Der Monteur-Podcast
Ratgeber

Bettensteuer beruflich: was für Monteure bei Kurtaxe und Übernachtungssteuer gilt

Auch für Monteure und Geschäftsreisende kann Bettensteuer anfallen. Seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022 dürfen Städte auch Monteure und Geschäftsreisende besteuern, Berlin tut das seit 01.04.2024. Ob du die Abgabe für dein Monteurzimmer abführen musst, steht allein in der Satzung der Gemeinde, in der die Wohnung liegt.

Mit Markus WanningMonteur-Podcast.de · Wissen für Vermieter und Disponenten

Das Wichtigste in Kürze

  1. Satzung schlägt Bauchgefühl. Ob, wie viel und für wen: Das regelt jede Gemeinde selbst. Bundesweit einheitliche Sätze gibt es nicht.
  2. Beruflich heißt nicht steuerfrei. Gemeinden dürfen berufliche Übernachtungen ausnehmen, sie müssen es seit 2022 aber nicht mehr (BVerfG, 1 BvR 2868/15).
  3. Kurtaxe ist etwas anderes. Sie zahlt der Gast in Kur- und Erholungsorten, du ziehst sie nur ein. Die Übernachtungsteuer schuldest in vielen Städten du als Betreiber.
  4. Ohne Nachweis keine Befreiung. Wo die Satzung Dienstreisen ausnimmt, brauchst du den Nachweis in der Form, die sie verlangt, und zwar bei jeder Buchung.
  5. Bayern ist ein Sonderfall. Dort verbietet Art. 3 Abs. 3 KAG seit 18.03.2023 kommunale Übernachtungsteuern, eine Kurtaxe gibt es trotzdem.

Was ist der Unterschied zwischen Bettensteuer, Kurtaxe und Tourismusbeitrag?

Die Bettensteuer ist eine örtliche Steuer auf eine bezahlte Übernachtung, die Kurtaxe ein Beitrag des Gastes für die Einrichtungen eines Kurorts. Sie unterscheiden sich also darin, wer zahlt und wofür. „Bettensteuer“ ist dabei nur ein Wort aus dem Alltag. In den Satzungen heißt die Steuer Übernachtungsteuer, Beherbergungsteuer, Kulturförderabgabe oder City-Tax. Der Name verrät wenig. Was gilt, steht im Text der Satzung.

Rechtlich ist die Übernachtungsteuer eine örtliche Aufwandsteuer nach Art. 105 Abs. 2a GG. Laut Bundesverfassungsgericht (2022) darf sie neben der Umsatzsteuer erhoben werden. Die Kurtaxe, je nach Land auch Kurbeitrag oder Gästebeitrag genannt, beruht dagegen auf den Kommunalabgabengesetzen der Länder. Ein Tourismus- oder Fremdenverkehrsbeitrag trifft wieder andere: In Rheinland-Pfalz zahlen ihn nach § 12 Abs. 1 KAG Selbstständige und Unternehmen, die vom Tourismus wirtschaftlich profitieren. Als Vermieter kannst du davon selbst betroffen sein.

Abgabe Grundlage Wer schuldet Wo üblich Berufliche Gäste
Übernachtungsteuer (Bettensteuer, City-Tax) Satzung oder Landesgesetz, Art. 105 Abs. 2a GG meist der Betrieb, teils der Gast Großstädte und Touristenorte je nach Satzung befreit oder steuerpflichtig
Kurtaxe (Kurbeitrag, Gästebeitrag) Kommunalabgabengesetz des Landes, Satzung der Gast; du ziehst ein und führst ab anerkannte Kur- und Erholungsorte je nach Satzung
Tourismusbeitrag (Fremdenverkehrsbeitrag) Kommunalabgabengesetz des Landes, Satzung Unternehmen mit Vorteil aus dem Tourismus Tourismusgemeinden betrifft dich als Vermieter, nicht den Gast
Zweitwohnungsteuer Satzung wer eine Zweitwohnung innehat viele Städte nicht bei kurzer Beherbergung

Wichtig ist der Begriff in deiner Gemeinde. Manche Städte nennen eine Steuer „Tourismusbeitrag“, die rechtlich wie eine Übernachtungsteuer funktioniert. Lies deshalb die Satzung und nicht nur die Überschrift.

Ist eine berufliche Übernachtung von der Bettensteuer befreit?

