Der Monteur-Podcast
Leitfaden

Monteurzimmer vermieten: der komplette Leitfaden

Monteurzimmer vermieten heißt, möblierte Zimmer oder Wohnungen auf Zeit an Firmen und ihre Monteure zu geben, meist für Wochen statt Tage. Vor dem ersten Inserat klärst du drei Dinge: ob die Nutzung am Standort erlaubt ist, ob sich der Preis bei realistischer Auslastung trägt und wie eine Buchung vom ersten Anruf bis zur Abreise abläuft.

Mit Markus WanningMonteur-Podcast.de · Wissen für Vermieter und Disponenten

Das Wichtigste in Kürze

  1. Nicht die Bezeichnung „Monteurzimmer“ entscheidet über Recht und Steuer, sondern was du tatsächlich tust: wem du vermietest, wie häufig und mit welchen Leistungen.
  2. Rechne mit realistischer Auslastung, nie mit 30 vollen Nächten im Monat. Der Hebel ist die Zahl belegter Betten, nicht der Spitzenpreis.
  3. Dein eigentlicher Kunde ist meist die Firma, nicht der Monteur. Sie bucht wieder, wenn Antwort, Preis, Übergabe und Rechnung beim ersten Mal sauber laufen.
  4. Monteurvermietung ist ein Betrieb mit Abläufen. Wer das wie eine Dauervermietung angeht, verliert Zeit und Geld.
  5. Dieser Leitfaden zeigt den ganzen Weg. Die Details stehen in den verlinkten Fachartikeln.
Schlafzimmer einer Monteurwohnung mit zwei Einzelbetten, Schrank und Fenster mit Rollladen

Was vermietest du, wenn du ein Monteurzimmer vermietest?

Du vermietest möblierten Wohnraum auf Zeit an Menschen, die zum Arbeiten anreisen, und abgerechnet wird meist mit deren Firma. Eine gesetzliche Definition, eine Norm oder Sterne wie im Hotel gibt es für das Monteurzimmer nicht. Zu den Gästen gehören Handwerker auf Großbaustellen, Industriemonteure, Zeitarbeitskräfte und Projektteams aus dem Anlagenbau oder der Windkraft.

Eine Monteurunterkunft wird nach ihrer Funktion beurteilt. Nach zehn Stunden auf der Baustelle will ein Team den Transporter abstellen, duschen, selbst kochen, die Arbeitskleidung waschen und durchschlafen. Deko interessiert niemanden. Einzelbetten, eine brauchbare Küche und ein Stellplatz für den Transporter dagegen schon.

Monteurzimmer oder Dauervermietung: die Unterschiede

Merkmal Monteurzimmer normale Dauervermietung
Kunde meist die Firma, die bucht und zahlt die Person, die einzieht
Aufenthalt Wochen bis Monate, dann kommt das nächste Team in der Regel mehrere Jahre
Abrechnung pro Bett und Nacht Monatsmiete
Vertrag in der Praxis meist Beherbergungsvertrag Mietvertrag
Umsatz, Beispiel 60 m² aus Folge 02 etwa das Dreifache der Kaltmiete rund 850 € kalt im Monat
Aufwand Reinigung, Übergaben, Verschleiß, Erreichbarkeit deutlich geringer
Umsatzsteuer 7 % auf die kurzfristige Beherbergung (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG) Wohnraummiete steuerfrei (§ 4 Nr. 12 UStG)

Ob du ein einzelnes Zimmer in deinem Haus anbietest oder eine ganze Wohnung, ändert viel am Aufwand. Ein Zimmer passt eher zu einzelnen Pendlern. Eine Wohnung mit drei bis sechs Betten passt zu Teams, die über Wochen bleiben. Mehr zur Abgrenzung findest du im Artikel Was ist ein Monteurzimmer?, zur ganzen Wohnung im Beitrag Wohnung an Monteure vermieten.

In welcher Reihenfolge startest du mit der Monteurvermietung?

Die bewährte Reihenfolge lautet: Zulässigkeit prüfen, Modell festlegen, kalkulieren, einrichten, Abläufe bauen und erst zum Schluss inserieren. Der häufigste Anfängerfehler ist ein Inserat am ersten Abend. Die erste Anfrage kommt dann für morgen früh, und nichts ist geklärt: kein Preis für sechs Personen, keine Regel für die späte Anreise, kein Schlüssel für das zweite Team.

