Kapitel
Das Wichtigste in Kürze
- Die Rechtsform muss zu deinem Ziel passen. Markus nennt das Form follows function.
- Zum Testen passt das Einzelunternehmen: Gewerbe anmelden und loslegen, ohne Notar, Mindestkapital oder Gesellschaftsvertrag. Dafür haftest du mit allem, was du hast.
- In der GbR haftet jeder Partner persönlich für alles, auch für das, was der andere für euch unterschreibt.
- Die GmbH haftet nur mit ihrem eigenen Vermögen. Sie braucht aber mindestens 25.000 € Stammkapital, einen Notar und jedes Jahr eine Bilanz.
- Ein späterer Wechsel kostet Wochen: Mietverträge, Konto, Steuernummer, Angebote und Rechnungen müssen nachgezogen werden.
Für alle, die mit Monteurwohnungen starten wollen, allein oder mit Partner.
Welche Rechtsform passt für den Start mit Monteurwohnungen?
Markus' Regel lautet Form follows function. Die Rechtsform muss zu deinem Ziel passen. Wer monatelang Rechtsformen vergleicht, kommt nicht ins Handeln. In der Zeit mietet ein anderer die Wohnung.
Willst du testen, nimm das Einzelunternehmen. Steht der Entschluss, zu wachsen, gründe die GmbH. Ein kompliziertes Firmen-Setup brauchst du vor der ersten vermieteten Wohnung nicht.
| Einzelunternehmen | GbR | GmbH | |
|---|---|---|---|
| Gründung | Gewerbe anmelden. Kein Notar, kein Mindestkapital, kein Gesellschaftsvertrag. | Entsteht, sobald ihr gemeinsam betreibt. Kein Notar. Schriftlicher Vertrag empfohlen. | Gesellschaftsvertrag beim Notar, Eintrag ins Handelsregister |
| Kapital | kein Mindestkapital | in der Folge nicht behandelt | mind. 25.000 € Stammkapital, davon 12.500 € vor der Anmeldung eingezahlt |
| Haftung | persönlich mit allem, was du hast | jeder persönlich für alles, auch für den Partner | nur das Vermögen der GmbH. Grenzen: Bürgschaft, grobe Pflichtverletzung als Geschäftsführer |
| Buchhaltung | günstiger als bei der GmbH | in der Folge nicht behandelt | Bücher und jährliche Bilanz, meist mit Steuerberater, spürbar teurer |
| Ruf bei Eigentümern | in der Folge nicht behandelt | eher schlecht | wirkt seriöser |
| Passt, wenn | du erst testen willst | ihr zu zweit startet, nur mit Gesellschaftsvertrag | der Entschluss zu wachsen feststeht |
KG, GmbH & Co. KG, AG und Limited lässt Markus bewusst weg. Für den Start sind sie zu komplex.
Wie du das Gewerbe anmeldest, erklärt Folge 04: Gewerbe oder privat?.
Wie hafte ich als Einzelunternehmer oder in der GbR für angemietete Wohnungen?
Als Einzelunternehmer haftest du mit allem, was du hast: Konto, Auto, Erspartes. Wer Wohnungen anmietet und an Monteure weitervermietet, zahlt die Miete auch dann, wenn kein Gast dort schläft.
Markus zeigt das an einer echten Wohnung im Rhein-Main-Gebiet mit vier Betten. Die Miete liegt mit Nebenkosten bei rund 1.100 € im Monat. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
3 Monate × 1.100 € = 3.300 € pro Wohnung. Bei drei Wohnungen: 3 × 3.300 € = 9.900 €, für die du privat geradestehst.
Zum Testen ist das Einzelunternehmen ideal. Du brauchst aber genug Liquidität, um eine Anlaufphase durchzustehen.
In der GbR haftet jeder Partner persönlich für alles, auch für das, was der andere für euch unterschreibt. Kann dein Partner nicht zahlen, holt sich der Eigentümer die ganze Miete bei dir. Steigt einer aus, bleibt er gegenüber dem Eigentümer in der Pflicht, bis der Mietvertrag geändert ist.
Startet ihr trotzdem gemeinsam, schreibt einen Gesellschaftsvertrag, bevor ihr die erste Wohnung anmietet. Darin steht, wer was einbringt, wer was unterschreiben darf, wie der Gewinn verteilt wird und was passiert, wenn einer aussteigen will.
