Das Wichtigste in Kürze
- Erlaubnis zuerst. Als Eigentümer prüfst du Teilungserklärung und Zweckentfremdungssatzung. Als Mieter brauchst du die schriftliche Zustimmung deines Vermieters.
- Privat bleibt privat, solange du nur Raum überlässt. Frühstück, tägliche Zimmerreinigung und viele Zimmer machen daraus eher ein Gewerbe.
- Steuern fallen auf den Überschuss an. Du ziehst anteilige Kosten ab und versteuerst den Rest mit deinem persönlichen Steuersatz.
- Ein Zimmer in deiner eigenen Wohnung hat kaum Mieterschutz. Ist es überwiegend von dir möbliert, gelten Kündigungsschutz und Mietpreisbremse nicht (§ 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
- Ausländische Gäste füllen einen Meldeschein aus. Für deutsche Gäste ist die Pflicht zum 1. Januar 2025 entfallen.
Darfst du in deinem Haus ein Zimmer an Monteure vermieten?
Ja, ein Zimmer im eigenen Haus darfst du an Monteure vermieten, wenn keine Satzung, kein Vertrag und keine Eigentümergemeinschaft dagegen steht. Wen du vorher fragen musst, richtet sich danach, ob du Eigentümer oder Mieter bist.
Dir gehört das Einfamilienhaus. Dann entscheidest du selbst. Prüfen musst du nur, ob deine Gemeinde eine Zweckentfremdungssatzung hat. Viele dieser Satzungen erlauben die Vermietung eines Teils der selbst bewohnten Wohnung, solange sie überwiegend dem Wohnen dient. Die genaue Grenze steht in der örtlichen Satzung. Mehr dazu im Artikel Zweckentfremdung bei Monteurzimmern.
Dir gehört eine Eigentumswohnung. Dann zählt zusätzlich die Teilungserklärung mit der Gemeinschaftsordnung. Vermietung ist dort grundsätzlich erlaubt (§ 13 Abs. 1 WEG). Ein ausdrückliches Verbot der Kurzzeitvermietung kann sie aber einschränken.
Du wohnst selbst zur Miete. Dann brauchst du die Erlaubnis deines Vermieters, bevor du einen Teil der Wohnung Dritten überlässt (§ 540 Abs. 1 BGB). Einen Anspruch darauf hast du nur, wenn nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse entstanden ist (§ 553 Abs. 1 BGB). Dieser Anspruch ist auf dauerhafte Untermieter zugeschnitten. Für wechselnde Monteure solltest du dich nicht darauf verlassen. Lass dir die Erlaubnis schriftlich und ausdrücklich für wechselnde Berufsreisende geben.
Baurecht. Ein einzelnes Zimmer in einem Wohnhaus bleibt in aller Regel Wohnnutzung. Eine Nutzungsänderung wird erst ein Thema, wenn mehrere Zimmer dauerhaft als Gästebetrieb laufen. Das prüft das örtliche Bauamt.
Privatzimmer oder ganze Wohnung: was ist der Unterschied?
Bei der privaten Zimmervermietung wohnt der Gast in einem Zimmer deines Haushalts und teilt Bad oder Küche mit dir. Bei einer Monteurwohnung bekommt er eine abgeschlossene Einheit für sich oder sein Team. Diese Unterscheidung entscheidet über Vertrag, Mieterschutz und Alltag.
| Merkmal | Zimmer in deiner Wohnung | Einliegerwohnung im selben Haus | Ganze Monteurwohnung |
|---|---|---|---|
| Bad und Küche | geteilt mit dir | eigenes Bad, oft eigene Küche | eigenes Bad und Küche |
| Typische Gäste | 1 Monteur, oft Mo–Fr | 1–2 Personen | Teams von 2–8 Personen |
| Mieterschutz bei Mietvertrag | weitgehend ausgeschlossen, wenn von dir möbliert (§ 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB) | erleichterte Kündigung im Zweifamilienhaus (§ 573a Abs. 1 BGB) | voll, außer bei vorübergehendem Gebrauch |
| Aufwand für dich | gering, aber du lebst mit dem Gast | gering bis mittel | Reinigung, Schlüssel, Wäsche je Team |
| Steuerlich | meist Vermietung (§ 21 EStG) | meist Vermietung | je nach Organisation auch Gewerbe |
Für viele Berufsreisende ist das Privatzimmer die günstigste Lösung. Sie suchen vor allem ein ruhiges Bett, WLAN und einen Parkplatz. Für dich ist es der einfachste Einstieg: kein Kauf, kein Umbau, kein Mietrisiko. Wer später größer werden will, findet den Überblick im Leitfaden Monteurzimmer vermieten.