Eine berufliche Übernachtung ist nur dann von der Bettensteuer befreit, wenn die Satzung deiner Gemeinde das ausdrücklich vorsieht. Bis 2022 sah das anders aus. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2012 entschieden, dass beruflich bedingte Übernachtungen ausgenommen werden müssen. Danach hatten alle Übernachtungsteuern in Deutschland eine Ausnahme für Dienstreisen.

Mit Beschluss vom 22.03.2022 (1 BvR 2868/15 u. a.) hat das Bundesverfassungsgericht diese Pflicht gekippt. Es ging um die Regeln in Hamburg, Bremen und Freiburg im Breisgau. Kernsatz: Der Gesetzgeber darf berufliche Übernachtungen ausnehmen, er ist dazu aber nicht verpflichtet. Seitdem haben mehrere Städte die Ausnahme gestrichen.

Ein Beispiel mit offizieller Quelle ist Berlin. Dort sind beruflich veranlasste Übernachtungen seit dem 01.04.2024 steuerpflichtig. Der Satz beträgt seit dem 01.01.2025 7,5 %. Die frühere Ausnahme für Aufenthalte über 21 Tage ist zum selben Datum entfallen (Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, Stand Oktober 2026). Andere Gemeinden halten an der Befreiung für Dienstreisen fest. Eine bundesweite Linie gibt es deshalb nicht.

Für dich als Vermieter folgt daraus eine klare Reihenfolge. Erst prüfst du, ob deine Gemeinde überhaupt eine Übernachtungsteuer erhebt. Dann prüfst du, ob sie berufliche Aufenthalte ausnimmt. Erst wenn beides feststeht, stellt sich die Frage nach dem Nachweis. Eine Firmenrechnung oder die Baustelle in der Nachbarschaft befreit für sich genommen niemanden.

Bayern: Hier verbietet Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz seit dem 18.03.2023 kommunale Übernachtungsteuern. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Verbot am 14.11.2025 bestätigt (Vf. 3-VII-23). Kurorte in Bayern dürfen weiterhin einen Kurbeitrag erheben.

Müssen Monteure Kurtaxe zahlen?

Monteure müssen Kurtaxe zahlen, wenn ihre Unterkunft in einem Ort mit Kurbeitrag liegt und die Satzung berufliche Aufenthalte nicht ausnimmt. Die Kurtaxe knüpft an den Aufenthalt im Ort an und an die Möglichkeit, dessen Einrichtungen zu nutzen. In Rheinland-Pfalz zum Beispiel schuldet den Gästebeitrag, wer in der Gemeinde Unterkunft nimmt, ohne dort seinen Hauptwohnsitz zu haben (§ 12 Abs. 2 KAG RLP).

Viele Kurbeitragssatzungen nehmen Personen aus, die sich nur aus beruflichen Gründen im Ort aufhalten. Verlassen kannst du dich darauf nicht. Manche Satzungen kennen diese Ausnahme nicht oder verlangen einen Antrag. Andere befreien nur bestimmte Gruppen, etwa Kinder oder Menschen in Ausbildung.

Für den Vermieter ändert sich bei der Kurtaxe die Rolle. Du schuldest den Beitrag nicht selbst, du ziehst ihn beim Gast ein und führst ihn an die Gemeinde oder Kurverwaltung ab. Ziehst du ihn nicht ein, kann die Gemeinde dich je nach Satzung trotzdem in Anspruch nehmen. Für Kurorte mit vielen Montageeinsätzen, etwa bei Kliniken, Hotels oder Thermen im Umbau, lohnt sich ein kurzer Anruf bei der Kurverwaltung, bevor das erste Team anreist.

Wer schuldet die Abgabe und wer führt sie ab?

Bei der Übernachtungsteuer ist in den meisten Satzungen der Beherbergungsbetrieb Steuerschuldner, bei der Kurtaxe der Gast. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich gebilligt, dass die Steuer beim Betrieb erhoben und auf die Gäste abgewälzt wird. Anmeldung und Abführung gelten nach dem Beschluss als typische Pflichten eines Unternehmens, ähnlich wie im Melde- oder Umsatzsteuerrecht.