Was kostet eine GmbH und wovor schützt sie nicht?
Die GmbH ist vor dem Gesetz eine eigene Person. Sie unterschreibt die Mietverträge und schuldet die Miete. Für ihre Schulden haftet nur das Vermögen der GmbH. Bei Eigentümern wirkt sie nach Markus' Erfahrung seriöser als eine GbR.
Dafür kostet sie mehr:
- Gründung: Der Gesellschaftsvertrag muss zum Notar. Die GmbH wird ins Handelsregister eingetragen.
- Stammkapital: mindestens 25.000 €. Die Hälfte, also 12.500 €, muss vor der Anmeldung eingezahlt sein.
- UG (haftungsbeschränkt): Gründung ab 1 €. Dafür muss sie jedes Jahr ein Viertel ihres Gewinns als Rücklage behalten. Bei Vermietern hat sie ein ähnliches Reputationsproblem wie die GbR.
- Buchhaltung: Bücher führen und jedes Jahr eine Bilanz aufstellen, meist mit Steuerberater. Das ist spürbar teurer als beim Einzelunternehmen.
- Steuern: Körperschaftsteuer von 15 %, die ab 2028 schrittweise sinkt, dazu Gewerbesteuer ohne den Freibetrag aus Folge 04: Gewerbe oder privat?. Was du dir privat auszahlst, wird noch einmal versteuert.
Einen Rundum-sorglos-Schutz bietet auch die GmbH nicht. Viele Eigentümer vermieten an eine junge GmbH nur, wenn der Geschäftsführer persönlich bürgt. Als Geschäftsführer haftest du außerdem persönlich, wenn du deine Pflichten grob verletzt, zum Beispiel wenn Steuern nicht rechtzeitig ans Finanzamt gehen.
Was muss ich nachziehen, wenn ich die Rechtsform wechsle?
Ein Wechsel klingt einfach, kostet aber Wochen. Deshalb rät Markus, die Rechtsform so zu wählen, dass du später nicht wechseln musst. Nachziehen musst du vier Bereiche:
- Mietverträge: Sie ziehen in der Regel nicht von allein mit um. Jeder Eigentümer muss zustimmen und unterschreiben.
- Verträge auf den alten Namen: Strom, Internet, Versicherungen und das Geschäftskonto.
- Steuern und Behörden: Gewerbe ab- und anmelden, neue Steuernummer, neue Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
- Alles, was der Kunde sieht: Inserate, Bedingungen, Angebote und Rechnungen. Viele Firmenkunden müssen dich in ihrer Buchhaltung neu anlegen.
Ein Wechsel lohnt sich nur, wenn der Vorteil deutlich größer ist als der Aufwand.
Was auf eine Rechnung an Firmenkunden gehört, erklärt Folge 06: Rechnungsstellung mit Umsatzsteuer.
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Lass die Wahl der Rechtsform von Steuerberatung und Notar prüfen.
Häufige Fragen
Welche Rechtsform ist für Monteurzimmer am besten?
Das hängt vom Ziel ab. Wer erst testen will, ob die Vermietung an Monteure passt, startet als Einzelunternehmer. Steht fest, dass der Betrieb wachsen soll, ist die GmbH die passende Form.
Hafte ich als Einzelunternehmer privat für angemietete Monteurwohnungen?
Ja. Als Einzelunternehmer haftest du mit deinem gesamten Privatvermögen. Bei 1.100 € Monatsmiete und drei Monaten Kündigungsfrist stehst du pro Wohnung für 3.300 € gerade, auch wenn kein Gast dort schläft.
Brauche ich für eine GbR einen Notar oder einen schriftlichen Vertrag?
Nein. Eine GbR entsteht schon, wenn ihr den Betrieb gemeinsam führt, und einen Notar braucht ihr dafür nicht. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist trotzdem sinnvoll, weil in der GbR jeder Partner persönlich für alles haftet.
Wie viel Stammkapital braucht eine GmbH?
Mindestens 25.000 €. Die Hälfte, also 12.500 €, muss vor der Anmeldung zum Handelsregister eingezahlt sein. Die UG (haftungsbeschränkt) lässt sich mit 1 € gründen, muss aber jedes Jahr ein Viertel ihres Gewinns als Rücklage behalten.
Was muss ich beim Wechsel der Rechtsform alles ändern?
