Der Monteur-Podcast
Folge 04 · 7 Min

Gewerbe oder privat?Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich Wohnungen an Monteure vermiete, und was muss ich vor dem Start klären?

Wer Wohnungen anmietet und an Monteure weitervermietet, ist in aller Regel gewerblich unterwegs. Daraus folgen Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuer und 7 Prozent Umsatzsteuer auf die Übernachtung. Vor dem Start klärst du die Erlaubnis deines Vermieters, das Baurecht und ob die Stadt ein Zweckentfremdungsverbot hat.

Mit Markus WanningMonteur-Podcast.de · Vermietung an Fachkräfte und Monteure
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Kapitel

Das Wichtigste in Kürze

  1. Als Betreiber, der Wohnungen anmietet und an Monteure weitervermietet, bist du in aller Regel gewerblich. Entscheidend ist das Gesamtbild.
  2. Daraus folgen Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuer und 7 Prozent Umsatzsteuer auf die Übernachtung. Den Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag haben nur Einzelunternehmer und Personengesellschaften.
  3. Eine Mietwohnung darfst du nur mit Erlaubnis deines Vermieters an Dritte überlassen. Lass sie dir schriftlich geben.
  4. Frag beim Bauamt nach einer Nutzungsänderung und prüf das Zweckentfremdungsverbot der Stadt, bevor du Möbel kaufst.
  5. Im Betrieb kommen fünf Pflichten dazu, die du kennen solltest: Meldeschein, Übernachtungsteuer, Rundfunkbeitrag, Registrierungsnummer und ab zehn Gästebetten die Beherbergungsstatistik.

Für Betreiber, die Wohnungen anmieten und an Monteure weitervermieten.

Ist die Vermietung an Monteure ein Gewerbe?

Wer möblierte Zimmer vermietet, ist nach Sicht der Finanzverwaltung nicht automatisch gewerblich. Auch wer mal reinigt, vermietet erst einmal ganz normal. Gewerblich wird es, wenn das Ganze wie ein Beherbergungsbetrieb organisiert ist. Entscheidend ist das Gesamtbild. Typische Merkmale:

  • häufig wechselnde Gäste
  • Reinigung und Wäsche als Service
  • Buchungen und Rechnungen an Firmen

Genau so sieht der Alltag aus, wenn du an Monteure vermietest. Teams kommen und gehen. Du organisierst Reinigung, Bettwäsche, Schlüssel und Rechnungen. Als Betreiber, der Wohnungen anmietet und weitervermietet, bist du deshalb in aller Regel gewerblich unterwegs.

Eine GmbH ist steuerlich immer ein Gewerbebetrieb. Welche Rechtsform zum Start passt, bespricht Folge 07: Welche Rechtsform für den Start?

Was folgt daraus, wenn ich gewerblich an Monteure vermiete?

Markus nennt in der Folge drei Dinge: Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.

ThemaWas giltGrundlage
Gewerbeanmeldungbeim Gewerbeamt deiner Gemeinde, bevor du startest§ 14 GewO
GewerbesteuerFreibetrag 24.500 € Gewerbeertrag im Jahr für Einzelunternehmer und Personengesellschaften. Eine GmbH hat ihn nicht.§ 11 Abs. 1 GewStG
EinkommensteuerDer Gewinn zählt als Einkünfte aus Gewerbebetrieb.§ 15 EStG
Umsatzsteuer7 % auf die Übernachtung§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG
Kleinunternehmerregelungnur bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr§ 19 UStG

Die Firmen können sich die ausgewiesene Umsatzsteuer in der Regel als Vorsteuer zurückholen. Mit einer einzigen gut belegten Vier-Bett-Wohnung liegst du schnell über der Grenze der Kleinunternehmerregelung.

Eine Besonderheit gilt bei sehr langen Aufenthalten. Vermietest du eine Wohnung von vornherein für mehr als sechs Monate an denselben Kunden, kann das umsatzsteuerfrei sein. Dann darfst du aber auch keine Vorsteuer ziehen. Das klärst du vorher mit deinem Steuerberater.

Was auf die Rechnung an Firmen muss, erklärt Folge 06: Rechnungsstellung mit Umsatzsteuer.

Darf ich eine Mietwohnung an Monteure weitervermieten?

Für Betreiber ist diese Frage fast wichtiger. Es gibt drei Hürden.

  • Erlaubnis des Vermieters: Eine Mietwohnung darfst du Dritten nur mit Erlaubnis des Vermieters überlassen (§ 540 BGB). Lass dir die gewerbliche Weitervermietung an wechselndes Personal schriftlich im Mietvertrag bestätigen. Eine mündliche Zusage hilft im Streitfall wenig.
  • Baurecht: Eine Wohnung ist als Wohnung genehmigt. Gerichte ordnen eine Unterkunft mit wechselnden Gästen, Reinigung und Wäscheservice eher als Beherbergung ein. Frag beim Bauamt, ob du eine Nutzungsänderung brauchst.
  • Zweckentfremdungsverbot: In Städten mit knappem Wohnraum brauchst du eine Genehmigung, wenn du Wohnungen dauerhaft für die Beherbergung nutzt. In Hessen betrifft das zum Beispiel Frankfurt, Darmstadt, Maintal und Neu-Isenburg.

