Das Wichtigste in Kürze
- Empfänger ist der Vertragspartner. Bucht die Firma, steht die Firma auf der Rechnung, und zwar so, wie sie im Handelsregister oder auf der Bestellung heißt. Der Name des Monteurs allein reicht nicht.
- Zeitraum statt Monat. „Oktober“ genügt nicht. Anreise und Abreise gehören auf die Rechnung, bei Aufenthalten über ein Monatsende erst recht.
- Rechnungspflicht hängt nicht am Gewerbeschein. Wer an Firmen vermietet, muss als Unternehmer im Sinne der Umsatzsteuer binnen sechs Monaten eine Rechnung ausstellen (§ 14 Abs. 2 UStG), auch als privater Vermieter.
- Bis 250 € brutto reicht eine Kleinbetragsrechnung (§ 33 UStDV). Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und schreiben stattdessen einen Befreiungshinweis.
- E-Rechnung: 2026 gehen Papier und PDF noch. Für Leistungen ab 2027 nur noch, wenn dein Gesamtumsatz 2026 höchstens 800.000 € betrug. Ab 2028 ist für deutsche Firmenkunden das strukturierte Format Pflicht.

Rechnung oder Quittung: was du wann brauchst

Eine Rechnung rechnet die Leistung samt Steuer ab, eine Quittung bestätigt nur den Zahlungseingang. Firmenkunden brauchen immer die Rechnung.
| Rechnung | Quittung | |
|---|---|---|
| Zweck | Leistung abrechnen, Vorsteuer ermöglichen | Zahlungseingang bestätigen |
| Grundlage | § 14 UStG | § 368 BGB |
| Pflicht gegenüber Firmen | ja, binnen sechs Monaten | nur auf Verlangen des Zahlers |
| Reicht allein für die Buchhaltung der Firma | ja | nein |
Die Rechnung rechnet eine Leistung ab: wer hat wem wann was zu welchem Preis überlassen, und wie viel Steuer steckt darin. Ob schon bezahlt wurde, spielt dafür keine Rolle. Mit ihr bucht die Firma die Kosten und zieht die Vorsteuer.
Die Quittung bestätigt nur, dass du Geld bekommen hast. Wer zahlt, kann sie nach § 368 BGB verlangen. Auf eine Quittung gehören Zahler, Empfänger, Betrag, Datum, wofür gezahlt wurde und die ausdrückliche Bestätigung, dass du den Betrag erhalten hast.
Für Firmenkunden heißt das: Eine Quittung allein reicht nie. Zahlt der Vorarbeiter beim Einzug bar, bekommt er eine Rechnung auf die Firma mit dem Vermerk „Betrag in bar erhalten am …“. Damit ist ein Beleg beides zugleich, Rechnung und Quittung, solange er die Anforderungen beider erfüllt.
Musst du als privater Vermieter überhaupt Rechnungen schreiben? Die Frage privat oder gewerblich klärt die Einkommensteuer. Für die Rechnung zählt etwas anderes: Umsatzsteuerlich bist du Unternehmer, sobald du nachhaltig gegen Geld vermietest. Erbringst du deine Leistung an ein Unternehmen, musst du ihm innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung ausstellen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG). Bei Firmenbuchungen, und das ist im Monteurgeschäft der Normalfall, kommst du also nicht drum herum. Wie du privat und gewerblich unterscheidest, steht im Überblick Steuern beim Monteurzimmer.
An wen geht die Rechnung fürs Monteurzimmer?
Die Rechnung fürs Monteurzimmer geht an deinen Vertragspartner, also an den, der gebucht hat. Bei Monteurbuchungen ist das fast immer die Firma: der Bauunternehmer, der Personaldienstleister, die Montagefirma. Im Monteur-Podcast, Folge 06, erklärt Markus Wanning, warum die Rechnung an die Firma geht und nicht an den Monteur.