Die Mietverträge ziehen in der Regel nicht von allein mit, jeder Eigentümer muss zustimmen. Dazu kommen Strom, Internet, Versicherungen, Geschäftskonto, Gewerbe, Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Auch Inserate, Bedingungen, Angebote und Rechnungen müssen auf die neue Firma umgestellt werden.
Wo kann ich den Monteur-Podcast hören?
Auf monteur-podcast.de sowie bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube, Amazon Music und Deezer.
Begriffe aus der Folge
- Haftungsbeschränkung
- Für die Schulden der Gesellschaft haftet nur ihr eigenes Vermögen und nicht das Privatvermögen der Gesellschafter. Das gilt für GmbH und UG, nicht für Einzelunternehmen und GbR.
- Stammkapital
- Das Kapital, das die Gesellschafter bei der Gründung einer GmbH aufbringen. Mindestens 25.000 €, davon mindestens die Hälfte vor der Anmeldung eingezahlt.
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Zusammenschluss von mindestens zwei Partnern, die ein Geschäft gemeinsam betreiben. Sie entsteht ohne Notar, auch ohne schriftlichen Vertrag. Jeder Gesellschafter haftet persönlich.
- UG (haftungsbeschränkt)
- Kleine Form der GmbH, gründbar ab 1 € Stammkapital. Sie muss jedes Jahr ein Viertel ihres Gewinns als Rücklage im Unternehmen lassen.
Quellen und Links
- Haftung in der GbR, § 721 BGB · Gesellschafter haften persönlich als Gesamtschuldner
- Stammkapital der GmbH, § 5 GmbHG · mindestens 25.000 €
- Einzahlung vor der Anmeldung, § 7 GmbHG · mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals
- Unternehmergesellschaft, § 5a GmbHG · jährlich ein Viertel des Jahresüberschusses in die Rücklage
- Körperschaftsteuersatz, § 23 KStG · 15 %, ab 2028 schrittweise sinkend
- Haftung der Geschäftsführer für Steuern, § 69 AO
- Beispielwohnung Rhein-Main · eigene Betriebsdaten von Markus Wanning
- Folge 07 auf YouTube
Transkript
Aus dem Skript der Folge. Es gilt das gesprochene Wort.
Ganzes Transkript lesen 1.375 Wörter
Warum viele nie anfangen
Du willst mit Monteurwohnungen starten. Eine passende Wohnung hast du schon im Blick. Und dann kommt die Frage: Einzelunternehmen, GbR oder GmbH?
Manche bleiben genau hier hängen. Sie vergleichen Rechtsformen, rechnen Steuern durch und holen sich drei Meinungen ein. Sie kommen nicht ins Handeln. In der Zeit mietet ein anderer die Wohnung.
Dabei ist es meiner Meinung nach ganz einfach: Die Rechtsform muss zu deinem Ziel passen. Nicht umgekehrt. Form follows function.
Das ist Folge 7: Welche Rechtsform für den Start? Einzelunternehmen, GbR oder GmbH. Es geht darum, welche Form zu deinem Ziel passt und wie du schnell ins Handeln kommst.
Intro und Hinweis
Herzlich willkommen beim Monteur-Podcast. Vermietung an Fachkräfte und Monteure. Ich bin euer Host, Markus Wanning.
Vorab, wie bei allen Rechts- und Steuerthemen: Ich bin Praktiker, kein Anwalt und kein Steuerberater. Das hier ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Lass deinen eigenen Fall prüfen.
Einzelunternehmen: der schnelle Start
Ich bin ein Freund von einfachen und unkomplizierten Lösungen. Und die einfachste Rechtsform ist das Einzelunternehmen. Das ist keine eigene Firma im rechtlichen Sinn. Das bist du. Du meldest dein Gewerbe an, wie in Folge 4 besprochen, und legst los. Kein Notar, kein Mindestkapital, kein Gesellschaftsvertrag. Du kommst schnell ins Handeln und sparst dir Kosten.
Wenn du gerade anfängst und erst schauen willst, ob das Thema etwas für dich ist: Starte als Einzelunternehmer. Ganz klar.
Der Haken: Du haftest mit allem, was du hast. Mit deinem Konto, deinem Auto, deinem Ersparten. Und wenn du Wohnungen anmietest und weitervermietest, kann das ein großes Risiko sein.