Ab wann wird private Zimmervermietung zum Gewerbe?
Private Zimmervermietung wird zum Gewerbe, wenn sie wie ein Beherbergungsbetrieb organisiert ist. Eine feste Grenze nach Zimmern, Nächten oder Umsatz gibt es nicht. Die Finanzverwaltung schaut auf das Gesamtbild (H 15.7 Abs. 2 EStH).
Für reine Vermietung sprechen:
- ein oder zwei Zimmer in deinem Haushalt
- Bettwäsche und Endreinigung, aber kein täglicher Service
- längere Aufenthalte, etwa eine Woche bis mehrere Monate
- keine Rezeption, keine Werbung wie ein Hotel
Für ein Gewerbe sprechen:
- Frühstück oder andere Mahlzeiten
- tägliche Zimmerreinigung und Wäscheservice
- viele Zimmer und häufig wechselnde Gäste
- ein Ablauf, der einem Hotel gleicht, mit festen Check-in-Zeiten und Personal
Wird es gewerblich, meldest du das Gewerbe mit Beginn beim Gewerbeamt an (§ 14 Abs. 1 GewO). Dann laufen die Einnahmen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Gewerbesteuer zahlst du als Einzelunternehmer erst über 24.500 € Gewerbeertrag im Jahr (§ 11 Abs. 1 GewStG). Wie die Anmeldung abläuft, steht im Artikel Gewerbe anmelden für Monteurzimmer.
Gewerbe oder privat?
Gewerbe oder privat? – Markus Wanning erklärt, wann Vermietung an Monteure gewerblich wird und welche Hürden du vor dem ersten Gast prüfst.

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Welche Steuern zahlst du auf ein vermietetes Zimmer?
Auf ein vermietetes Zimmer zahlst du Einkommensteuer auf den Überschuss, also Einnahmen minus anteilige Kosten. Umsatzsteuer fällt bei kleinen Umsätzen meist nicht an, weil die Kleinunternehmerregelung greift.
Einkommensteuer. Steuerlich zählt die Zimmermiete zur Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Du trägst sie in der Anlage V ein. Abziehen darfst du die Kosten, die auf das Zimmer entfallen. Das sind etwa anteilige Nebenkosten nach Fläche, Reinigung, Wäsche, Inserate und die Abschreibung der Möbel. Eigentümer können zusätzlich einen Anteil der Gebäudeabschreibung ansetzen.
Gelegentliche Vermietung. Vermietest du einen Teil deiner selbst genutzten Wohnung nur vorübergehend, etwa ein paar Wochen im Jahr, kann das Finanzamt auf die Besteuerung verzichten. Voraussetzung: Die Einnahmen liegen bei höchstens 520 € im Jahr und du bist einverstanden (R 21.2 Abs. 1 EStR). Wer einen Monteur über Monate beherbergt, liegt deutlich darüber.
Umsatzsteuer. Die kurzfristige Beherbergung ist umsatzsteuerpflichtig, mit 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG). Vermietest du an denselben Gast länger als sechs Monate, ist das in der Regel steuerfrei (§ 4 Nr. 12 UStG). Als Kleinunternehmer stellst du überhaupt keine Umsatzsteuer in Rechnung. Das gilt bei einem Gesamtumsatz von maximal 25.000 € im Vorjahr, solange du dieses Jahr unter 100.000 € bleibst (§ 19 UStG). Details im Artikel Kleinunternehmerregelung für Vermieter.