Der häufigste Grund, warum eine Rechnung in der Buchhaltung des Kunden hängen bleibt, ist deshalb nicht der Betrag, sondern der Empfänger. Wer tatsächlich im Bett schläft, ist eine andere Frage. Die Monteure gehören in den Meldeschein, nicht in das Adressfeld der Rechnung.
Schwierig wird es in drei Situationen:
- Der Monteur bucht selbst und will sich die Kosten vom Arbeitgeber erstatten lassen. Dann ist er dein Vertragspartner, und die Rechnung lautet auf ihn. Will der Arbeitgeber trotzdem eine Rechnung auf die Firma, muss vor der Buchung klar sein, wer bucht und wer zahlt.
- Ein Subunternehmer schickt seine Leute, gebucht hat aber der Generalunternehmer. Auf der Rechnung steht, wer bestellt hat, nicht wer auf der Baustelle arbeitet.
- Der Empfänger soll nachträglich wechseln. Das ist mehr als eine Adresskorrektur, denn damit änderst du den Vertragspartner. Kläre solche Fälle mit deiner Steuerberatung.
Frag deshalb gleich bei der Anfrage, spätestens bei der Buchung: vollständiger Firmenname, Rechnungsanschrift (oft eine andere als die Baustelle oder die Niederlassung), E-Mail-Adresse für Rechnungen, Bestellnummer, Projekt- oder Kostenstellennummer, Ansprechpartner. Erfahrungswert von KWATERA24, Stand Oktober 2026: Firmen nennen in Anfragen oft direkt ihren „Rechnungseingang“ oder eine Projektnummer als Ansprechpartner. Personaldienstleister wollen bei wechselnden Monteuren dieselbe Firma auf jeder Rechnung.
Welche Pflichtangaben gehören auf die Rechnung für Monteurzimmer?
Auf die Rechnung für Monteurzimmer gehören die Pflichtangaben aus § 14 Abs. 4 UStG, sobald der Betrag über 250 € brutto liegt. Eine feste Vorlage schreibt das Gesetz nicht vor, wohl aber den Inhalt:
| Nr. | Pflichtangabe | Worauf du beim Monteurzimmer achtest |
|---|---|---|
| 1 | Vollständiger Name und Anschrift von dir und vom Empfänger | Firmenname mit Rechtsform, Rechnungsanschrift statt Baustelle |
| 2 | Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer | deine, nicht die des Kunden |
| 3 | Ausstellungsdatum | Tag, an dem du die Rechnung schreibst |
| 4 | Einmalige, fortlaufende Rechnungsnummer | kein Doppel, auch nicht über mehrere Objekte hinweg |
| 5 | Art und Umfang der Leistung | z. B. „Unterkunft, 3 Betten in Wohnung 2. OG“, Zahl der Nächte |
| 6 | Zeitpunkt der Leistung | Leistungszeitraum: Anreise bis Abreise |
| 7 | Entgelt nach Steuersätzen getrennt, vorab vereinbarte Rabatte | Übernachtung und 19-%-Extras in eigenen Zeilen |
| 8 | Steuersatz, Steuerbetrag bzw. Befreiungshinweis | 7 % auf die Übernachtung, 19 % etwa auf den Stellplatz |
| 9 | Hinweis auf Aufbewahrungspflicht des Empfängers | nur bei Leistungen an Privatpersonen in bestimmten Grundstücksfällen, beim Monteurzimmer selten |
| 10 | Das Wort „Gutschrift“ | nur, wenn der Kunde die Abrechnung für dich erstellt |
Drei Punkte, an denen Rechnungen in der Praxis scheitern:
Der Leistungszeitraum. „Unterkunft Oktober“ beantwortet nicht, welche Nächte bezahlt werden. Schreib das Datum der Anreise und der Abreise und die Zahl der Nächte.
Die Steuersätze. Die Übernachtung kostet 7 %, ein Stellplatz oder ein Wäscheservice für Arbeitskleidung in der Regel 19 %. Stehen beide in einer Summe, kann die Firma die Vorsteuer nicht sauber ziehen. Welche Leistung zu welchem Satz gehört, steht ausführlich im Artikel Umsatzsteuer bei Monteurzimmern.