Ich zeige es dir an einer echten Wohnung von uns. Rhein-Main-Gebiet, vier Betten. Die Miete liegt mit Nebenkosten bei rund 1.100 Euro im Monat. Kündigen können wir mit drei Monaten Frist. Also über 3.000 Euro. Die zahlst du, auch wenn in dieser Zeit kein einziger Monteur dort schläft.
Bei drei solchen Wohnungen bist du bei knapp 10.000 Euro, für die du privat geradestehst.
Heißt für dich: Zum Testen ist das Einzelunternehmen ideal. Aber du solltest definitiv genug Liquidität haben, um auch mal eine Anlaufphase durchzustehen.
Mit Partnern starten: die GbR
Viele starten nicht allein. Mit dem Bruder, dem Schwager, einem Kollegen von der Baustelle. Sobald ihr das gemeinsam betreibt, seid ihr eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR. Formal braucht es dafür nicht einmal einen schriftlichen Vertrag. Der Zusammenschluss reicht schon. Mit Vertrag ist es aber besser. Wer schreibt, der bleibt. Zum Notar musst du dafür nicht, die GbR kannst du selbst gründen. Sich beraten zu lassen, kann aber trotzdem sinnvoll sein.
Ob mit oder ohne Vertrag: Eine Partnerschaft ist vergleichbar mit einer Ehe. Leicht geschlossen, schwer gelöst. Und etwa jede dritte Ehe wird geschieden. Gerätst du an den falschen Partner oder macht ihr keinen Vertrag, kann es teuer werden.
In der GbR haftet jeder von euch persönlich, und zwar für alles. Auch für das, was dein Partner für euch unterschreibt. Kann er nicht zahlen, holt sich der Eigentümer die ganze Miete bei dir. Da gilt, was schon Schiller geschrieben hat: Drum prüfe, wer sich ewig bindet.
Und steigt einer später aus, ist er nicht sofort raus. Auch dafür gibt es Regeln. Im Rent-to-Rent stehen meist beide Partner im Mietvertrag. Dann bleiben auch beide gegenüber dem Eigentümer in der Pflicht, bis der Vertrag geändert ist.
Dazu kommt der Ruf. Viele Eigentümer vermieten lieber an eine GmbH als an eine GbR. Die GmbH wirkt solider, eher wie ein echter Wirtschaftsbetrieb. Auch wenn das nicht unbedingt so sein muss. Nach meiner Erfahrung wird eine GmbH aber anders wahrgenommen.
Wenn ihr es trotzdem gemeinsam macht: Schreibt einen Gesellschaftsvertrag. Wer bringt was ein? Wer darf was unterschreiben? Wie wird der Gewinn verteilt? Und was passiert, wenn einer aussteigen will? Das gehört auf Papier, bevor ihr die erste Wohnung anmietet.
Die GmbH: wenn du wachsen willst
Steht für dich schon fest, dass du größer werden willst? Dann ist die GmbH wohl die passende Form.
Bei uns war das so. Wir haben eine GmbH gegründet, weil von Anfang an feststand: Es bleibt nicht bei einer Monteurwohnung.
Die GmbH ist vor dem Gesetz eine eigene Person. Sie unterschreibt die Mietverträge, sie schuldet die Miete. Für ihre Schulden haftet nur das Vermögen der GmbH. Nicht deins. Und bei Eigentümern wirkt sie seriöser als eine GbR.
Dafür kostet sie mehr. Der Gesellschaftsvertrag muss zum Notar. Die GmbH wird ins Handelsregister eingetragen. Und sie braucht ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro. Die Hälfte davon, also 12.500 Euro, muss vor der Anmeldung eingezahlt sein.
Es gibt auch eine kleine Schwester, die UG, haftungsbeschränkt. Die kannst du mit einem Euro gründen. Dafür muss sie jedes Jahr ein Viertel ihres Gewinns als Rücklage im Unternehmen lassen. Hier hat man aber wieder das Reputationsproblem bei Vermietern, wenn man mit Rent-to-Rent starten will.
Dazu kommen die laufenden Kosten. Die Buchhaltung ist aufwendiger. Eine GmbH oder UG muss Bücher führen und jedes Jahr eine Bilanz aufstellen. Das macht man meist mit einem Steuerberater, und das ist spürbar teurer als beim Einzelunternehmen. Bei uns laufen Angebote und Rechnungen über unsere eigens entwickelte Software. Das ist eine enorme Erleichterung, denn so kommt beim Steuerberater alles sortiert an.
