Das Wichtigste in Kürze
- Erst prüfen, dann kaufen. Klär die Erlaubnis, bevor du ein Bett bestellst. Als Mieter brauchst du die Zustimmung deines Vermieters (§ 540 BGB), als Wohnungseigentümer einen Blick in die Teilungserklärung.
- Betten zählen, nicht Quadratmeter. Disponenten fragen zuerst: Wie viele Einzelbetten, wie viele Zimmer, wo parken die Transporter?
- Gesamtpreis statt Lockpreis. Firmen vergleichen mehrere Angebote nebeneinander. Gewinnen wird, bei wem sie die Kosten für den ganzen Zeitraum sofort sehen.
- Tempo entscheidet. Wer auf eine Anfrage erst am nächsten Tag antwortet, ist oft schon raus.
- Kein Selbstläufer. Gäste bleiben im Schnitt gut zweieinhalb Wochen. Jeder Wechsel heißt Reinigung, Wäsche, Übergabe.

Monteurwohnung oder normale Vermietung: der Unterschied
Bei der normalen Vermietung unterschreibt ein Mieter, zieht ein und bleibt im Schnitt Jahre. Du bekommst jeden Monat dieselbe Kaltmiete, der Mieterschutz des BGB gilt in vollem Umfang.
Bei der Monteurwohnung bucht in der Regel eine Firma für ihre Leute, für ein paar Tage bis einige Monate. Die Wohnung ist möbliert, Bettwäsche und Endreinigung sind dabei. Vertraglich läuft das meist als Beherbergung oder als Miete zum vorübergehenden Gebrauch. Für diese Fälle schließt § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB wesentliche Mieterschutzregeln aus. Welche Vertragsform zu deinem Modell passt, steht im Artikel Mietvertrag oder Beherbergungsvertrag.
Und wirtschaftlich? Ein Beispiel aus Folge 02 des Podcasts (Schätzwerte, keine Garantie): Eine Wohnung mit 70 m² und drei Zimmern bringt normal vermietet etwa 700 bis 900 € kalt. Mit vier bis sechs Betten an Monteure vermietet sind je nach Standort und Auslastung 1.800 bis 2.800 € Umsatz im Monat möglich.
Davon geht aber einiges ab: Reinigung, Wäsche, Strom und Heizung bei Vollbelegung, Verschleiß und vor allem Leerstand. Bei Langzeitmietern rechnest du mit einer Renovierung alle fünf bis sieben Jahre, bei Monteuren eher alle zwei bis drei. Passives Einkommen ist das nicht. Durchgerechnet findest du das im Artikel Preis für Monteurzimmer kalkulieren.
Die 7 Schritte zur eigenen Monteurwohnung

1. Eignung prüfen: passt die Wohnung überhaupt?
Fang mit der Lage an und erst danach mit der Einrichtung. Monteure brauchen keine Altstadt. Sie brauchen kurze Wege zu Baustelle, Gewerbegebiet oder Autobahn, einen Supermarkt in der Nähe und Platz zum Parken, auch für Transporter.
Danach kommt der Grundriss. Gut sind Wohnungen, in denen jeder ein eigenes Zimmer oder wenigstens ein eigenes Bett bekommt. Ein Durchgangszimmer oder ein einziges Doppelbett für zwei Kollegen schreckt viele Firmen ab. Rechne grob: Wie viele Einzelbetten passen sinnvoll hinein, und reichen Bad und Küche für diese Zahl an Leuten?
2. Erlaubnisse klären: Vermieter, Eigentümergemeinschaft, Gemeinde
Hier gibt es drei Ebenen. Hier nur kurz, ausführlich steht es im Artikel Monteurzimmer vermieten: Voraussetzungen.
