Das Wichtigste in Kürze
- Vertrag schlägt Aushang. Was die Firma beim Angebot nicht bekommen und akzeptiert hat, kannst du später kaum durchsetzen. Der Zettel in der Küche ist Erinnerung, nicht Rechtsgrundlage.
- Die Leute, die dort schlafen, müssen die Regeln kennen. Vertragspartner ist meist die Firma. Lesen muss die Hausordnung aber der Monteur, der um 23 Uhr ankommt, in seiner Sprache.
- Konkret schreiben. „Nachtruhe 22 bis 6 Uhr“ statt „Rücksicht nehmen“, „keine Gasflaschen im Zimmer“ statt „keine gefährlichen Gegenstände“.
- Gebühren sind Preise, keine Strafen. Pauschalen für Schäden dürfen den üblichen Schaden nicht übersteigen, und der Gegenbeweis muss ausdrücklich erlaubt sein.
- Eskalation in Stufen. Hinweis, Frist, Abmahnung, erst dann Kündigung. Aussperren auf eigene Faust ist tabu.

Brauchst du überhaupt eine Hausordnung?
Eine Hausordnung schreibt kein Gesetz vor, trotzdem gehört sie zu jeder Monteurunterkunft, in der mehr als eine Person wohnt.
Der Grund ist der Alltag. Fünf Männer aus zwei Firmen teilen sich Küche und Bad. Einer hat Frühschicht und steht um halb fünf auf, zwei kommen von der Spätschicht kurz vor Mitternacht. Keiner kennt den anderen. Wer wann duscht, wo die Arbeitsschuhe stehen und ob man auf dem Balkon rauchen darf, regelt sich nicht von selbst.
Die Hausordnung beantwortet diese Fragen, bevor sie zum Streit werden. Und wenn es doch kracht, hast du etwas in der Hand: eine Regel, die der Gast kannte und akzeptiert hat.
Wie wird die Hausordnung im Monteurzimmer verbindlich?
Verbindlich wird die Hausordnung, wenn sie vor oder bei Vertragsschluss Teil des Vertrags mit Firma oder Gast wird. Ein Zettel an der Tür reicht dafür in der Regel nicht.
Eine Hausordnung, die du für viele Buchungen vorformulierst, ist eine Allgemeine Geschäftsbedingung (§ 305 Abs. 1 BGB). Daran ändert sich nichts, wenn sie „Hausordnung“ heißt und nicht „AGB“. Damit gelten die AGB-Regeln für die Einbeziehung und für den Inhalt.
Bei Verbrauchern (der Monteur bucht privat, der Wochenpendler zahlt selbst) wird sie nur Vertragsbestandteil, wenn du bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweist, der Gast sie zumutbar lesen kann und einverstanden ist (§ 305 Abs. 2 BGB). Ein Aushang am Ort des Vertragsschlusses genügt nur ausnahmsweise. Bei einer Buchung per Telefon, Mail oder Portal ist das nicht der Fall.
Bei Firmen gelten diese strengen Einbeziehungsregeln nicht (§ 310 Abs. 1 BGB). Ein klarer Verweis im Angebot reicht dort grundsätzlich. Der Inhalt wird aber weiterhin nach § 307 BGB kontrolliert, und praktisch schickst du die Hausordnung ohnehin mit.
Was daraus folgt:
- Hausordnung als PDF oder Link mit dem Angebot schicken und im Angebotstext darauf verweisen.
- Annahme so gestalten, dass sie sich auf AGB, Gebührenliste und Hausordnung bezieht, und speichern, welche Fassung akzeptiert wurde.
- Vor der Anreise jedem Bewohner die Hausordnung schicken und bestätigen lassen, zum Beispiel im Online-Check-in.
- Vor Ort eine Kurzfassung aushängen, dort, wo die Regel gebraucht wird: Mülltrennung am Mülleimer, Küchenregeln in der Küche.