Steuerlich zahlt die GmbH Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Die Körperschaftsteuer liegt bei 15 Prozent und sinkt ab 2028 Schritt für Schritt. Den Freibetrag bei der Gewerbesteuer aus Folge 4 gibt es für die GmbH nicht. Und was du dir privat auszahlst, wird noch einmal versteuert.
Aber auch die GmbH schützt nicht unendlich. Viele Eigentümer vermieten an eine junge GmbH nur, wenn der Geschäftsführer persönlich bürgt. Und als Geschäftsführer haftest du weiter persönlich, wenn du deine Pflichten grob verletzt. Zum Beispiel, wenn Steuern nicht rechtzeitig ans Finanzamt gehen.
Es gibt noch mehr Rechtsformen. Die KG, die GmbH & Co. KG, die AG oder eine Limited. Die lasse ich heute bewusst weg. Für den Start sind sie zu komplex.
Form follows function
Damit sind wir bei der wichtigsten Regel dieser Folge. Form follows function. Die Form folgt dem Zweck.
Die Rechtsform muss zu deinem Ziel passen. Nicht umgekehrt. Bau dir kein kompliziertes Firmen-Setup, bevor die erste Wohnung vermietet ist. Sonst planst du ewig und kommst nie ins Handeln.
Willst du testen, nimm das Einzelunternehmen. Steht der Entschluss, zu wachsen, gründe die GmbH. Mehr braucht es für den Start nicht.
Warum ein Wechsel Arbeit macht
Und wähle so, dass du später nicht wechseln musst. Ein Wechsel klingt einfach, ist es aber nicht. Du musst alles nachziehen. Wir haben das gerade selbst gemacht, als wir den Betrieb zum 1. Oktober in eine andere GmbH verlegt haben.
Da hängt dann doch wieder einiges dran:
Erstens: die Mietverträge. Sie ziehen in der Regel nicht von allein mit um. Jeder Eigentümer muss zustimmen und unterschreiben. Bei einer Wohnung haben wir den alten Vertrag aufgehoben und einen neuen geschlossen.
Zweitens: alles, was auf den alten Namen läuft. Strom, Internet, Versicherungen und das Geschäftskonto.
Drittens: Steuern und Behörden. Gewerbe ab- und anmelden, neue Steuernummer, neue Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Viertens: alles, was dein Kunde sieht. Inserate, Bedingungen, Angebote und Rechnungen. Und viele Firmenkunden müssen dich in ihrer Buchhaltung neu anlegen.
Das geht alles. Aber es kostet Wochen. Ein Wechsel lohnt sich deshalb nur, wenn der Vorteil deutlich größer ist als der Aufwand.
Drei Dinge zum Mitnehmen
Zusammengefasst für dich: drei Dinge zum Mitnehmen.
Erstens: Willst du erst testen, ob Vermietung an Fachkräfte und Monteure etwas für dich ist, starte als Einzelunternehmer. Schnell, günstig, ohne Notar. Aber beachte: Du haftest privat für jede Miete und jeden Schaden.
Zweitens: Eine GbR ist schnell gegründet, aber wie eine Ehe. Auch hier haftest du privat, und zwar auch für das, was dein Partner tut. Plus: Bei Eigentümern hat sie nicht den besten Ruf.
Drittens: Steht der Entschluss fest, dass du wachsen willst, gründe gleich die GmbH. Sie wirkt seriöser und trennt Betrieb und Privatvermögen. Einen Rundum-sorglos-Schutz bietet aber auch sie nicht.
Meine Antwort auf die Frage aus dem Titel heißt also: Form follows function. Die Rechtsform muss zu deinem Ziel passen. Verkompliziere dir den Start nicht mit einem Setup, über dem du nie ins Handeln kommst. Und wähle so, dass du später nicht wechseln musst. Denn ein Wechsel heißt: alles nachziehen.
Und zum Abschluss nochmal: Ich bin Praktiker, kein Anwalt und kein Steuerberater. Das war keine Rechts- oder Steuerberatung. Lass deinen Fall von einem Steuerberater prüfen.
In der nächsten Folge geht es um Versicherung und Sicherheit. Was du absichern solltest, bevor der erste Gast einzieht.
Wenn dir die Folge geholfen hat: Abonnier den Monteur-Podcast. Und schick sie jemandem, der gerade überlegt, mit welcher Rechtsform er startet. Bis zum nächsten Mal.
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