  1. Zulässigkeit prüfen: Darf die Immobilie so genutzt werden?
  2. Zielgruppe und Modell festlegen: Zimmer oder Wohnung, wie viele Betten, Mindestaufenthalt.
  3. Kalkulieren: Kosten, realistische Auslastung, Mindestpreis.
  4. Einrichten: für volle Belegung, nicht für Fotos.
  5. Abläufe bauen: Anfrage, Angebot, Zahlung, Check-in, Reinigung, Verlängerung, Rechnung.
  6. Erst dann inserieren.

Das kostet ein paar Tage mehr. Dafür vermeidest du genau die Fehler, die später Geld kosten.

Schritt 1: Darfst du am Standort an Monteure vermieten?

Ob du an Monteure vermieten darfst, entscheiden Zweckentfremdungsrecht, Baurecht, die Erlaubnis von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft und regional eine Registrierungspflicht. Gewerbe und Steuern sind davon getrennte Prüfungen. Wer alles vermischt, übersieht leicht einen Punkt. Die Einzelheiten stehen in Recht rund ums Monteurzimmer und Voraussetzungen fürs Monteurzimmer-Vermieten.

Nutzung der Immobilie

  • Zweckentfremdung: Manche Städte schützen Wohnraum per Landesgesetz und Satzung. Dort kann wiederholte tage- oder wochenweise Vermietung anzeige- oder genehmigungspflichtig sein. Ruf vor dem Start bei Stadt oder Bezirk an.
  • Baurecht: Je nach Gebiet und Umfang kann eine Nutzungsänderung beim Bauamt nötig werden. Größere Häuser fallen außerdem unter die Beherbergungsstättenverordnung des jeweiligen Landes, in der Regel ab mehr als zwölf Gastbetten.
  • Registrierung: Die EU hat die Kurzzeitvermietung mit der Verordnung 2024/1028 geregelt, anwendbar ist sie ab 20. Mai 2026. Eine bundesweite Registrierungspflicht für Gastgeber folgt daraus in Deutschland nicht. Eine Registrierungsnummer brauchst du nur dort, wo Land und Kommune ein Verfahren eingeführt haben. Die Bundesnetzagentur listet diese Gebiete.
  • Als Mieter: Du darfst die Wohnung nur mit Erlaubnis deines Vermieters an Dritte überlassen (§ 540 Abs. 1 BGB). Hol sie schriftlich ein, und zwar ausdrücklich für die Vermietung an wechselnde Gäste.
  • Eigentumswohnung: Teilungserklärung und Beschlüsse der Gemeinschaft lesen. Dort steht oft mehr drin, als man denkt.

Vertrag

Kurzfristige Unterbringung von Monteuren läuft in der Praxis meist als Beherbergungsvertrag mit der Firma. Wer stattdessen einen Mietvertrag nutzt, sollte wissen: Die Ausnahme für Wohnraum zum nur vorübergehenden Gebrauch (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB) greift nicht automatisch, nur weil ein Enddatum im Vertrag steht. Bei Aufenthalten über viele Monate wird die Abgrenzung heikel. Mehr dazu im Artikel Mietvertrag oder Beherbergungsvertrag.

Meldepflicht

Zur Meldepflicht kursieren viele falsche Aussagen. Stand 18.10.2026 gilt:

  • Ausländische Gäste füllen am Anreisetag einen besonderen Meldeschein aus und unterschreiben ihn (§ 29 Abs. 2 BMG). Deutsche Gäste nennt die Vorschrift nicht mehr.
  • Als Betreiber hältst du die Meldescheine bereit, gleichst die Angaben mit dem Ausweis ab und bewahrst sie ein Jahr ab Abreise auf. Danach vernichtest du sie innerhalb von drei Monaten (§ 30 BMG).
  • Eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt muss der Gast erst, wenn er länger als sechs Monate bleibt. Wer im Inland gar nicht gemeldet ist, muss sich nach drei Monaten anmelden (§ 27 Abs. 2 BMG, § 29 Abs. 1 BMG).