- Du bist Mieter: Ohne Erlaubnis deines Vermieters darfst du die Wohnung keinem Dritten überlassen (§ 540 Abs. 1 BGB). Einen Anspruch auf Erlaubnis gibt dir § 553 BGB nur für einen Teil des Wohnraums und nur bei berechtigtem Interesse. Die ganze Wohnung gewerblich an wechselnde Monteure weiterzugeben, fällt da in aller Regel nicht hinein. Hol dir die Zustimmung schriftlich und lass Belegung und Vermietungsform ausdrücklich nennen. Für Schäden durch deine Gäste haftest du übrigens wie für eigene (§ 540 Abs. 2 BGB).
- Du besitzt eine Eigentumswohnung: Grundsätzlich darfst du dein Sondereigentum vermieten (§ 13 Abs. 1 WEG). Einschränken können das die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung und gültige Beschlüsse. Lies alle drei. Dass dort kein Verbot steht, heißt noch nicht, dass jede Nutzung erlaubt ist.
- Die Gemeinde: Manche Städte haben ein Zweckentfremdungsverbot oder verlangen eine Registrierung, vor allem dort, wo Wohnungen knapp sind. Seit dem 20.05.2026 gilt außerdem die EU-Verordnung 2024/1028. Hat deine Gemeinde ein Registrierungsverfahren eingeführt, brauchst du eine Registrierungsnummer. Je nach Umfang kann auch das Bauamt eine Nutzungsänderung verlangen. Wie du die Wohnung nennst, spielt dabei keine Rolle. Es zählt, wie sie tatsächlich genutzt wird. Ein Anruf bei der Stadtverwaltung kostet zehn Minuten und erspart dir im Zweifel ein Bußgeld.
Sag außerdem deiner Gebäude- und Haftpflichtversicherung Bescheid, dass sich die Nutzung ändert.
3. Einrichten: robust vor schön
Eine Monteurwohnung ist keine Ferienwohnung. Wer nach zehn Stunden auf der Baustelle zurückkommt, will vier Dinge: ein gutes Bett, eine heiße Dusche, eine Küche zum Kochen und WLAN, das abends noch funktioniert.
Gib dein Geld in dieser Reihenfolge aus: stabile Einzelbetten mit ordentlichen Matratzen, Schränke mit genug Stauraum, ein Esstisch mit einem Stuhl pro Bett, eine voll ausgestattete Küche (Geschirr und Töpfe für alle), eine Waschmaschine und genug Steckdosen. Deko kommt zuletzt. Die komplette Liste findest du in der Ausstattungs-Checkliste für Monteurzimmer.
Ein häufiger Fehler: die Ferienwohnung unverändert als Monteurwohnung ins Netz zu stellen. Doppelbett, Kissenberge und eine Küchenzeile für zwei passen nicht zu einem Team aus vier Leuten.
4. Preis festlegen: pro Bett, pro Wohnung, Gesamtsumme
Leg dich auf eine Abrechnungsart fest. Üblich ist ein Preis pro Bett und Nacht oder ein Pauschalpreis für die ganze Wohnung. Schreib dazu, wie viele Personen im Grundpreis enthalten sind und was jede weitere kostet.
Wichtiger als der Einzelpreis ist die Gesamtsumme. Ein Disponent muss sofort sehen, was vier Leute für drei Wochen kosten, mit Endreinigung, Wäsche und Nebenkosten. Wer einen niedrigen Grundpreis zeigt und die Extras später nachschiebt, verliert das Vertrauen der Firma. Für lange Aufenthalte sind Staffelpreise üblich, kalkuliere sie aber nie unter deinen Kosten.
5. Inserat schreiben: in fünf Sekunden erkennbar
Die Firma sucht Anzahl der Betten, Lage, Preis und Parkplätze. Beantworte genau das, und zwar konkret. Statt „bis zu 6 Personen“ schreibst du „6 Einzelbetten in 3 Zimmern“. Statt „verkehrsgünstig“ heißt es dann „7 Minuten zur A61, Gewerbegebiet 2 km“.
Mach echte, helle Fotos im aktuellen Zustand: jedes Schlafzimmer mit sichtbarer Bettenaufteilung, dazu Küche, Bad, Essplatz und den Parkplatz. Gib außerdem Mindestaufenthalt, Inklusivleistungen und deine Erreichbarkeit an. Ins Netz stellen kannst du das auf Monteurportalen, auf der eigenen Website und bei Firmen in der Umgebung.
