-Podcast“. Er vermietet selbst an Monteure und Fachkräfte und spricht im Podcast jede Woche über das Geschäft.

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