Gewerbe und Steuern

  • Gewerbe: Eine feste Grenze gibt es nicht. Je mehr Einheiten, je häufiger die Wechsel und je hotelähnlicher die Leistungen, desto eher bist du gewerblich unterwegs. Ein stehendes Gewerbe zeigst du bei Beginn an (§ 14 GewO). Gewerbesteuer fällt bei natürlichen Personen und Personengesellschaften erst über einem Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag an (§ 11 Abs. 1 GewStG). Details: Gewerbe anmelden fürs Monteurzimmer.
  • Umsatzsteuer: Für die kurzfristige Beherbergung gilt der ermäßigte Satz, 7 % nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG. Ein Stellplatz und andere Extras gehören nicht zur Übernachtung selbst und laufen in der Regel mit 19 %. Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 Abs. 1 UStG) setzt voraus, dass du im Vorjahr auf maximal 25.000 € Umsatz kamst und dieses Jahr unter 100.000 € bleibst. Eine voll vermietete Vier-Bett-Wohnung liegt schnell über der ersten Grenze.
  • Übernachtungssteuer: Manche Städte erheben eine. Berufliche Übernachtungen sind dabei nicht überall ausgenommen. Frag bei deiner Kommune nach.

Merke: Eine Unterkunft, die rechnerisch top ist, aber nicht genehmigt werden kann, ist wertlos. Recht kommt vor Möbelkauf.

Schritt 2: Wie viel bringt ein Monteurzimmer bei welcher Auslastung?

Im Monteur-Podcast, Folge 03, rechnet Markus Wanning eine angemietete Vier-Bett-Wohnung durch: Bei 70 % Auslastung bleiben rund 700 € im Monat, die Gewinnschwelle liegt bei etwa 46 %. Die Wohnung hat etwa 60 m² im Frankfurter Süden, vier Einzelbetten, Küche, Bad, Waschmaschine und Stellplatz. Pauschal lässt sich die Frage nach dem Verdienst nicht beantworten, durchrechnen lässt sie sich schon.

Rechenbeispiel: Vier-Bett-Wohnung

Monatliche Fixkosten Betrag
Kaltmiete 850 €
Nebenkosten-Abschlag 250 €
Strom (Schätzung, 4 Personen) 100 €
Internet und Rundfunkbeitrag 55 €
Versicherung (anteilig) 25 €
Rücklage für Verschleiß 60 €
Inserate und Portale (anteilig) 35 €
Summe 1.375 €

Dazu kommt rund 1 € pro belegtem Bett und Nacht für Wäsche und Verbrauchsmaterial. Der Preis liegt bei 25,70 € netto pro Bett und Nacht, plus 7 % Umsatzsteuer.

Auslastung Überschuss pro Monat (vor Steuern, ohne eigene Arbeitszeit)
50 % rund 107 €
70 % rund 700 €
85 % rund 1.144 €
90 % rund 1.293 €

Jeder Prozentpunkt über der Gewinnschwelle bringt rund 30 € im Monat. Gerechnet ist das mit der Formel: 4 Betten × 30 Nächte × (Preis × Auslastung − Auslastung × 1 €) − 1.375 €.

Was daraus folgt:

  • Ein hoher Preis nützt nichts bei leeren Betten. Entscheidend ist der Umsatz pro verfügbarem Bett, also Preis mal Auslastung.
  • Lange Buchungen und Verlängerungen sind der stärkste Hebel. Jeder Wechsel kostet Reinigung, Übergabe und Leerstand.
  • Plane eine Reserve ein. Drei Monate ohne Gast kosten in diesem Beispiel gut 4.000 €.
  • Deine Arbeitszeit fehlt in der Rechnung. Wer sie nicht einpreist, rechnet sich die Rendite schön.

Als Dauervermietung bringt dieselbe Wohnung um die 850 € kalt. Monteurvermietung kann also etwa das Dreifache an Umsatz bringen, vor Steuern und mit spürbar mehr Aufwand. Ob sich das für dich lohnt, prüfst du im Artikel Lohnt sich ein Monteurzimmer?. Wie du deinen Mindestpreis Schritt für Schritt ermittelst, steht in Preis fürs Monteurzimmer kalkulieren.

Hinweis: Alle Zahlen sind ein Beispiel aus dem Podcast, keine Renditezusage. Preise schwanken regional stark.