Die Rechnungsnummer. Sie muss einmalig sein. Ein Schema wie „2026-017“ oder „RE-2026-0017“ genügt. Wechselst du das System, fängst du einen neuen Kreis an und nummerierst die alten Rechnungen nicht um.
Nicht vorgeschrieben, aber für Firmen hilfreich: Bestell- oder Kostenstellennummer, Name der Monteure oder des Teams, deine Bankverbindung, ein klares Zahlungsziel. Eine Unterschrift oder ein Stempel ist nicht nötig.
Muster: Rechnung an eine Firma mit Rechenbeispiel
Die Musterrechnung für drei Monteure und 11 Nächte kommt auf 1.031,91 € brutto, mit 7 % auf die Übernachtung und 19 % auf den Stellplatz. Nimm sie als Gerüst. Alle Werte sind Beispielwerte, keine Preisempfehlung.
Annahmen: Eine Montagefirma bringt drei Monteure für einen Einsatz über das Monatsende unter, Anreise Montag, 26.10.2026, Abreise Freitag, 06.11.2026. Das sind 11 Nächte. Ein Bett kostet 27 € netto pro Nacht, dazu kommt ein Stellplatz für den Transporter zu 6 € netto pro Nacht. Du bist regelbesteuert.
``` [Dein Name / deine Firma] · [Straße Nr.] · [PLZ Ort] Steuernummer: [ … ]
An: [Firmenname mit Rechtsform] [Rechnungsanschrift laut Bestellung] z. Hd. [Rechnungseingang / Ansprechpartner]
Rechnung Nr. 2026-041 Rechnungsdatum: 06.11.2026 Ihre Bestellnummer: [ … ] Kostenstelle / Projekt: [ … ]
Leistung: Unterkunft für 3 Monteure, Wohnung [Bezeichnung], [Ort] Leistungszeitraum: 26.10.2026 (Anreise) bis 06.11.2026 (Abreise), 11 Nächte ```
| Pos. | Leistung | Menge | Einzelpreis netto | Netto | USt-Satz |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Übernachtung 26.10.–01.11.2026, 3 Betten × 6 Nächte | 18 | 27,00 € | 486,00 € | 7 % |
| 2 | Übernachtung 01.11.–06.11.2026, 3 Betten × 5 Nächte | 15 | 27,00 € | 405,00 € | 7 % |
| 3 | Stellplatz Transporter, 11 Nächte | 11 | 6,00 € | 66,00 € | 19 % |
| Netto | Umsatzsteuer | Brutto | |
|---|---|---|---|
| zu 7 % | 891,00 € | 62,37 € | 953,37 € |
| zu 19 % | 66,00 € | 12,54 € | 78,54 € |
| Rechnungsbetrag | 957,00 € | 74,91 € | 1.031,91 € |
Zahlbar ohne Abzug bis [Datum, z. B. 14 Tage nach Rechnungsdatum]
auf [IBAN, Bank]. Verwendungszweck: Rechnung Nr. 2026-041
Warum die Übernachtung in zwei Zeilen steht: Pflicht ist das nicht, solange der Gesamtzeitraum auf der Rechnung steht. Die Aufteilung nach Monaten erspart der Firma aber die Rückfrage, wie viel davon in den Oktober gehört. Und deiner eigenen Monatsauswertung hilft sie auch.
Was du nicht übernehmen solltest: Endreinigung, Bettwäsche oder WLAN mit einem pauschal geschätzten Steuersatz. Ob eine solche Position mit 7 % oder 19 % läuft, hängt davon ab, wie du sie anbietest. Kläre das einmal mit deiner Steuerberatung und hinterleg es dann fest in deiner Vorlage.
Was gilt für Kleinunternehmer und Kleinbetragsrechnungen?