Für dich heißt das praktisch:

  • Du bist Schuldner (häufig bei der Übernachtungsteuer): Du meldest die Nächte an, zahlst die Steuer und holst sie dir über den Preis vom Kunden zurück. Zahlt der Kunde nicht, schuldest du die Steuer trotzdem.
  • Der Gast ist Schuldner, du ziehst ein (Kurtaxe, manche Übernachtungsteuern): Du kassierst den Betrag, führst ihn ab und haftest je nach Satzung, wenn du das versäumst.
  • Anmeldung: Viele Gemeinden verlangen, dass du dich als Betrieb registrierst. Eine Gewerbeanmeldung ersetzt das nicht. Berlin etwa verlangt seit 01.01.2026 eine vierteljährliche, elektronische Steueranmeldung.

Wer mehrere Wohnungen in verschiedenen Gemeinden hat, braucht für jeden Standort eine eigene Prüfung. Zwei Orte im selben Landkreis können völlig verschiedene Regeln haben. Mehr zu deinen übrigen Steuern als Vermieter steht im Überblick Steuern beim Monteurzimmer.

Welche Nachweise brauchst du für eine Befreiung?

Als Nachweis für eine berufliche Befreiung zählt nur, was die Satzung deiner Gemeinde verlangt, meist eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder ein amtliches Formular. Gibt es in deiner Gemeinde keine Befreiung für Dienstreisen, brauchst du auch keinen Nachweis. Dann hilft auch die schönste Arbeitgeberbescheinigung nichts.

Gängige Formen, je nach Satzung:

  1. Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die Übernachtung für die Arbeit nötig ist, oft auf einem Vordruck der Gemeinde.
  2. Eigenerklärung für Selbstständige, die selbst gebucht haben.
  3. Buchung und Rechnung auf die Firma, aber nur, wo die Satzung das ausdrücklich genügen lässt.

Fehlt der Nachweis bei einer Prüfung, kann die Gemeinde die Steuer nachfordern, auch wenn die Monteure tatsächlich gearbeitet haben. Das Risiko liegt bei dir. Fordere den Nachweis deshalb vor der Anreise an und lege ihn zur Buchung.

Vorlage: Bestätigung der beruflichen Übernachtung

Nutze den Vordruck deiner Gemeinde, wenn es einen gibt. Fehlt er, kann eine Bestätigung so aussehen:

Bestätigung über beruflich veranlasste Übernachtungen Firma: [Name, Anschrift] Wir bestätigen, dass folgende Beschäftigte in der Unterkunft [Adresse] ausschließlich aus beruflichen Gründen übernachten: [Vorname, Name] · Zeitraum vom [TT.MM.JJJJ] bis [TT.MM.JJJJ] · Einsatzort [Ort] Die Kosten der Übernachtung trägt [die Firma / der Beschäftigte gegen Erstattung]. Ort, Datum, Unterschrift, Firmenstempel

Frag nur ab, was die Satzung verlangt. Ausweiskopien oder Arbeitsverträge brauchst du dafür in der Regel nicht. Die Meldedaten der Gäste sind eine eigene Pflicht, siehe Meldepflicht und Meldeschein.

Gilt die Bettensteuer auch bei Aufenthalten über Monate?

Die Bettensteuer gilt bei langen Aufenthalten so lange, wie die Satzung sie als vorübergehende Beherbergung einordnet. Eine bundesweite Grenze gibt es nicht. Manche Satzungen besteuern nur die ersten Nächte eines Aufenthalts, andere ziehen eine Grenze bei mehreren Monaten, ab der die Unterbringung als Wohnen gilt. Berlin hat seine 21-Tage-Grenze zum 01.01.2025 abgeschafft.

Für Monteurwohnungen ist das die Stelle, an der sich die Einordnung während einer Buchung ändern kann. Eine Firma bucht vier Wochen, die Baustelle verzögert sich, aus vier Wochen werden fünf Monate. Prüfe bei jeder Verlängerung, ob die Satzung eine Höchstdauer oder eine Grenze zum Wohnen kennt und ab wann sie greift.

Bei einem echten Mietvertrag über Monate kann statt der Übernachtungsteuer eine Zweitwohnungsteuer für den Bewohner in Betracht kommen. Das betrifft dann den Monteur oder die Firma, nicht deine Abrechnung. Ob ein Mietvertrag oder ein Beherbergungsvertrag vorliegt, hängt von der Gestaltung ab. Hier ist eine Rückfrage bei der Gemeinde der sichere Weg.

Gehört die Bettensteuer in den Preis und auf die Rechnung?