Schritt 3 ersetzt Schritt 1 nicht. Die Bestätigung des Monteurs ist ein guter Nachweis, dass er die Regeln kannte. Vertragspartner ist aber die Firma, und mit ihr muss die Hausordnung vereinbart sein. Die Firma muss sich das Verhalten ihrer Leute in der Unterkunft in der Regel zurechnen lassen (§ 278 BGB). Lass sie im Angebot zusätzlich zusagen, die Regeln an alle weiterzugeben, auch an Leute, die erst in Woche drei nachkommen.
Und ein Punkt, den viele übersehen: Was erst bei der Schlüsselübergabe zum ersten Mal auftaucht, ist nicht Teil des schon geschlossenen Vertrags. Neue Pflichten oder Gebühren kannst du so nicht nachschieben.
Beherbergungsvertrag oder Mietvertrag: was das ändert
Beim Beherbergungsvertrag darfst du in der Hausordnung mehr regeln als beim Mietvertrag, weil du die Unterkunft selbst betreibst. Im Monteur-Podcast, Folge 05, erklärt Markus Wanning, warum die Vertragsart bestimmt, wie viel du regeln darfst. Ob du Zimmer im Rahmen eines Beherbergungsvertrags vergibst oder eine Wohnung zum vorübergehenden Gebrauch vermietest, ändert den Rahmen der Hausordnung. Die Abgrenzung im Detail steht im Artikel Mietvertrag oder Beherbergungsvertrag. Für die Hausordnung zählen drei Punkte:
| Beherbergungsvertrag | Mietvertrag (vorübergehender Gebrauch) | |
|---|---|---|
| Typisch | Zimmer oder Bett, Reinigung und Wäsche inklusive, Gemeinschaftsflächen | ganze Wohnung, Firma oder Gast nutzt sie eigenständig |
| Spielraum für Regeln | größer: du betreibst die Unterkunft, Zwischenreinigung und Zutritt sind Teil der Leistung | kleiner: der Mieter hat die Wohnung in Besitz, Zutritt nur mit Anlass und Absprache |
| Vertragsstrafe | AGB-Grenzen (§§ 307, 309 BGB) | bei Wohnraummiete unwirksam (§ 555 BGB); mietet eine Firma für ihre Leute, wird der Vertrag oft nicht als Wohnraummiete eingeordnet, Einzelfall |
| Kündigung aus wichtigem Grund | gemischter Vertrag mit starkem Mietanteil: § 543 BGB, zumindest § 314 BGB | § 543 BGB, bei Wohnraum zusätzlich § 569 BGB |
Auch der vorübergehende Gebrauch nimmt nicht den ganzen Mieterschutz weg. § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB schließt nur bestimmte Vorschriften aus, etwa Mietpreisbremse und Kündigungsschutz. Die außerordentliche Kündigung und das Vertragsstrafenverbot bei Wohnraum bleiben.
Was gehört in die Hausordnung für Monteurzimmer?
In die Hausordnung für Monteurzimmer gehören 10 bis 15 kurze Regeln, von Ruhezeiten und Rauchen über Müll und Werkzeug bis zu Notfallnummern. Jede sollte in ein, zwei Zeilen passen. Eine Hausordnung, die niemand zu Ende liest, schützt niemanden.
Ruhezeiten. Eine bundesweit einheitliche Nachtruhe gibt es nicht. Sie ergibt sich aus Landesrecht (in Nordrhein-Westfalen etwa § 9 Landes-Immissionsschutzgesetz: 22 bis 6 Uhr), aus kommunalen Verordnungen, Feiertagsgesetzen und der Hausordnung des Gebäudes. Prüf, was an deinem Standort gilt, und schreib konkrete Uhrzeiten hinein. Bei Monteuren kommt etwas dazu, das in keiner Verordnung steht: Schichtarbeit. Wer tagsüber schläft, braucht auch um 14 Uhr eine ruhige Küche. Formuliere deshalb neben der Nachtruhe eine Rücksichtsregel für Gemeinschaftsräume rund um die Uhr.