Kleinunternehmer und Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto kommen mit weniger Pflichtangaben aus (§ 34a und § 33 UStDV). Beide Fälle haben eigene Fallstricke.
Als Kleinunternehmer
Lag dein Umsatz im Vorjahr bei höchstens 25.000 € und bleibt er im aktuellen Jahr bei höchstens 100.000 €, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen (§ 19 UStG). Dann weist du keine Umsatzsteuer aus. Die Rechnung kommt mit weniger Angaben aus (§ 34a UStDV): beide Namen und Anschriften, deine Steuernummer, Datum, Art und Umfang der Leistung, der Gesamtbetrag und ein Vermerk, dass du als Kleinunternehmer keine Steuer berechnest. Eine gängige Formulierung lautet: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Den Leistungszeitraum verlangt § 34a UStDV nicht ausdrücklich. Schreib ihn trotzdem drauf. Ohne ihn fragt die Firma nach, und du wartest länger auf dein Geld.
Vorsicht bei Vorlagen und Programmen, die automatisch 7 % aufschlagen. Weist du als Kleinunternehmer Steuer aus, schuldest du sie dem Finanzamt (§ 14c UStG), obwohl du sie gar nicht abführen müsstest. Ob die Regelung für dich überhaupt sinnvoll ist, steht im Artikel Kleinunternehmerregelung für Vermieter.
Kleinbetragsrechnung bis 250 €
Liegt der Gesamtbetrag bei höchstens 250 € brutto, genügt eine vereinfachte Rechnung (§ 33 UStDV). Pflicht sind dann nur noch dein Name und deine Anschrift, das Ausstellungsdatum, was du in welchem Umfang geleistet hast, der Bruttobetrag und der Steuersatz oder der Befreiungshinweis. Empfänger, Rechnungsnummer und Steuernummer darfst du weglassen.
Beispiel: Ein Monteur übernachtet drei Nächte für je 35 € brutto im Einzelzimmer und zahlt bar. 105 € liegen unter der Grenze. Ein Beleg mit deinem Namen, Datum, „Übernachtung 3 Nächte, 13.–16.10.2026“, „105,00 € inkl. 7 % USt“ reicht steuerlich aus.
Rechnet der Monteur das später mit seinem Arbeitgeber ab, schreib den Firmennamen trotzdem dazu und vergib eine Nummer. Für deine eigene Buchhaltung brauchst du sie ohnehin.
Wie rechnest du lange Einsätze ab?
Lange Einsätze rechnest du am besten abschnittsweise ab, etwa wöchentlich oder alle zwei Wochen, jede Rechnung mit eigenem Leistungszeitraum. Monteurbuchungen laufen selten so, wie sie angefragt wurden. Teams wechseln, Einsätze verlängern sich Woche für Woche, einer reist früher ab. Die Rechnung muss am Ende den Aufenthalt abbilden, der tatsächlich stattgefunden hat.
Abschnittsweise abrechnen. Bei Aufenthalten über mehrere Wochen bewährt sich eine Rechnung je Abschnitt, etwa wöchentlich oder alle zwei Wochen im Voraus. Viele Firmen fragen von sich aus danach. Dein Risiko bei einem Zahlungsausfall bleibt so auf einen Abschnitt begrenzt. Jede Abschnittsrechnung ist eine vollständige Rechnung mit eigenem Leistungszeitraum.
Anzahlung sauber trennen. Verlangst du vorab einen Teil, schreibst du eine Anzahlungsrechnung. In der Schlussrechnung ziehst du die gezahlten Beträge und die darin enthaltene Steuer wieder ab. Eine Anzahlung ist Teil des Preises. Die Kaution ist dagegen eine Sicherheit, die du getrennt quittierst und nach der Abreise abrechnest. Sie gehört nicht als Umsatz auf die Rechnung.
Sammelrechnung an die Firma. Bringt eine Firma mehrere Teams in verschiedenen Wohnungen unter, darfst du alles in einer Rechnung zusammenfassen. Jede Wohnung, jeder Zeitraum, jede Belegung muss darin aber einzeln erkennbar sein. Ändert sich die Belegung mitten im Aufenthalt, etwa von vier auf drei Betten, gehört das in eine eigene Zeile mit eigenem Zeitraum.