Rechenbeispiel: ein Zimmer, ein Monteur, Montag bis Freitag
Ein Ehepaar vermietet im eigenen Einfamilienhaus ein Zimmer mit 14 m². Das Haus hat 140 m² Wohnfläche. Ein Monteur wohnt dort an 4 Nächten pro Woche, 44 Wochen im Jahr. Der Preis liegt bei 25 € pro Nacht. Alle Werte sind Beispielwerte.
| Posten | Rechnung | Betrag pro Jahr |
|---|---|---|
| Einnahmen | 25 € × 4 Nächte × 44 Wochen | 4.400 € |
| Nebenkosten anteilig | 10 % von 3.600 € (Heizung, Strom, Wasser, Müll) | − 360 € |
| Reinigung und Wäsche | 15 € × 44 Wochen | − 660 € |
| Möbel und Bettwäsche | 1.100 €, verteilt auf 5 Jahre (vereinfacht) | − 220 € |
| Inserate und Kleinkram | geschätzt | − 300 € |
| Überschuss | 2.860 € |
Bei einem persönlichen Grenzsteuersatz von 30 % bleiben nach Einkommensteuer etwa 2.000 € übrig. Umsatzsteuer fällt nicht an, wenn keine anderen Umsätze dazukommen. Auf der Rechnung an die Firma des Monteurs vermerkst du dann, dass du nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer berechnest.
Mietvertrag oder Beherbergung: welcher Vertrag passt?
Für ein Zimmer an Berufsreisende passt meist eine schriftliche Vereinbarung über einen Aufenthalt auf Zeit, als Beherbergungsvertrag oder als Mietvertrag über möblierten Wohnraum. Welche Form gilt, hängt weniger vom Titel ab als vom Inhalt.
Beherbergungsvertrag. Er passt zu kurzen Aufenthalten mit Preis pro Nacht, Bettwäsche, Handtüchern und Endreinigung. Er ist eine Mischung aus Miete und Dienstleistung. Das Wohnraummietrecht mit Kündigungsschutz greift hier nicht.
Mietvertrag über ein möbliertes Zimmer in deiner Wohnung. Er passt zu Aufenthalten über Monate. Ist das Zimmer Teil der Wohnung, in der du selbst lebst, und hast du es überwiegend möbliert, gelten wichtige Schutzvorschriften nicht (§ 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Das betrifft Mietpreisbremse, Mieterhöhungsregeln und den Kündigungsschutz. Du kannst dann spätestens am 15. eines Monats zum Monatsende kündigen (§ 573c Abs. 3 BGB). Die Ausnahme greift nicht, wenn das Zimmer einer Familie oder Partnern dauerhaft überlassen wird.
Einliegerwohnung. Eine abgeschlossene Wohnung im selben Haus fällt nicht unter diese Ausnahme. Wohnst du in einem Haus mit höchstens zwei Wohnungen selbst, kannst du aber ohne berechtigtes Interesse kündigen. Die Frist verlängert sich dann um drei Monate (§ 573a Abs. 1 BGB). Für reine Kurzaufenthalte hilft zusätzlich die Ausnahme für Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
In jede Vereinbarung gehören: Vertragspartner (Firma oder Monteur), Zeitraum, Preis pro Nacht oder Monat, Zahlungsweg, Leistungen, Hausregeln und Storno. Wie sich beide Vertragsarten genauer unterscheiden, erklärt der Artikel Beherbergungsvertrag oder Mietvertrag.
Meldeschein und Anmeldung bei Gästen im Privatzimmer
Gäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit füllen am Ankunftstag einen Meldeschein aus und zeigen Pass oder Personalausweis (§ 29 Abs. 2 und 3 BMG). Deutsche Gäste sind davon seit dem 1. Januar 2025 befreit. Die ausgefüllten Scheine bewahrst du ein Jahr auf (§ 30 BMG).
Die Meldescheinpflicht gilt für Beherbergungsstätten. Ob deine Meldebehörde ein einzelnes Gästezimmer im Privathaus so einordnet, ist nicht überall gleich. Frag dort einmal nach. Bis zur Antwort lässt du den Meldeschein vorsorglich ausfüllen, das kostet dich zwei Minuten. Der Gast kann den Meldeschein mit seiner Zustimmung auch elektronisch ausfüllen (§ 29 Abs. 5 BMG).