Rauchen. Innen rauchfrei, ausdrücklich mit E-Zigaretten, Vapes und Tabakerhitzern. Balkon und Hof gesondert regeln und einen Raucherplatz mit Aschenbecher benennen, nicht unter dem Schlafzimmerfenster der Nachbarn. Details zu Rauchen, Besuch und Nachtruhe vertieft der Artikel Hausrecht im Monteurzimmer: Besuch, Ruhe, Rauchen.
Wer hier wohnt. Übernachten dürfen nur die gemeldeten Personen. Personenwechsel meldet die Firma vorher, damit Meldedaten, Bettenzahl und Preis stimmen. Besuch tagsüber ist etwas anderes als eine zusätzliche Übernachtung, ein pauschales Besuchsverbot ist meist zu grob.
Müll. Welche Tonne wofür, wo sie steht, wann Abholung ist. Mit Fotos der Tonnen, nicht nur mit Worten.
Lüften und Heizen. Stoßlüften statt Dauerkippen bei laufender Heizung, Badtür nach dem Duschen offen und Fenster auf. Eine Pflicht-Raumtemperatur oder Heizverbote gehören nicht hinein.
Energie. Keine mitgebrachten Heizlüfter oder Kochplatten ohne Absprache, Fenster zu, wenn alle zur Arbeit gehen. Lieber konkrete Handgriffe als „übermäßiger Verbrauch ist untersagt“, denn das ist zu unbestimmt.
Arbeitskleidung. Arbeitsschuhe an der Tür ausziehen, verschmutzte oder nasse Arbeitskleidung nicht auf Betten und Polster legen. Wenn es eine Waschmaschine gibt: was hinein darf und was nicht.
Werkzeug und Gefahrstoffe. Werkzeug, Material und Maschinen nicht in Fluren, Treppenhaus oder vor Notausgängen lagern. Keine Gasflaschen, Kraftstoffe oder Lösungsmittel im Gebäude. Ein abschließbarer Raum oder Platz im Hof hilft oft mehr als ein Verbot. Werkzeugakkus nur dort laden, wo du es erlaubst, nicht unbeaufsichtigt über Nacht neben dem Bett.
Parken. Welche Stellplätze, für welche Fahrzeuge, Transporter und Anhänger wo. Feuerwehrzufahrten und Einfahrten der Nachbarn bleiben frei.
Reinigung und Zutritt. Wann die Zwischenreinigung kommt, wie lange vorher sie angekündigt wird und dass sie auch stattfindet, wenn niemand zu Hause ist, sofern das vereinbart ist. Erfahrungswerte aus der Vermieterpraxis zeigen, dass Firmen Zwischenreinigungen gern verschieben. Ein fester Turnus im Vertrag mit Ankündigung von etwa 24 Stunden (Erfahrungswert, kein gesetzlicher Wert) schützt Wohnung und Bad. Für Notfälle wie Wasserschaden oder Brandgeruch gilt ein sofortiges Zutrittsrecht, beschränkt auf die Gefahrenabwehr.
Schlüssel und Türcode. Nicht weitergeben, keine Nachschlüssel anfertigen, Verlust sofort melden. Bei digitalen Schlössern bekommt jedes Team einen eigenen Code mit Ablaufdatum.
Haustiere. Erlaubt oder nicht, und wenn ja: welche, wie viele, wo nicht. Assistenzhunde fallen nicht automatisch unter ein Tierverbot.
Notfallnummern. 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst, 110 für die Polizei, 116117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst, dazu deine Nummer oder die der Hausverwaltung für Schäden und Ausfälle. Dazu Standort von Feuerlöscher und Hauptwasserhahn.
Muster-Gliederung zum Anpassen
Eine Hausordnung fürs Monteurzimmer lässt sich in 14 Bausteine gliedern. Die Gliederung ist ein Gerüst, kein fertiger Text. Streich, was bei dir nicht gilt, und ergänze, was dein Objekt besonders macht.