Verlängerung. Verlängert die Firma, halte den neuen Zeitraum, den Preis und das Zahlungsziel schriftlich fest, eine E-Mail genügt. Danach stellst du für die Verlängerung eine eigene Rechnung, statt die alte zu ändern.
E-Rechnung: was 2026, 2027 und 2028 gilt
Für Leistungen an deutsche Firmen sind 2026 noch Papier und PDF erlaubt, 2027 nur bei höchstens 800.000 € Gesamtumsatz im Jahr 2026, ab 2028 nur die E-Rechnung. Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das sich maschinell verarbeiten lässt (§ 14 Abs. 1 UStG), etwa XRechnung oder geeignete ZUGFeRD-Varianten. Eine PDF per Mail ist keine E-Rechnung, sondern eine „sonstige Rechnung“.
Die Pflicht trifft dich, wenn du an ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland vermietest (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG). Für die Übergangszeit gilt § 27 Abs. 38 UStG:
| Leistung erbracht | Was du ausstellen darfst |
|---|---|
| 2026 | Papier oder, mit Zustimmung der Firma, PDF |
| 2027 | Papier oder PDF nur, wenn dein Gesamtumsatz 2026 höchstens 800.000 € betrug; sonst E-Rechnung |
| ab 2028 | E-Rechnung für alle Leistungen an inländische Unternehmen |
Empfangen musst du E-Rechnungen schon seit 2025, etwa von deinem Reinigungsdienst. Ein E-Mail-Postfach reicht dafür grundsätzlich aus.
Ausgenommen von der Ausstellungspflicht bleiben Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Kleinunternehmer (§ 33 und § 34a UStDV). Firmen aus dem Ausland fallen nicht unter die Pflicht, weil sie nicht im Inland ansässig sind. Eine polnische Montagefirma bekommt also weiterhin eine normale Rechnung, allerdings mit deutscher Umsatzsteuer.
Für die meisten Vermieter von Monteurzimmern liegt der Stichtag damit auf dem 1.1.2028. Klug ist es, schon 2027 umzustellen. Große Bauunternehmen und Personaldienstleister fragen ihre Lieferanten bereits nach dem Format. Alles zur Umstellung steht im Artikel E-Rechnung für Vermieter.
Wie korrigierst du Fehler und treibst offene Rechnungen ein?
Eine falsche Rechnung berichtigst oder stornierst du, statt sie zu ändern. Eine Firma, die nicht zahlt, kommt nach § 286 Abs. 3 BGB ohne Mahnung in Verzug, sobald die Rechnung 30 Tage fällig und bei ihr eingegangen ist.
Falsche Rechnung
Eine verschickte Rechnung überschreibst du nicht und löschst du nicht. Fehlt eine Angabe oder ist sie falsch, schreibst du eine Berichtigung, die sich auf Nummer und Datum der ursprünglichen Rechnung bezieht. Bei größeren Fehlern, etwa einem falschen Empfänger oder falschen Beträgen, stornierst du die alte Rechnung und stellst eine neue aus. Original und Korrektur bewahrst du beide auf.
Besonders heikel ist ein zu hoher Steuerausweis. Hast du 19 % statt 7 % ausgewiesen, schuldest du die höhere Steuer, bis du die Rechnung berichtigt hast (§ 14c UStG). Wird eine Buchung storniert oder kommt jemand gar nicht, gelten eigene Regeln. Die stehen im Artikel Stornorechnung und No-Show-Rechnung.
Firma zahlt nicht
Bevor du mahnst, prüf deine eigene Rechnung. Fehlt die Bestellnummer, stimmt die Firmenanschrift nicht oder ging die Rechnung an den Bauleiter statt an den Rechnungseingang, liegt sie oft einfach in keinem Freigabeprozess. Ein kurzer Anruf beim Disponenten klärt das meist schneller als jedes Mahnschreiben.