Eine Anmeldung beim Bürgeramt braucht ein Monteur nur bei langen Aufenthalten. Ist er anderswo in Deutschland gemeldet, entfällt sie für bis zu sechs Monate (§ 27 Abs. 2 BMG). Hat er keine Wohnung in Deutschland, muss er sich nach drei Monaten anmelden. Dann stellst du ihm eine Wohnungsgeberbestätigung aus (§ 19 BMG). Alle Fristen stehen im Artikel Meldepflicht und Meldeschein.
Rundfunkbeitrag und Versicherung beim Gästezimmer
Für ein einzelnes Gästezimmer in deiner Privatwohnung fällt in der Regel kein zusätzlicher Rundfunkbeitrag an. Deine Versicherungen solltest du dagegen vor dem ersten Gast prüfen.
Rundfunkbeitrag. Eine Betriebsstätte in einer Wohnung, für die schon ein Beitrag gezahlt wird, ist befreit (§ 5 Abs. 5 Nr. 3 RBStV). Für Gästezimmer zahlt der Inhaber zusätzlich je ein Drittel des Beitrags, aber erst ab dem zweiten Zimmer (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 RBStV). Das sind 6,12 € im Monat je Zimmer. Ob dieser Zuschlag auch gilt, wenn alle Zimmer in deiner beitragspflichtigen Wohnung liegen, klärst du am besten mit dem Beitragsservice.
Haftpflicht. Die private Haftpflicht deckt die Vermietung einzelner Räume in vielen Tarifen ein, oft bis zu einer bestimmten Zahl von Zimmern oder Betten. Lies die Bedingungen nach und frag im Zweifel schriftlich nach.
Hausrat und Wohngebäude. Melde die Vermietung beiden Versicherern. Ein Gast, der Fremde im Haus hat, kann als Gefahrerhöhung gelten. Diebstahl durch einen Gast mit eigenem Schlüssel ist oft nicht gedeckt.
Rauchmelder. In Schlafräumen sind sie in allen Bundesländern Pflicht. Das Gästezimmer gehört dazu.
Was muss ein Zimmer für Monteure haben und was kostet es?
Ein Zimmer für Monteure braucht ein gutes Einzelbett, Schrank, Tisch, schnelles WLAN und einen Parkplatz in der Nähe. Mehr Komfort ist willkommen, aber diese fünf Punkte entscheiden über die Buchung.
- Bett: Einzelbett mit fester Matratze, 90 × 200 cm oder breiter, frische Bettwäsche und Handtücher
- Stauraum: Schrank oder Regal, ein abschließbares Fach für Papiere und Werkzeug
- Arbeiten am Abend: Tisch, Stuhl, Steckdose am Bett, Licht zum Lesen
- WLAN: stabil genug für Videotelefonie, Baudokumentation und Streaming
- Parken: Platz für einen Transporter oder Firmenwagen, am besten auf dem Grundstück
- Bad und Küche: feste Zeiten oder Fächer im Kühlschrank, wenn du sie teilst
Erfahrungswert von KWATERA24, Stand Oktober 2026: Einzelreisende, die ihre Unterkunft selbst zahlen, nennen bei Anfragen oft ein Budget von 25 bis 30 € pro Nacht. Firmen fragen für ihre Leute häufig ausdrücklich nach Einzelzimmern. Ein Zimmer im Privathaus trifft genau diese Nachfrage. Rechne für längere Aufenthalte mit einem Wochen- oder Monatspreis, den du klar als Endpreis inklusive Reinigung angibst.
Regeln für das Zusammenleben unter einem Dach
Zusammenleben mit einem Monteur funktioniert, wenn die Regeln vor dem Einzug schriftlich feststehen. Wer früh zur Baustelle fährt, hat einen anderen Rhythmus als deine Familie.
- Badzeiten: Lege fest, wer morgens zuerst duscht. Monteure stehen oft um 5:30 Uhr auf.