Ein echter Fall: Das Verwaltungsgericht München hat Ende 2023 bestätigt, dass eine Behörde genau so eine Nutzung ohne Genehmigung untersagen durfte. Ein Grund dort: Statt zwei Stellplätzen wären mindestens sechs nötig gewesen. Bei vier Monteuren stehen oft zwei Firmenwagen vor der Tür.

Klär alle drei Punkte, bevor du Möbel kaufst. Prüf bei jeder neuen Stadt, ob es dort eine Satzung gegen Zweckentfremdung gibt.

Welche Pflichten habe ich im laufenden Betrieb?

Sind die Gäste da, kommen fünf Pflichten dazu, die du kennen solltest.

  • Meldeschein: Seit Anfang 2025 müssen deutsche Gäste in Beherbergungsbetrieben keinen Meldeschein mehr ausfüllen. Ausländische Gäste schon, mit Ausweis. Die Scheine bewahrst du ein Jahr auf.
  • Übernachtungsteuer: Manche Städte erheben eine Abgabe pro Nacht. Das Bundesverfassungsgericht hat 2022 entschieden, dass Städte auch berufliche Übernachtungen besteuern dürfen. Berlin hat die Ausnahme für Geschäftsreisende danach gestrichen. Was in deiner Stadt gilt, regelt die Satzung.
  • Rundfunkbeitrag: Eine Monteurwohnung läuft über deinen Betrieb. Für kleine Betriebe ist das in der Regel ein Drittelbeitrag, aktuell 6,12 € im Monat. Für jede weitere Wohnung kann ein Drittelbeitrag dazukommen.
  • Registrierungsnummer: Seit Mai 2026 regelt eine EU-Verordnung den Datenaustausch zwischen Buchungsportalen und Behörden. Ob es eine Registrierungsnummer gibt, entscheiden Länder und Kommunen. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht eine Liste, wo das schon gilt.
  • Beherbergungsstatistik: Betriebe mit zehn oder mehr Gästebetten melden jeden Monat Gäste und Übernachtungen an das Statistische Landesamt. Das ist Pflicht.

Wie du den Vertrag mit deinen Gästen aufsetzt, zeigt Folge 05: Der Beherbergungsvertrag.

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Einzelfall entscheiden Steuerberatung und die zuständigen Behörden.

Häufige Fragen

Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich an Monteure vermiete?

Als Betreiber, der Wohnungen anmietet und an Monteure weitervermietet, in aller Regel ja. Gewerblich ist die Vermietung, wenn sie wie ein Beherbergungsbetrieb organisiert ist, also mit häufig wechselnden Gästen, Reinigung, Wäsche und Rechnungen an Firmen. Die Gewerbeanmeldung machst du vor dem Start beim Gewerbeamt deiner Gemeinde.

Wie viel Umsatzsteuer fällt auf Monteurzimmer an?

Auf die Übernachtung kommen 7 Prozent Umsatzsteuer. Firmen können sich die ausgewiesene Umsatzsteuer in der Regel als Vorsteuer zurückholen. Wird eine Wohnung von vornherein für mehr als sechs Monate an denselben Kunden vermietet, kann das umsatzsteuerfrei sein, dann aber ohne Vorsteuerabzug.

Brauche ich die Erlaubnis meines Vermieters, um an Monteure unterzuvermieten?

Ja. Nach § 540 BGB darfst du eine Mietwohnung nur mit Erlaubnis des Vermieters Dritten überlassen. Lass dir die gewerbliche Weitervermietung an wechselndes Personal schriftlich im Mietvertrag geben.

Brauche ich für eine Monteurwohnung eine Nutzungsänderung?

Das kann sein. Gerichte ordnen eine Unterkunft mit wechselnden Gästen, Reinigung und Wäscheservice eher als Beherbergung ein, und das Verwaltungsgericht München hat Ende 2023 eine Untersagung ohne Genehmigung bestätigt. Frag beim Bauamt nach, bevor du Möbel kaufst.

Müssen Monteure einen Meldeschein ausfüllen?

Deutsche Gäste in Beherbergungsbetrieben müssen seit Anfang 2025 keinen Meldeschein mehr ausfüllen. Ausländische Gäste schon, mit Ausweis. Der Betreiber bewahrt die Meldescheine ein Jahr auf.

Wo kann ich den Monteur-Podcast hören?

Auf monteur-podcast.de sowie bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube, Amazon Music und Deezer.