Danach gilt: Eine Firma gerät auch ohne Mahnung in Verzug, wenn sie 30 Tage nach Fälligkeit und Erhalt der Rechnung noch nicht gezahlt hat (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Privatpersonen nur, wenn die Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hinweist. Ab Verzug kannst du von Firmen Zinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und eine Pauschale von 40 € verlangen (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB). Willst du früher Klarheit, halte das Zahlungsziel schon im Angebot bzw. in der Bestätigung der Buchung fest und nicht erst auf der Rechnung.
Bewährt hat sich die Reihenfolge: freundliche Erinnerung wenige Tage nach Fristablauf, dann eine Mahnung mit neuer Frist, danach das gerichtliche Mahnverfahren. Bei Neukunden schützt dich Vorkasse für den ersten Abschnitt besser als jede Mahnstufe.
Aufbewahren: acht Jahre, im Original

Rechnungen, die du schreibst, und Rechnungen, die du bekommst, bewahrst du acht Jahre auf (§ 14b Abs. 1 UStG). Die Frist startet mit Ablauf des Jahres, in dem du die Rechnung geschrieben hast. Eine Rechnung vom November 2026 darf also frühestens Anfang 2035 weg. Andere Unterlagen wie Bücher und Aufzeichnungen haben teils längere Fristen (§ 147 AO), lösch deshalb nicht pauschal.
Elektronische Rechnungen bewahrst du elektronisch auf, eine E-Rechnung in ihrem strukturierten Originalformat. Die lesbare PDF-Ansicht ersetzt die Datei nicht. Leg deine Ausgangsrechnungen nach Jahr und Nummer ab, mit Firma und Objekt als Suchbegriff, und sichere die Ablage regelmäßig.
Aus der Praxis
Rechnungen laufen am sichersten durch, wenn Rechnungsempfänger und angereiste Monteure von Anfang an getrennt geführt werden. Ein typischer Fall: Ein Personaldienstleister schickt über Monate wechselnde Monteure in dieselbe Wohnung. Die Namen ändern sich fast jede Woche, der Auftraggeber bleibt gleich. Anfangs stand auf den Rechnungen der Name des jeweils ersten Monteurs, weil der beim Einzug gezahlt hatte. Die Buchhaltung des Kunden konnte die Belege keinem Einsatz zuordnen und hat drei davon zurückgeschickt.
Seitdem gilt eine feste Reihenfolge, und die empfehle ich dir auch:
- Bei der Anfrage: Rechnungsempfänger, Rechnungsadresse, Bestell- oder Projektnummer und Mailadresse für Rechnungen abfragen. Am besten lässt du die Firma die Daten selbst über ein Formular eintragen.
- Bei der Buchung: Preis, Abrechnungsrhythmus und Zahlungsziel schriftlich bestätigen.
- Beim Einzug: Bewohner für den Meldeschein erfassen, getrennt von den Firmendaten.
- Je Abschnitt: Rechnung mit Zeitraum, Nächten, Betten und getrennten Steuersätzen an den Rechnungseingang schicken.
- Nach Zahlungseingang: Zahlung der Rechnungsnummer zuordnen, Beleg archivieren.
Ein Erfahrungswert aus der Vermieterpraxis bestätigt das: Wer Rechnungsempfänger und angereiste Personen von Anfang an getrennt führt, spart sich später die meisten Korrekturen.
Dazu im Podcast: Folge 06 – Rechnungsstellung mit Umsatzsteuer. Warum die Rechnung an die Firma geht und nicht an den Monteur, wie du 7 und 19 % trennst und was die Kleinunternehmerregelung bei Firmenkunden bringt, mit einer Beispielrechnung aus dem Betrieb.