- Küche: ein eigenes Fach im Kühlschrank und im Schrank, Kochzeiten am Abend absprechen
- Ruhe: Nachtruhe ab 22 Uhr, Telefonate in die Heimat nicht im Flur
- Rauchen und Alkohol: klar regeln, am besten mit festem Platz draußen
- Besuch: Übernachtungsgäste nur nach Absprache
- Schlüssel: ein eigener Haus- und Zimmerschlüssel, Rückgabe am Abreisetag, Kaution oder Pauschale bei Verlust schriftlich festhalten
- Wochenende: Fährt der Gast freitags heim, regle, ob das Zimmer leer bleibt oder du es anderweitig nutzt
Schreib die Regeln auf eine Seite und lass sie bei der Buchung bestätigen. Bei Gästen aus dem Ausland hilft eine Übersetzung. Vorlagen findest du im Artikel Hausordnung für Monteurzimmer.
Aus der Praxis
In der Vermieterpraxis zeigt sich bei Privatzimmern immer wieder dasselbe Muster. Viele Monteure sind Wochenendheimfahrer. Sie kommen Sonntagabend oder Montag früh und fahren Freitagmittag nach Hause. Für dich heißt das: ruhige Wochenenden, aber auch Nächte ohne Einnahmen. Vereinbare deshalb, ob du pro Nacht oder pauschal pro Woche abrechnest. Eine Wochenpauschale sichert dir die Einnahme, auch wenn der Gast freitags fährt.
Ein zweiter Punkt betrifft die Rechnung. Viele Monteure zahlen nicht selbst, sondern die Firma. Die Firma braucht eine ordentliche Rechnung mit deinem Namen, deiner Anschrift, dem Namen des Gastes und dem Zeitraum. Als Kleinunternehmer vermerkst du zusätzlich, dass nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer anfällt. Kläre vor dem Einzug, an wen die Rechnung geht und bis wann bezahlt wird. Bleibt der Gast mehrere Wochen, zahlt er üblicherweise jede Woche im Voraus.
Im Monteur-Podcast, Folge 04, erklärt Markus Wanning, warum Betreiber angemieteter Monteurwohnungen fast immer gewerblich unterwegs sind. Beim Privatzimmer ist das Bild ein anderes: Wer nur Raum überlässt, bleibt meist im Bereich der Vermietung.
Checkliste vor dem ersten Gast
- Erlaubnis geklärt: Eigentum, Teilungserklärung oder schriftliche Zustimmung des Vermieters
- Zweckentfremdungssatzung der Gemeinde geprüft
- Entschieden: privat ohne Hotelservice oder Gewerbe mit Anmeldung
- Steuerliche Fragen kurz mit der Steuerberatung abgestimmt
- Vertrag oder Buchungsbestätigung mit Zeitraum, Preis, Leistungen und Storno vorbereitet
- Hausregeln auf einer Seite, bei Bedarf übersetzt
- Meldescheine für ausländische Gäste bereit, Rückfrage bei der Meldebehörde gestellt
- Haftpflicht, Hausrat und Wohngebäude informiert
- Rauchmelder im Gästezimmer geprüft
- Zimmer mit Bett, Schrank, Tisch, WLAN, Parkplatz und Schlüssel ausgestattet
- Rechnungsvorlage mit Hinweis nach § 19 UStG angelegt
Fazit
Ein Zimmer im eigenen Haus an Berufsreisende zu vermieten, ist der einfachste Einstieg in die Vermietung an Monteure. Rechtlich klärst du vorab die Erlaubnis, die Satzung deiner Gemeinde und ob du ohne Hotelservice im Bereich der Vermietung bleibst. Steuerlich zählt der Überschuss, und als Kleinunternehmer schreibst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Ein schriftlicher Vertrag, klare Hausregeln und der Meldeschein für ausländische Gäste ersparen dir den meisten Ärger. Wer diese Punkte vor dem ersten Gast erledigt, hat ein ruhiges Nebeneinkommen ohne Mietrisiko.
Häufige Fragen
Kann ich als Privatperson ein Zimmer an Monteure vermieten?
Ja. Du brauchst dafür weder Gewerbe noch Konzession, solange du nur das Zimmer überlässt. Prüfen musst du die Erlaubnis deines Vermieters, die Teilungserklärung und eine mögliche Zweckentfremdungssatzung.