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Das Problem: Du weißt, dass Preis mal Auslastung zählt. Aber wie viele Betten jede Wohnung im letzten Monat belegt hatte, steht verstreut in Kalender, Mails und Rechnungen.

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Schritt 3: Wie richtest du ein Monteurzimmer für Teams ein?

Zwei Monteure kochen abends in der Gemeinschaftsküche einer Monteurwohnung mit großem Esstisch

Ein Monteurzimmer richtest du für volle Belegung ein, nicht für das schönste Foto: Einzelbetten, Küche für alle, Waschmaschine, stabiles WLAN und genug Stellplätze. Ein guter Test: Stell dir vor, sechs Leute kommen um 18 Uhr gleichzeitig zurück. Reichen Kühlschrank, Herdplatten, Sitzplätze, Duschzeit und Stellplätze?

Was zählt:

  • Schlafen: stabile Einzelbetten, gute Matratzen, Verdunkelung für Schichtarbeiter, Schrank oder Ablage pro Person. Kollegen sind keine Reisegruppe, Doppelbetten sind für Teams ein Ausschlusskriterium.
  • Küche: Herd, großer Kühlschrank, Töpfe, Pfannen, Geschirr und Besteck für alle, ein Esstisch mit genug Stühlen.
  • Waschen: Waschmaschine und eine Möglichkeit zum Trocknen. Arbeitskleidung ist nach einer Woche nicht mehr frisch.
  • WLAN: stabil und schnell genug für Videotelefonie mit der Familie und Baudokumentation am Abend.
  • Parken: Anzahl, Lage und Größe der Stellplätze konkret. Ein Transporter passt nicht in jede Tiefgarage.
  • Sicherheit: Rauchwarnmelder (Pflicht nach Landesbauordnung), freie Fluchtwege, intakte Elektrik, eine erreichbare Notfallnummer.

Luxus bringt keinen proportional höheren Preis, aber höhere Kosten. Die vollständige Liste findest du in der Ausstattungs-Checkliste fürs Monteurzimmer.

Schritt 4: Abläufe von der Anfrage bis zur Abreise

Monteur öffnet bei Dämmerung den Schlüsseltresor neben der Haustür einer Monteurunterkunft

Feste Abläufe für Anfrage, Check-in, Verlängerung und Rechnung entscheiden, ob eine Firma ein zweites Mal bei dir bucht. Firmen fragen oft parallel bei mehreren Anbietern an. Wer zuerst mit einem vollständigen Angebot antwortet, bekommt die Buchung.

Die Anfrage

Kläre vor jeder Zusage:

  • Wie viele Personen, welche Bettenaufteilung?
  • An- und Abreise, Ankunftszeit, späte Anreise?
  • Firma, Ansprechpartner im Büro und vor Ort, Rechnungsanschrift, Bestell- oder Kostenstellennummer
  • Anzahl und Art der Fahrzeuge
  • Ist eine Verlängerung absehbar?

Eine kurze Antwort wie „Ist frei“ reicht Firmen nicht. Schick den Zeitraum, die Einheit, die Bettenverteilung, den Gesamtpreis mit allen Leistungen, die Zahlungs- und Stornoregeln und den nächsten Schritt.

Drei Rollen auseinanderhalten

Bei Firmenbuchungen gibt es fast immer drei Beteiligte: wer reserviert (der Disponent), wer übernachtet (die Monteure) und wer zahlt (die Buchhaltung der Firma). Erfahrungswerte aus der Vermieterpraxis zeigen, dass genau hier die meisten Reibungen entstehen. Beim Online-Check-in stehen dann zum Beispiel die Daten des Chefs statt der Bewohner, und die Rechnung geht auf den Monteur statt auf die Gesellschaft. Halte die drei Rollen von Anfang an getrennt fest.

Check-in

Monteure kommen oft spät, nach langer Fahrt. Mit Schlüsseltresor oder Türcode checken sie selbst ein, und dir bleibt der Abendtermin erspart. Teste die Anleitung selbst im Dunkeln mit dem Handy. Halte einen Plan B bereit, falls Tresor oder Code streiken.