Begriffe aus der Folge

Gewerbeertrag
Grundlage der Gewerbesteuer, grob gesagt der Gewinn. Einzelunternehmer und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 Euro im Jahr.
Nutzungsänderung
Genehmigung beim Bauamt, wenn eine als Wohnung genehmigte Fläche anders genutzt wird, zum Beispiel für die Beherbergung.
Zweckentfremdungsverbot
Satzung in Städten mit knappem Wohnraum. Wer dort Wohnungen dauerhaft für die Beherbergung nutzt, braucht eine Genehmigung.
Meldeschein
Formular, das ausländische Gäste in Beherbergungsbetrieben mit Ausweis ausfüllen. Der Betreiber bewahrt es ein Jahr auf.
Beherbergungsstatistik
Monatliche Pflichtmeldung von Gästen und Übernachtungen an das Statistische Landesamt für Betriebe ab zehn Gästebetten.

Transkript

Aus dem Skript der Folge. Es gilt das gesprochene Wort.

Ganzes Transkript lesen 1.016 Wörter

Bevor der erste Gast einzieht

Du mietest eine Wohnung an, stellst vier Betten rein und vermietest an Monteure. Klingt einfach. Aber bevor der erste Gast einzieht, musst du ein paar Fragen klären. Bist du gewerblich unterwegs oder privat? Darf die Wohnung überhaupt so genutzt werden? Und welche Pflichten hast du, wenn die Gäste da sind?

Das ist Folge vier: Gewerbe oder privat? Was du rechtlich klären musst, bevor du an Monteure vermietest.

Intro und Hinweis

Herzlich willkommen beim Monteur-Podcast. Vermietung an Fachkräfte und Monteure. Ich bin euer Host, Markus Wanning.

Ein Hinweis vorab: Ich bin Praktiker, kein Anwalt und kein Steuerberater. Das hier ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Lass deinen konkreten Fall prüfen.

Gewerbe oder privat?

Fangen wir mit der Frage aus dem Titel an. Gewerbe oder privat?

Die Finanzverwaltung sieht das so: Wer möblierte Zimmer vermietet, ist nicht automatisch gewerblich. Auch wenn du mal reinigst, ist das erst einmal ganz normale Vermietung. Gewerblich wird es, wenn das Ganze wie ein Beherbergungsbetrieb organisiert ist. Also häufig wechselnde Gäste, Reinigung und Wäsche als Service, Buchungen, Rechnungen an Firmen. Entscheidend ist das Gesamtbild.

Und genau so sieht der Alltag aus, wenn du an Monteure vermietest. Teams kommen und gehen. Du organisierst Reinigung, Bettwäsche, Schlüssel und Rechnungen. Als Betreiber, der Wohnungen anmietet und weitervermietet, bist du deshalb in aller Regel gewerblich unterwegs. Wir betreiben das über eine GmbH. Da stellt sich die Frage gar nicht. Eine GmbH ist steuerlich immer ein Gewerbebetrieb.

Was daraus folgt

Was folgt daraus? Drei Dinge.

Erstens: die Gewerbeanmeldung. Die machst du beim Gewerbeamt deiner Gemeinde, bevor du startest.

Zweitens: die Gewerbesteuer. Als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft hast du einen Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag im Jahr, grob gesagt deinem Gewinn. Darüber wird Gewerbesteuer fällig. Eine GmbH hat diesen Freibetrag nicht. Und in deiner Steuererklärung läuft der Gewinn dann als Einkünfte aus Gewerbebetrieb, nicht als Vermietung.

Drittens: die Umsatzsteuer. Auf die Übernachtung kommen sieben Prozent. Bei uns ist die Firmenrechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer Standard. Die Firmen können sich das in der Regel als Vorsteuer zurückholen. Die Kleinunternehmerregelung gibt es auch, aber nur bis 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr. Mit einer einzigen gut belegten Vier-Bett-Wohnung bist du da schnell drüber.

Eine Besonderheit noch bei sehr langen Aufenthalten. Die sieben Prozent gelten für die Beherbergung auf Zeit. Vermietest du eine Wohnung von vornherein für mehr als sechs Monate an denselben Kunden, kann das umsatzsteuerfrei sein. Dann darfst du aber auch keine Vorsteuer ziehen. Das klärst du am besten vorher mit deinem Steuerberater.

Für dich als Betreiber heißt das: Plane von Anfang an als Gewerbe. Mit Gewerbeanmeldung, sauberer Buchhaltung und einem Steuerberater.

Darf die Wohnung das? Drei Hürden

Die zweite Frage ist für Betreiber fast wichtiger: Darf diese Wohnung überhaupt an Monteure vermietet werden? Da gibt es drei Hürden.