- Kopf: Objekt und Adresse, Fassung mit Datum, Ansprechpartner, Notfallnummern
- Ankommen und Zugang: Check-in-Zeiten, Schlüssel oder Türcode, nicht weitergeben, Verlust melden
- Wer hier wohnt: nur gemeldete Personen, Personenwechsel vorher melden, Besuch bis zu einer festen Uhrzeit
- Ruhe: Nachtruhe mit Uhrzeit, Rücksicht auf Schichtarbeiter in Küche, Bad und Flur
- Rauchen und Feuer: innen rauchfrei inklusive E-Produkte, Raucherplatz, keine Kerzen, keine offenen Flammen
- Küche, Bad, Kühlschrank: sauber hinterlassen, Lebensmittel beschriften, Kühlschrank vor Abreise leeren
- Müll: Tonnen, Trennung, Abholtage
- Lüften, Heizen, Strom: Stoßlüften, keine eigenen Heizgeräte
- Arbeit bleibt draußen: Schuhe, Kleidung, Werkzeug, Gefahrstoffe, Akkus
- Fahrzeuge: Stellplätze, Transporter, Anhänger, freie Zufahrten
- Reinigung und Zutritt: Turnus, Ankündigung, Notfälle
- Tiere: erlaubt oder nicht, Bedingungen
- Schäden und Abreise: Schäden sofort melden, Check-out-Zeit, Zustand bei Abreise
- Verstöße: Hinweis auf Vertrag und Gebührenliste, keine eigenen Strafen in der Hausordnung
Zu Baustein 14: Kosten gehören in Angebot, AGB oder Gebührenliste, wo sie beziffert und vor Vertragsschluss sichtbar sind. In der Hausordnung genügt der Verweis.
Was darfst du in der Hausordnung nicht regeln?
Nicht regeln darfst du in der Hausordnung alles, was dem Gesetz widerspricht, überraschend oder unangemessen ist (§§ 305c, 307 BGB). Eine unwirksame Klausel wird nicht wirksam, weil sie in der Hausordnung statt in den AGB steht. Überraschende Regeln werden gar nicht Vertragsbestandteil (§ 305c BGB), unangemessene sind unwirksam (§ 307 BGB). Typische Grenzfälle:
- Duschen, Kochen, Waschen gehören zum normalen Wohnen. Zeitlich lenken geht („Waschmaschine nicht zwischen 22 und 6 Uhr“), generell verbieten nicht.
- Jederzeitiges Betreten durch dich oder die Reinigung ohne Anlass und Ankündigung lässt sich nicht wirksam vereinbaren. Das Zweitschlüssel-Recht ist kein Kontrollrecht.
- Haftungsausschlüsse zu deinen Gunsten („Vermieter haftet für nichts“) halten nicht.
- Pauschales Tierverbot: Für normale Wohnraummietverträge hat der BGH ein Formularverbot jeder Tierhaltung gekippt (Urteil vom 20.03.2013, VIII ZR 168/12). Bei Beherbergung ist dein Spielraum größer, die Regel muss aber vor der Buchung bekannt sein.
- Kameras in Zimmern, Bädern oder Aufenthaltsräumen sind tabu. Auch Videoüberwachung von Eingang und Außenbereich unterliegt dem Datenschutzrecht.
- Einseitige Änderungen während des Aufenthalts: Organisatorisches (neuer Abholtag für den Müll) ja, neue Gebühren oder neue Verbote nein. Die gelten erst für künftige Buchungen.
Gebühren, Pauschalen, Vertragsstrafen: die Grenzen
Gebühren in der Hausordnung sind nur als vereinbarte Preise oder realistische Schadenspauschalen mit Gegenbeweis sicher, Vertragsstrafen sind oft unwirksam (§ 309 Nr. 5 und 6 BGB). Sätze wie „Rauchen im Zimmer: 500 Euro“ stehen trotzdem in vielen Hausordnungen. Es lohnt sich, drei Dinge sauber zu trennen.
1. Entgelt für eine Leistung. Späte Abreise, Zusatzreinigung, zusätzlicher Stellplatz, Bettwäschewechsel außer der Reihe. Das sind Preise. Sie müssen vorher beziffert und vereinbart sein, im Angebot oder in der Gebührenliste. Dann sind sie unproblematisch.