Gegenüber Verbrauchern gehört eine Bettensteuer, die du schuldest und weitergibst, in den Gesamtpreis (§ 3 Abs. 1 PAngV). Die Kurtaxe, die der Gast selbst schuldet, wird dagegen in der Regel gesondert neben dem Übernachtungspreis genannt. Das OLG Köln hat 2014 entschieden, dass eine weitergegebene Abgabe des Betreibers nicht als Aufschlag neben dem beworbenen Preis stehen darf (6 U 172/13). Mehr zu den Regeln für Inserate steht im Artikel Preisangabenverordnung beim Monteurzimmer.

Firmenkunden sind keine Verbraucher. Die PAngV gilt ihnen gegenüber nicht. Trotzdem gehört die Abgabe ins Angebot, wenn sie anfällt. Disponenten rechnen mit dem Preis aus deinem Angebot, und eine Position, die erst auf der Rechnung auftaucht, führt zu Rückfragen.

Auf der Rechnung ist ein gesonderter Ausweis je nach Satzung vorgeschrieben, erlaubt oder freiwillig. Drei Regeln gelten fast immer:

  • Richtig benennen: die Abgabe mit dem Namen aus der Satzung, nicht als „Steuer“ oder „Gebühr“ ohne Zusatz.
  • Nicht mit der Umsatzsteuer vermischen: Übernachtungsentgelt, Abgabe und Umsatzsteuer stehen getrennt, die Summe ist nachvollziehbar.
  • Umsatzsteuer klären: Eine Kurtaxe, die du im Namen und für Rechnung der Gemeinde einziehst, ist ein durchlaufender Posten und gehört nicht zum Entgelt (§ 10 Abs. 1 UStG). Schuldest du die Übernachtungsteuer selbst und gibst sie weiter, wird sie nach gängiger Auffassung Teil deines Entgelts. Kläre die Behandlung mit deiner Steuerberatung.

Wie eine vollständige Rechnung für Firmenkunden aussieht, erklärt der Artikel Rechnung für Monteurzimmer.

Rechenbeispiel: vier Monteure, sechs Wochen

Bei einem Team über mehrere Wochen macht die Bettensteuer schnell einen dreistelligen Betrag aus. Das Beispiel nutzt Beispielwerte und keine echte Satzung.

Eine Firma bucht eine Wohnung für vier Monteure für 42 Nächte. Der Preis liegt bei 32 € netto pro Bett und Nacht. Die Gemeinde besteuert auch berufliche Übernachtungen.

Posten Rechnung Betrag
Übernachtungsentgelt netto 4 Betten × 42 Nächte × 32 € 5.376,00 €
Variante A: 5 % vom Nettoentgelt 5.376 € × 5 % 268,80 €
Variante B: Festbetrag 2 € je Person und Nacht 4 × 42 × 2 € 336,00 €
Variante C: Satzung befreit Dienstreisen, Nachweis liegt vor – 0,00 €

Drei Folgerungen aus dem Beispiel:

  1. Kalkuliere die Abgabe ein. Bei 32 € pro Bett sind 5 % rund 1,60 € pro Bett und Nacht. Wer sie nicht einpreist, zahlt sie aus der eigenen Marge.
  2. Der Nachweis ist Geld wert. In Variante C spart ein Blatt Papier 268,80 € bis 336 €, aber nur, wenn die Satzung die Befreiung kennt.
  3. Verlängerungen ändern die Summe. Bleibt das Team acht statt sechs Wochen, wächst die Abgabe mit. Bei einer Höchstdauer in der Satzung kann sie ab einem Stichtag auch wegfallen.

Für die Firma ist die Abgabe Teil der Übernachtungskosten ihrer Monteure. Erstattet der Arbeitgeber die Übernachtungskosten bei einer Auswärtstätigkeit, kann das im Rahmen von § 3 Nr. 16 und § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5a EStG steuerfrei sein. Details stehen im Artikel Übernachtungspauschale und Verpflegungsmehraufwand.

So klärst du die Abgabe für deinen Standort

Die Bettensteuer für deinen Standort klärst du am sichersten mit der aktuellen Satzung und einem Anruf bei der zuständigen Stelle, bevor die erste Buchung kommt. Zuständig ist meist das Steueramt oder die Kämmerei der Stadt, bei der Kurtaxe die Kurverwaltung. Tabellen aus dem Netz und die Regel der Nachbarstadt helfen dabei nicht.