Die erste ist dein eigener Vermieter. Eine Mietwohnung darfst du nicht einfach Dritten überlassen. Dafür brauchst du die Erlaubnis des Vermieters, so steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Bei uns steht deshalb ausdrücklich im Mietvertrag, dass die gewerbliche Weitervermietung an wechselndes Personal erlaubt ist. Lass dir das immer schriftlich geben. Eine mündliche Zusage hilft dir im Streitfall wenig.

Die zweite Hürde ist das Baurecht. Eine Wohnung ist als Wohnung genehmigt. Gerichte ordnen eine Unterkunft mit wechselnden Gästen, Reinigung und Wäscheservice aber eher als Beherbergung ein, nicht als Wohnen. Das Verwaltungsgericht München hat Ende 2023 bestätigt, dass eine Behörde genau so eine Nutzung ohne Genehmigung untersagen durfte. Ein Grund dort: Statt zwei Stellplätzen wären mindestens sechs nötig gewesen. Aus der Praxis: Bei vier Monteuren stehen oft zwei Firmenwagen vor der Tür. Heißt für dich: Frag beim Bauamt, ob du eine Nutzungsänderung brauchst. Und zwar bevor du Möbel kaufst.

Die dritte Hürde ist das Zweckentfremdungsverbot. In Städten mit knappem Wohnraum brauchst du eine Genehmigung, wenn du Wohnungen dauerhaft für die Beherbergung nutzt. In Hessen betrifft das zum Beispiel Frankfurt, Darmstadt, Maintal und Neu-Isenburg. Ohne Genehmigung ist die Vermietung dort unzulässig. Prüf also bei jeder neuen Stadt, ob es dort eine solche Satzung gibt.

Fünf Pflichten im laufenden Betrieb

Und wenn die Gäste da sind? Dann kommen noch ein paar Pflichten dazu. Fünf, die du kennen solltest.

Erstens: der Meldeschein. Seit Anfang 2025 müssen deutsche Gäste in Beherbergungsbetrieben keinen Meldeschein mehr ausfüllen. Ausländische Gäste aber schon, mit Ausweis. Und du musst die Scheine ein Jahr aufbewahren. Für uns ist das Alltag. Gerade wohnt in unserer Wohnung im Frankfurter Süden ein Team einer polnischen Firma.

Zweitens: die Übernachtungsteuer. Manche Städte erheben eine Abgabe pro Nacht. Das Bundesverfassungsgericht hat 2022 entschieden: Städte dürfen auch berufliche Übernachtungen besteuern. Sie müssen sie nicht ausnehmen. Berlin hat die Ausnahme für Geschäftsreisende danach gestrichen. Wie es in deiner Stadt ist, regelt die jeweilige Satzung. Schau also nach, bevor du deine Preise kalkulierst.

Drittens: der Rundfunkbeitrag. Eine Monteurwohnung läuft nicht als privater Haushalt, sondern über deinen Betrieb. Für kleine Betriebe ist das in der Regel ein Drittelbeitrag, aktuell 6,12 Euro im Monat. Mit mehreren Wohnungen kann für jede weitere Wohnung ein Drittelbeitrag dazukommen.

Viertens, neu seit Mai 2026: eine EU-Verordnung, die den Datenaustausch zwischen Buchungsportalen und Behörden regelt. In Deutschland entscheiden Länder und Kommunen selbst, ob sie dafür eine Registrierungsnummer einführen. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht eine Liste, wo das schon gilt. Prüf, ob deine Stadt dabei ist.

Und fünftens, sobald du wächst: die Beherbergungsstatistik. Betriebe mit zehn oder mehr Gästebetten müssen jeden Monat Gäste und Übernachtungen an das Statistische Landesamt melden. Das ist Pflicht, keine freiwillige Umfrage.

Drei Dinge zum Mitnehmen

Die drei Dinge zum Mitnehmen.

Erstens: Als Betreiber bist du in aller Regel gewerblich. Also Gewerbe anmelden, Gewerbesteuer im Blick behalten und sieben Prozent Umsatzsteuer auf die Übernachtung.

Zweitens: Bevor du eine Wohnung anmietest, klärst du drei Dinge. Die Erlaubnis deines Vermieters, das Baurecht und ob es in der Stadt ein Zweckentfremdungsverbot gibt.

Drittens: Im laufenden Betrieb kommen Pflichten dazu. Der Meldeschein für ausländische Gäste, eventuell eine Übernachtungsteuer und der Rundfunkbeitrag. Dazu vielleicht die neue Registrierungsnummer und ab zehn Betten die Statistik.

Und noch einmal: Das war keine Rechts- oder Steuerberatung. Lass deinen Fall von einem Anwalt oder Steuerberater prüfen.

In der nächsten Folge geht es um den Vertrag mit deinen Gästen. Der Beherbergungsvertrag, und warum ein normaler Mietvertrag dafür nicht das Richtige ist.

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