Brauche ich für ein vermietetes Zimmer ein Gewerbe?
Meist nicht. Ein oder zwei Zimmer ohne Frühstück und ohne täglichen Service gelten in der Regel als Vermietung. Bietest du hotelähnliche Leistungen an, wird es gewerblich, dann meldest du das Gewerbe an (§ 14 GewO).
Muss ich die Einnahmen aus dem Gästezimmer versteuern?
Ja. Du trägst die Zimmermiete in der Anlage V ein. Versteuert wird nur der Überschuss nach anteiligen Kosten. Bei sehr gelegentlicher Vermietung bis 520 € im Jahr kann das Finanzamt darauf verzichten.
Darf ich als Mieter ein Zimmer an Monteure untervermieten?
Nur mit Erlaubnis deines Vermieters (§ 540 BGB). Hol sie schriftlich ein und nenne ausdrücklich wechselnde Berufsreisende. Eine allgemeine Untermieterlaubnis für einen Dauermieter deckt das nicht sicher ab.
Kann ich einem Monteur im eigenen Haus kurzfristig kündigen?
Bei einem möblierten Zimmer in deiner eigenen Wohnung ja. Der Kündigungsschutz gilt dort nicht, du kannst bis zum 15. eines Monats zum Monatsende kündigen (§§ 549 Abs. 2 Nr. 2, 573c Abs. 3 BGB). Bei einem Beherbergungsvertrag endet der Aufenthalt ohnehin mit dem vereinbarten Abreisetag.
Brauchen Monteure im Privatzimmer einen Meldeschein?
Gäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit ja, deutsche Gäste nicht mehr seit dem 1. Januar 2025. Ob dein Gästezimmer als Beherbergungsstätte zählt, sagt dir die Meldebehörde. Im Zweifel lässt du ihn ausfüllen.
Muss ich auf die Miete für das Zimmer Umsatzsteuer berechnen?
Nicht als Kleinunternehmer. Das bist du bei maximal 25.000 € Umsatz im Vorjahr und unter 100.000 € in diesem Jahr (§ 19 UStG). Sonst gelten 7 % auf die kurzfristige Beherbergung.
Wie viel kann ich für ein Zimmer verlangen?
Das hängt von Ort und Ausstattung ab. Selbst zahlende Einzelreisende nennen bei KWATERA24 oft 25 bis 30 € pro Nacht als Budget, Stand Oktober 2026. Für Wochen und Monate lohnt ein fester Pauschalpreis.
Quellen
- §§ 540, 549, 553, 573a, 573c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Mietrecht – gesetze-im-internet.de
- § 13 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) – Rechte des Wohnungseigentümers – gesetze-im-internet.de
- §§ 19, 27, 29, 30 Bundesmeldegesetz (BMG) – Meldepflichten – gesetze-im-internet.de
- § 14 Gewerbeordnung (GewO) – Anzeigepflicht – gesetze-im-internet.de
- § 11 Gewerbesteuergesetz (GewStG) – Freibetrag – gesetze-im-internet.de
- § 21 Einkommensteuergesetz (EStG) – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – gesetze-im-internet.de
- R 21.2 Abs. 1 Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) und H 15.7 Abs. 2 Einkommensteuer-Hinweise (EStH) – Bundesministerium der Finanzen
- §§ 4 Nr. 12, 12 Abs. 2 Nr. 11, 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) – gesetze-im-internet.de
- § 5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) – Beitrag für Betriebsstätten und Gästezimmer – gesetze-bayern.de
Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Er gibt den allgemeinen Stand vom 18.10.2026 wieder. Für deinen Einzelfall wende dich an eine Anwältin, einen Anwalt oder deine Steuerberatung.
Stand: 18. Oktober 2026 · Nächste Prüfung: 18. April 2027

Markus Wanning ist seit 2020 in der Immobilienbranche, Gründer von KWATERA24 und Host von „Der Monteur-Podcast“. Er vermietet selbst an Monteure und Fachkräfte und spricht im Podcast jede Woche über das Geschäft.
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