Fazit
Eine gute Rechnung für ein Monteurzimmer läuft beim Kunden ohne Rückfrage durch die Buchhaltung. Dafür brauchst du keine teure Vorlage, sondern drei Gewohnheiten: Firmendaten vor der Buchung abfragen, den Zeitraum von Anreise bis Abreise auf jede Rechnung schreiben und die Steuersätze getrennt ausweisen. Wer jetzt noch ein Programm aussucht, achtet darauf, dass es ab 2027 E-Rechnungen kann. Den Gesamtüberblick über die Vermietung findest du im Leitfaden Monteurzimmer vermieten.
Häufige Fragen
Muss ich als privater Vermieter eine Rechnung schreiben?
Ja, wenn du an eine Firma vermietest. Die Rechnungspflicht folgt aus dem Umsatzsteuerrecht und gilt für jeden, der nachhaltig gegen Entgelt vermietet, auch ohne Gewerbe. Du hast dafür sechs Monate nach Ende des Aufenthalts Zeit.
Wer bekommt die Rechnung: Firma oder Monteur?
An den, der gebucht hat. In den meisten Fällen ist das die Firma. Nur wenn der Monteur selbst gebucht hat und sich die Kosten später erstatten lässt, lautet die Rechnung auf ihn.
Reicht eine Quittung, wenn bar bezahlt wurde?
Für Firmen nicht. Sie brauchen eine Rechnung mit allen Pflichtangaben. Du kannst auf der Rechnung vermerken, dass der Betrag bar erhalten wurde. Dann ist der Beleg Rechnung und Quittung zugleich.
Darf ich eine Sammelrechnung für mehrere Wohnungen stellen?
Ja. Jede Wohnung, jeder Zeitraum und jede Belegung muss darin aber einzeln erkennbar sein, damit die Firma die Kosten den Teams und Baustellen zuordnen kann.
Muss die Rechnungsnummer lückenlos sein?
Sie muss vor allem einmalig sein. Ein lückenloser Nummernkreis ist der sicherste Weg, weil jede Lücke bei einer Prüfung Fragen auslöst.
Ist eine PDF-Rechnung per Mail eine E-Rechnung?
Nein. Eine PDF ist eine sonstige Rechnung. 2026 darfst du sie an Firmen schicken, wenn die Firma zustimmt. Für Leistungen ab 2028 brauchst du bei deutschen Firmenkunden ein strukturiertes Format, 2027 schon, wenn dein Gesamtumsatz 2026 über 800.000 € lag.
Welches Zahlungsziel ist üblich?
Gesetzlich vorgeschrieben ist keines. Im Firmengeschäft sind 7 oder 14 Tage verbreitet. Vereinbare die Frist schon im Angebot, dann gibt es später keine Diskussion.
Bekommt eine Firma aus Polen eine Rechnung ohne Umsatzsteuer?
Nein. Die Übernachtung findet in Deutschland statt, deshalb weist du deutsche Umsatzsteuer aus. Die Firma holt sie sich über das Vorsteuer-Vergütungsverfahren zurück.
Quellen
- § 14 Abs. 1, 2 und 4, § 14b, § 14c, § 19, § 27 Abs. 38 Umsatzsteuergesetz (UStG) – gesetze-im-internet.de
- § 33 und § 34a Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) – gesetze-im-internet.de
- § 286, § 288, § 368 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – gesetze-im-internet.de
- § 147 Abgabenordnung (AO) – gesetze-im-internet.de
Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Er gibt den allgemeinen Stand vom 18.10.2026 wieder. Für deinen Einzelfall wende dich an eine Anwältin, einen Anwalt oder deine Steuerberatung.
Stand: 18. Oktober 2026 · Nächste Prüfung: 18. April 2027

Markus Wanning ist seit 2020 in der Immobilienbranche, Gründer von KWATERA24 und Host von „Der Monteur-Podcast“. Er vermietet selbst an Monteure und Fachkräfte und spricht im Podcast jede Woche über das Geschäft.
Keine Folge verpassen
Neue Folgen und Wissensartikel zur Vermietung an Monteure und Fachkräfte, direkt in dein Postfach.