  1. Gemeinde bestimmen. Maßgeblich ist der Ort der Wohnung, nicht der Firmensitz und nicht die Baustelle.
  2. Satzung lesen. Gibt es eine Übernachtungsteuer, eine Kurtaxe oder beides? In welcher Fassung, seit wann?
  3. Berechnung notieren. Prozent vom Netto- oder Bruttoentgelt, Festbetrag je Person und Nacht oder Staffel nach Preis.
  4. Befreiungen prüfen. Sind berufliche Aufenthalte ausgenommen? Welcher Nachweis, in welcher Form, bis wann?
  5. Zeitgrenzen prüfen. Höchstzahl steuerpflichtiger Nächte, Grenze zum Wohnen.
  6. Pflichten klären. Registrierung, Anmeldezeitraum (monatlich, vierteljährlich), Zahlungstermin, elektronisch oder per Formular.
  7. In den Ablauf einbauen. Abgabe im Angebot, Nachweis vor Anreise, Nächte und Personen je Buchung festhalten, Fristen in den Kalender.
  8. Wiedervorlage setzen. Satzungen ändern sich. Ein Blick einmal im Jahr und bei jeder Meldung der Gemeinde reicht meist.

Gibt es in deiner Gemeinde keine Abgabe, berechnest und meldest du nichts. Halte das Ergebnis deiner Prüfung trotzdem mit Datum fest. Bei einer Neueinführung weißt du dann, ab wann du handeln musst.

Bei einer Prüfung fragt die Gemeinde nach Nächten, Personen und Entgelt je Buchung, dazu nach den Nachweisen für befreite Nächte. Bewahre Buchungsbestätigungen, Rechnungen, Zahlungsbelege, An- und Abreisedaten, Verlängerungen und die Befreiungsnachweise geordnet auf. Wie lange, regeln Satzung und Steuerrecht. Für Buchungsbelege gelten steuerlich meist mehrere Jahre.

Aus der Praxis

Die Bettensteuer fällt Firmenkunden fast immer erst beim Preis auf. Erfahrungswert von KWATERA24, Stand Oktober 2026: In Anfragen von Firmen steht regelmäßig der Wunsch nach einem Preis „inklusive Steuern und Endreinigung“. Disponenten wollen eine Zahl, mit der sie den Einsatz kalkulieren können. Wer Netto-Preis, Umsatzsteuer und örtliche Abgabe erst auf der Rechnung zusammenrechnet, verliert die Diskussion, bevor sie anfängt.

Ein typischer Fall in Städten, die berufliche Übernachtungen neu besteuern: Eine Firma bucht seit Jahren dieselbe Wohnung. Die alte Satzung hat Dienstreisen befreit, die Arbeitgeberbescheinigung lag immer bei. Dann ändert die Stadt die Satzung. Der Vermieter rechnet weiter nach dem alten Muster ab und fällt bei der nächsten Prüfung auf. Die Nachforderung geht an ihn, nicht an die Firma. Der Fehler lag nicht im Rechnen, sondern im fehlenden Blick auf die neue Fassung.

Daraus folgt eine einfache Gewohnheit. Schreib in jedes Angebot, welche örtliche Abgabe gilt und in welcher Höhe, oder dass am Standort keine erhoben wird. Bei Änderungen passt du Inserat, Angebotsvorlage und Rechnungsvorlage am selben Tag an.

Fazit

Ob eine berufliche Übernachtung Bettensteuer kostet, entscheidet die Satzung am Ort der Wohnung, nicht der Beruf des Gastes. Seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2022 ist die Befreiung für Dienstreisen eine Entscheidung jeder Gemeinde und keine Pflicht mehr. Wer seine Satzung kennt, die Abgabe ins Angebot schreibt und Nachweise vor der Anreise einholt, hat mit der Gemeinde und mit dem Firmenkunden wenig Ärger. Bei der Kurtaxe gilt dasselbe Prinzip, nur mit dir als Einzieher statt als Schuldner.

Den Überblick über alle Themen rund um die Vermietung findest du im Leitfaden Monteurzimmer vermieten.

Häufige Fragen

Sind Monteure von der Bettensteuer befreit?