2. Pauschalierter Schadensersatz. Für Schlüsselverlust, Geruchsbeseitigung nach Rauchen oder Grundreinigung bei starker Verschmutzung. Gegenüber Verbrauchern ist eine solche Pauschale unwirksam, wenn sie den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden übersteigt oder wenn dem Gast nicht ausdrücklich erlaubt wird nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist (§ 309 Nr. 5 BGB). Gegenüber Firmen gilt § 309 nicht direkt (§ 310 Abs. 1 BGB), die Wertungen fließen aber über § 307 BGB ein. Schreib deshalb immer dazu: „Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.“ Und orientier die Höhe an echten Kosten, etwa an der Rechnung für einen neuen Schließzylinder.
3. Vertragsstrafe. Sie soll Druck machen, unabhängig vom Schaden. § 309 Nr. 6 BGB verbietet sie in AGB gegenüber Verbrauchern für Nichtabnahme, verspätete Abnahme, Zahlungsverzug und den Fall, dass sich der Gast vom Vertrag löst. Strafen für andere Verstöße müssen sich an § 307 BGB messen lassen und kippen dort oft wegen ihrer Höhe. Bei Wohnraummiete sind Vertragsstrafen ganz unwirksam (§ 555 BGB).
Der sichere Weg: transparente Preise für Zusatzleistungen, Schadenspauschalen mit Gegenbeweis und realistischer Höhe, und im Streitfall die tatsächlichen Kosten mit Fotos und Rechnungen belegen. Geruch allein beweist übrigens kein Rauchen. Asche, Kippen, Brandlöcher und die Notiz der Reinigungskraft schon eher.
Mehrsprachig und mit Piktogrammen
Eine Hausordnung fürs Monteurzimmer sollte es neben Deutsch in den Sprachen deiner Gäste geben, dazu Piktogramme für die Kernregeln. Viele Monteure sprechen gut Deutsch, viele nicht. Eine Übersetzung kann der Gast nicht verlangen. Wer aber Regeln durchsetzen will, sollte belegen können, dass der Gast sie verstehen konnte. Bei einem rumänischen Team, das nur eine deutsche Hausordnung bekommen hat, wird das schwer.
So gehst du vor:
- Deutsche Fassung als maßgebliche Version, dazu Übersetzungen in die Sprachen deiner Gäste. Häufig sind Englisch, Polnisch, Rumänisch, Bulgarisch, Ukrainisch, Tschechisch und Türkisch. Englisch hilft oft, ist aber keine gemeinsame Sprache für alle.
- Einfache Sätze. Kurz, aktiv, ohne Juristendeutsch. „Bitte nicht im Zimmer rauchen. Auch keine E-Zigarette.“ übersetzt sich besser als ein Schachtelsatz.
- Piktogramme für die Kernregeln: durchgestrichene Zigarette, Mond mit Uhrzeit für die Nachtruhe, Tonnen in ihren Farben, offenes Fenster für das Lüften, Schuh an der Tür, Telefon mit Notrufnummer. Sie ersetzen den Text nicht, sorgen aber dafür, dass er gelesen wird.
- Fassungsdatum auf jede Sprachversion, damit klar ist, welche gilt.
Automatische Übersetzungen sind ein guter Start. Lass die Kernregeln trotzdem einmal von jemandem gegenlesen, der die Sprache spricht, gerade bei Rauchen, Gefahrstoffen und Kosten.
Wie setzt du die Hausordnung bei Verstößen durch?
Bei Verstößen setzt du die Hausordnung in Stufen durch: Hinweis, Frist, Abmahnung und erst dann Kündigung aus wichtigem Grund. Wer nie reagiert, verliert die Regeln, wer beim ersten Verstoß mit Rauswurf droht, verliert den Kunden. Wie schnell du durchgehst, hängt von der Schwere ab.