Während des Aufenthalts

  • Bei langen Aufenthalten Zwischenreinigung und Wäschewechsel vorab vereinbaren und bepreisen.
  • Teamwechsel nur mit Meldung der neuen Personen.
  • Verlängerungen nie mündlich mit dem Monteur abmachen, sondern mit dem Ansprechpartner der Firma bestätigen. Sonst vergibst du die Betten doppelt.

Abreise und Rechnung

Schlüssel zurück, Zustand prüfen, Schäden mit Fotos dokumentieren, erst dann die Einheit freigeben. Die Rechnung muss zu Angebot und Buchungsbestätigung passen. Firmen buchen wieder, wenn beim ersten Mal alles zusammenpasst.

Schritt 5: Wie finden Firmen dein Monteurzimmer?

Firmen finden dein Monteurzimmer über Spezialportale, ein Google-Unternehmensprofil, eine eigene Website und direkte Kontakte in der Region. Das Inserat wirkt dabei als Filter. Es soll passende Anfragen bringen und unpassende aussortieren. Ein Disponent will in wenigen Minuten erkennen, ob sein Team mit vier Leuten, zwei Transportern und drei Wochen Einsatz bei dir richtig ist.

Ins Inserat gehören deshalb: Zahl der Zimmer und Betten mit Bettart, maximale Belegung, Küche, Bad, Waschmaschine, WLAN, Stellplätze mit Fahrzeuggröße, Fahrzeit zu Gewerbegebieten und Autobahn, Mindestaufenthalt, Preis mit allen Pflichtkosten, Check-in-Regel. Dazu aktuelle Fotos bei Tageslicht von jedem Raum, auch vom Parkplatz.

Vermarktungswege, die sich bewährt haben:

  • Spezialportale für Monteurunterkünfte
  • ein Google-Unternehmensprofil und eine eigene Website
  • direkte Kontakte zu Firmen in der Region, zu Bauleitern und Zeitarbeitsfirmen

Eine einzige Firma mit 20 Monteuren ist mehr wert als 100 zufällige Portalanfragen, weil sie planbar bucht.

Aus der Praxis: Wie fragen Firmen ein Monteurzimmer an?

Firmen fragen meist telefonisch, für wenige Betten und zunächst kurz an, verlängern dann aber. Das zeigt eine Auswertung von rund 100 Anfragen bei KWATERA24 (20.09. bis 17.10.2026, eigene Auswertung KWATERA24, Stand 18.10.2026, anonymisiert):

  • Gut die Hälfte kam per Telefon. E-Mail, WhatsApp und Portal-Chats folgen mit Abstand. Wer nur schriftlich erreichbar ist, verpasst viel.
  • Die meisten Anfragen sind klein. Über die Hälfte betraf ein oder zwei Betten, im Schnitt waren es gut drei Betten pro Anfrage.
  • Angefragt wird kurz, gebucht wird länger. Die angefragten Zeiträume lagen im Median bei einer Woche.
  • Typische Fragen am Telefon: Ist die Wohnung ab Sonntagabend frei? Gibt es getrennte Schlafzimmer? Passen zwei Autos auf den Hof? Kann man verlängern? Wie wird abgerechnet, wöchentlich oder am Ende?

Erfahrungswert von KWATERA24, Stand Oktober 2026: Gebuchte Aufenthalte dauerten im Schnitt über 16 Nächte, weil Firmen erst kurz buchen und dann verlängern.

Ein typischer Fall: Ein Disponent ruft am Donnerstag an, vier Monteure, Anreise Sonntag gegen 18 Uhr, zunächst zwei Wochen, „wahrscheinlich länger“. Wer jetzt innerhalb einer Stunde Preis, Bettenverteilung, Parkplatz und Self-Check-in schriftlich bestätigt, hat die Buchung. Wer erst am Montag antwortet, nicht.