Nur, wenn die Satzung der Gemeinde berufliche Übernachtungen ausnimmt und der verlangte Nachweis vorliegt. Seit 2022 dürfen Städte auch Monteure besteuern, und einige tun das, zum Beispiel Berlin seit dem 01.04.2024.

Wer zahlt die Bettensteuer, der Vermieter oder die Firma?

Steuerschuldner ist meist der Betreiber der Unterkunft. Er gibt die Steuer über den Preis an den Kunden weiter. Wirtschaftlich zahlt also die Firma, rechtlich haftest du gegenüber der Gemeinde.

Reicht eine Rechnung auf die Firma als Nachweis?

Nur, wenn die Satzung das ausdrücklich genügen lässt. Meist verlangen Gemeinden eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder ein eigenes Formular. Lies die Satzung oder frag beim Steueramt nach.

Muss ich die Kurtaxe für Monteure einziehen?

Das hängt von der Kurbeitragssatzung ab. Viele nehmen rein berufliche Aufenthalte aus, nicht alle. Gilt keine Befreiung, ziehst du die Kurtaxe beim Gast ein und führst sie an die Gemeinde ab.

Darf ich die Bettensteuer zusätzlich zum Preis berechnen?

Gegenüber Verbrauchern nicht, wenn du sie schuldest und weitergibst: Dann gehört sie in den Gesamtpreis (§ 3 PAngV). Gegenüber Firmen darfst du sie aufgliedern, nenn sie aber schon im Angebot.

Gibt es in Bayern eine Bettensteuer?

Nein. Art. 3 Abs. 3 KAG verbietet in Bayern seit dem 18.03.2023 kommunale Übernachtungsteuern, der Verfassungsgerichtshof hat das am 14.11.2025 bestätigt. Eine Kurtaxe können bayerische Kurorte trotzdem erheben.

Fällt Umsatzsteuer auf die Bettensteuer an?

Bei der Kurtaxe nicht, wenn du sie als durchlaufenden Posten für die Gemeinde einziehst. Schuldest du die Übernachtungsteuer selbst, wird sie nach gängiger Auffassung Teil deines Entgelts. Kläre das mit deiner Steuerberatung.

Was passiert, wenn ich die Bettensteuer nicht abführe?

Die Gemeinde kann die Steuer rückwirkend nachfordern, dazu kommen je nach Landesrecht Säumniszuschläge und bei falschen Angaben ein Bußgeld. Die Forderung trifft dich als Betreiber, auch wenn du sie nicht beim Kunden eingepreist hast.

Quellen

  • Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.03.2022, 1 BvR 2868/15, 1 BvR 354/16, 1 BvR 2887/15, 1 BvR 2886/15 – Übernachtungsteuern in Hamburg, Bremen und Freiburg; Pressemitteilung Nr. 40/2022 vom 17.05.2022 – bundesverfassungsgericht.de
  • Senatsverwaltung für Finanzen Berlin – FAQ Übernachtungsteuer (berufliche Übernachtungen seit 01.04.2024, 7,5 % seit 01.01.2025, Quartalsanmeldung ab 2026) – berlin.de
  • Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 14.11.2025, Vf. 3-VII-23 – Verbot kommunaler Übernachtungsteuern, Art. 3 Abs. 3 KAG Bayern – gesetze-bayern.de
  • § 12 Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG RLP) – Tourismusbeitrag und Gästebeitrag
  • § 3 Preisangabenverordnung (PAngV) – Gesamtpreis – gesetze-im-internet.de
  • § 3 Nr. 16, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5a Einkommensteuergesetz (EStG) – Erstattung von Reisekosten, Übernachtungskosten – gesetze-im-internet.de
  • § 10 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) – Entgelt, durchlaufende Posten – gesetze-im-internet.de
  • OLG Köln, Urteil vom 14.03.2014, 6 U 172/13 – Abgabe im Endpreis

Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Er gibt den allgemeinen Stand vom 18.10.2026 wieder. Für deinen Einzelfall wende dich an eine Anwältin, einen Anwalt oder deine Steuerberatung.

Stand: 18. Oktober 2026 · Nächste Prüfung: 18. April 2027

Markus Wanning

Markus Wanning ist seit 2020 in der Immobilienbranche, Gründer von KWATERA24 und Host von „Der Monteur-Podcast“. Er vermietet selbst an Monteure und Fachkräfte und spricht im Podcast jede Woche über das Geschäft.

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