| Stufe | Was du tust | Wann | Dokumentation |
|---|---|---|---|
| 0 – Vorbeugen | Regeln vor Buchung sichtbar, Bestätigung im Check-in, Aushang vor Ort | immer | akzeptierte Fassung, Bestätigung je Bewohner |
| 1 – Hinweis | freundlich ansprechen oder kurze Nachricht, Regel nennen, Lösung anbieten | erster, leichter Verstoß | Datum, Uhrzeit, was war |
| 2 – Aufforderung mit Frist | schriftlich, an Bewohner und Firmenkontakt: Verstoß, Regel, Frist zur Abhilfe | Wiederholung oder spürbare Störung | Nachricht, Fotos, Beschwerden von Nachbarn |
| 3 – Abmahnung | schriftlich, konkreter Verstoß mit Datum, Aufforderung zur Unterlassung, Kündigung für den Wiederholungsfall ankündigen | trotz Frist keine Besserung oder erheblicher Verstoß | Abmahnung, Zugangsnachweis |
| 4 – Kündigung aus wichtigem Grund | fristlose Kündigung gegenüber dem Vertragspartner, Auszug mit Frist verlangen | wenn die Fortsetzung unzumutbar ist | Kündigungsschreiben, alle Belege |
| 5 – Durchsetzung | nach Vertragsende Hausrecht, bei Weigerung Räumung nur über das Gericht | wenn nicht ausgezogen wird | Fristen, Schriftwechsel |
Sonderfall Gefahr: Gewalt, Brand, Gasgeruch, Bedrohung? Dann rufst du 110 oder 112. Die Stufen gelten hier nicht.
Drei Punkte zur Einordnung:
Kündigung braucht einen wichtigen Grund. Beim Mietvertrag ist das § 543 BGB, bei Wohnraum zusätzlich § 569 BGB mit der nachhaltigen Störung des Hausfriedens. Beim Beherbergungsvertrag, einem gemischten Vertrag mit starkem Mietanteil, wird ebenfalls § 543 BGB herangezogen, jedenfalls greift § 314 BGB für Dauerschuldverhältnisse. Der Maßstab ist derselbe: Dir muss die Fortsetzung bis zum vereinbarten Ende unter Abwägung aller Umstände unzumutbar sein.
Vorher abmahnen. Liegt der Grund in einer Pflichtverletzung, ist die Kündigung in der Regel erst nach erfolgloser Abhilfefrist oder Abmahnung zulässig (§ 543 Abs. 3, § 314 Abs. 2 BGB). Ausnahmen gibt es bei besonders schweren Fällen. Eine feste Zahl an Verstößen, nach der du kündigen darfst, gibt es nicht.
Nie selbst aussperren. Solange der Vertrag läuft, hat der Gast die Räume in Besitz. Türcode sperren, Schloss tauschen oder Sachen vor die Tür stellen ist verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB), auch wenn der Gast sich danebenbenommen hat. Erst nach wirksamer Beendigung darf der Code auslaufen.
Bei Firmenbuchungen gehört der Firmenkontakt ab Stufe 2 dazu. Oft löst ein Anruf beim Bauleiter das Problem schneller als jede Abmahnung. Leg schon beim Angebot fest, wer dein Ansprechpartner für solche Fälle ist.
Schreib zu jedem Vorfall kurz auf: Datum, Uhrzeit, was genau, wer betroffen, Fotos, Zeugen. Mehr nicht, keine Rundumüberwachung. Diese Notizen entscheiden später, ob eine Abmahnung oder Kostenforderung trägt.
Dazu im Podcast: Folge 05 – Der Beherbergungsvertrag: was ihn vom Mietvertrag unterscheidet und warum die Vertragsart bestimmt, wie viel du regeln darfst. → Folge 05 anhören
Fazit
Eine gute Hausordnung für Monteurzimmer ist kurz, konkret und kommt rechtzeitig an: beim Angebot an die Firma, vor der Anreise an jeden Bewohner, in einer Sprache, die er versteht. Kosten stehen in der Gebührenliste, nicht als Drohung in der Hausordnung. Bricht jemand die Regeln, gehst du die Stufen durch, statt den Türcode zu sperren. Den Gesamtüberblick findest du unter Monteurzimmer vermieten, die rechtlichen Grundlagen unter Recht für Monteurzimmer-Vermieter und passende Software unter Software für die Monteurzimmer-Vermietung.