Dazu im Podcast:

Checkliste: startklar für die erste Buchung

Geh erst online, wenn du jeden Punkt abhaken kannst:

  • Nutzung geklärt: Zweckentfremdung, Baurecht, ggf. Registrierungsnummer, Erlaubnis von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft
  • Gewerbe und Steuern mit Gewerbeamt und Steuerberatung besprochen
  • Versicherung über die neue Nutzung informiert
  • Kalkulation trägt auch bei 60 bis 70 % Auslastung, nicht nur bei Vollbelegung
  • Preis pro Bett und Nacht inklusive aller Pflichtkosten festgelegt, Langzeit- und Verlängerungsregel klar
  • Ausstattung bei voller Belegung getestet
  • Rauchwarnmelder, Fluchtwege, Notfallkontakt geprüft
  • Vorlagen bereit: Angebot, Buchungsbestätigung, Hausordnung, Check-in-Anleitung, Übergabeprotokoll
  • Self-Check-in im Dunkeln getestet, Plan B vorhanden
  • Reinigung organisiert, inklusive Vertretung
  • Ablauf für Meldescheine ausländischer Gäste geklärt
  • Rechnungsstellung an Firmen mit Leistungszeitraum vorbereitet
  • Du bist zu Arbeitszeiten telefonisch erreichbar

Fazit

Monteurzimmer vermieten lohnt sich, wenn du es als Betrieb aufziehst. Zuerst klärst du, ob die Nutzung am Standort erlaubt ist, dann rechnest du mit realistischer Auslastung. Danach richtest du die Unterkunft für volle Belegung ein und baust Abläufe, die eine Firma beim ersten Mal überzeugen. Inseriert wird zum Schluss, und wer diese Reihenfolge hält, hat meist Stammkunden statt Dauerstress.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Genehmigung, um ein Monteurzimmer zu vermieten?

Das hängt vom Ort ab. In Städten mit Zweckentfremdungsverbot kann wiederholte Kurzzeitvermietung genehmigungs- oder anzeigepflichtig sein, je nach Umfang kommt eine Nutzungsänderung beim Bauamt dazu. Frag vor dem Start bei Stadt und Bauamt nach.

Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Nicht automatisch. Es kommt auf Umfang, Organisation und Zusatzleistungen an. Bei mehreren Einheiten, häufigen Wechseln und hotelähnlichem Service ist eine Gewerbeanmeldung wahrscheinlich. Kläre das mit Gewerbeamt und Steuerberatung.

Muss ich meine Monteure beim Einwohnermeldeamt anmelden?

Nein. Melden muss sich der Gast selbst, und das erst bei einem Aufenthalt über sechs Monaten, wer im Inland nicht gemeldet ist, nach drei Monaten. Ausländische Gäste füllen bei dir am Anreisetag einen Meldeschein aus.

Welche Umsatzsteuer gilt für Monteurzimmer?

Für die kurzfristige Beherbergung gilt der ermäßigte Satz von 7 %. Extras, die nicht unmittelbar der Übernachtung dienen, etwa ein Stellplatz, werden in der Regel mit 19 % besteuert. Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus, solange du unter den Grenzen von § 19 UStG bleibst.

Kann ich als Mieter meine Wohnung an Monteure vermieten?

Nur mit Erlaubnis deines Vermieters. Hol sie schriftlich ein und beschreibe darin ehrlich, dass wechselnde Gäste auf Zeit einziehen.

Wie viel kann ich pro Bett und Nacht verlangen?

Das hängt stark von Region, Ausstattung und Dauer ab. Im Rechenbeispiel aus dem Podcast sind es 25,70 € netto. Ermittle zuerst deine Kostenuntergrenze, dann vergleiche mit wirklich ähnlichen Unterkünften in deiner Nähe.

Einzelnes Zimmer oder ganze Wohnung, was ist besser?

Ein Zimmer im eigenen Haus ist ein guter Einstieg mit wenig Risiko, passt aber nur zu Einzelreisenden. Eine Wohnung mit mehreren Einzelbetten passt zu Teams, die Wochen bleiben, und bringt mehr Umsatz, aber auch mehr Koordination.

Quellen

Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Er gibt den allgemeinen Stand vom 18.10.2026 wieder. Für deinen Einzelfall wende dich an eine Anwältin, einen Anwalt oder deine Steuerberatung.

Stand: 18. Oktober 2026 · Nächste Prüfung: 18. April 2027

Markus Wanning

Markus Wanning ist seit 2020 in der Immobilienbranche, Gründer von KWATERA24 und Host von „Der Monteur-Podcast“. Er vermietet selbst an Monteure und Fachkräfte und spricht im Podcast jede Woche über das Geschäft.

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