Häufige Fragen
Muss ich für meine Monteurwohnung eine Hausordnung haben?
Nein, gesetzlich ist sie nicht vorgeschrieben. Sobald mehrere Personen oder wechselnde Teams dort wohnen, ersparst du dir mit ihr aber viele Diskussionen.
Reicht es, die Hausordnung in der Wohnung aufzuhängen?
Als Erinnerung ja, als Rechtsgrundlage meist nicht. Verbindlich wird sie, wenn sie vor oder bei Vertragsschluss Teil des Vertrags wird, also mit dem Angebot verschickt und akzeptiert.
Muss jeder Monteur die Hausordnung unterschreiben?
Eine Unterschrift jedes Einzelnen ist keine Pflicht. Vertragspartner ist meist die Firma, und die akzeptiert beim Angebot. Eine Bestätigung jedes Bewohners, etwa im Online-Check-in, ist aber der beste Nachweis, dass er die Regeln kannte.
In welchen Sprachen sollte eine Hausordnung für Monteurwohnungen sein?
Deutsch als maßgebliche Fassung und mindestens Englisch, besser zusätzlich die Sprachen deiner häufigsten Gäste, etwa Polnisch, Rumänisch oder Ukrainisch. Piktogramme helfen allen.
Darf ich eine Strafe fürs Rauchen im Zimmer verlangen?
Eine Vertragsstrafe in AGB ist gegenüber Verbrauchern riskant und bei Wohnraummiete unwirksam. Sicherer ist eine Pauschale für den Reinigungsaufwand, die dem üblichen Schaden entspricht und den Gegenbeweis erlaubt, oder die Abrechnung der tatsächlichen Kosten mit Belegen.
Darf ich die Hausordnung ändern, während die Monteure da sind?
Organisatorische Hinweise und Sicherheitsinfos ja. Neue Gebühren, Verbote oder Pflichten gelten erst für künftige Buchungen, außer der Vertragspartner stimmt zu.
Kann ich einen Monteur sofort rauswerfen, wenn er sich nicht an die Regeln hält?
Nur in schweren Fällen, sonst erst nach Abmahnung. Und auch dann kündigst du schriftlich und setzt eine Frist. Türcode sperren oder Sachen rausstellen darfst du nicht. Bei akuter Gefahr rufst du die Polizei.
Gilt die Hausordnung auch für Besuch?
Wer in die Unterkunft kommt, muss sich an die Regeln halten, die du als Betreiber für die Gemeinschaftsflächen aufstellst. Verantwortlich dir gegenüber bleibt aber dein Vertragspartner. Wie du Besuch konkret regelst, steht im Artikel zu Hausrecht, Besuch und Ruhe.
Quellen
- §§ 305, 305c, 307, 309, 310 BGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) – gesetze-im-internet.de
- § 278 BGB (Verantwortlichkeit für Erfüllungsgehilfen) – gesetze-im-internet.de
- § 314 BGB (Kündigung von Dauerschuldverhältnissen), gesetze-im-internet.de
- §§ 543, 549, 555, 569 BGB (Mietrecht) – gesetze-im-internet.de
- § 858 BGB (verbotene Eigenmacht) – gesetze-im-internet.de
- § 9 Landes-Immissionsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (Schutz der Nachtruhe, Länderbeispiel) – recht.nrw.de
- BGH, Urteil vom 20.03.2013, VIII ZR 168/12 (Tierhaltungsverbot in Formularmietverträgen) – bundesgerichtshof.de
Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Er gibt den allgemeinen Stand vom 18.10.2026 wieder. Für deinen Einzelfall wende dich an eine Anwältin, einen Anwalt oder deine Steuerberatung.
Stand: 18. Oktober 2026 · Nächste Prüfung: 18. April 2027

Markus Wanning ist seit 2020 in der Immobilienbranche, Gründer von KWATERA24 und Host von „Der Monteur-Podcast“. Er vermietet selbst an Monteure und Fachkräfte und spricht im Podcast jede Woche über das Geschäft.
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