So löst du das mit kwateraOS: Wenn du auf mehreren Portalen inserierst, verlierst du schnell den Überblick, welches Inserat Anfragen bringt und welches nur kostet. kwateraOS liest deine Inserate auf den Portalen mit, ordnet Anfragen und Buchungen der Quelle zu und rechnet die Kosten pro Anfrage aus. Wohnungen, die nirgends online sind, fallen sofort auf. → Inserate & Portale
6. Die erste Anfrage: schnell und vollständig antworten
Firmen fragen oft bei mehreren Vermietern gleichzeitig an. Den Zuschlag bekommt meistens, wer zuerst ein vollständiges Angebot schickt. Das sollte drinstehen:
- Zeitraum mit An- und Abreise, Zahl der Personen und Betten
- Gesamtpreis und was er enthält
- Zahlungsfrist und Rechnungsadresse (die Firma, nicht der Monteur)
- Regeln für Storno, Verlängerung und Personenwechsel
- Hausordnung
Lass dir die Buchung schriftlich bestätigen, eine E-Mail genügt. Bei neuen Kunden, die du nicht kennst, ist eine Vorauszahlung vor der Schlüsselübergabe üblich.
So löst du das mit kwateraOS: Aus einer Anfrage wird in vier Schritten ein Angebot. Zeitraum, Betten und Ort werden übernommen, der Preis je Bett und die Reinigung kommen aus dem Objekt. Das PDF geht mit Fotos, Karte und AGB raus. Du siehst, ob es geöffnet wurde, und der Kunde kann mit einem Klick annehmen. Auf Wunsch bereitet Mia – Ihre persönliche KI Assistenz den Entwurf vor, du prüfst und sendest. → Angebote erstellen
7. Übergabe: auch spät abends
Monteure kommen oft nach Feierabend an, sonntags um 21 Uhr ist keine Seltenheit. Vereinbare also vorher, wie der Schlüssel übergeben wird: persönlich, über eine Ansprechperson vor Ort oder über einen Schlüsseltresor oder Code.
Halte bei der Übergabe Datum, Personenzahl, Zahl der Schlüssel, Zählerstände und vorhandene Mängel fest. Am besten mit Fotos. Bei langen Belegungen hat sich eine feste Zwischenreinigung bewährt, die im Vertrag steht und nicht verschoben werden kann. Das ist ein Erfahrungswert aus der Vermieterpraxis: So siehst du den Zustand der Wohnung regelmäßig und nicht erst beim Auszug.
So löst du das mit kwateraOS: Mit dem Online-Check-in bekommt jeder Gast nach dem Zahlungseingang einen Link aufs Handy, in 17 Sprachen. Er gibt seine Daten ein, fotografiert den Ausweis, bestätigt Hausregeln und AGB und unterschreibt digital. Erst danach bekommt er Türcode und WLAN-Zugang. → Online-Check-in
Aus der Praxis: was Firmen wirklich anfragen

Wir haben die Anfragen bei KWATERA24 aus dem Oktober 2026 durchgesehen (anonymisiert). Fast keine Firma fragt nach Quadratmetern oder Einrichtungsstil. Gefragt wird so:
- „Eigene kleine Wohnung mit Küche, Bad und zwei getrennten Schlafzimmern für zwei Personen. Erst vier Wochen, wahrscheinlich noch einmal vier Wochen länger.“
- „Fünf Personen, höchstens 20 Minuten von der Baustelle. Mindestens zwei Schlafzimmer, eigene Küche und eigenes Bad, Parkplätze für zwei Autos.“
- „Vier Personen, am liebsten Einzelzimmer. Wir möchten wöchentlich zahlen.“
Drei Muster fallen auf. Erstens zählen getrennte Schlafplätze, eigenes Bad und eigene Küche mehr als alles andere. Zweitens fragt fast jede zweite Firma von sich aus nach einer Verlängerungsmöglichkeit. Drittens kommen viele Anfragen sehr kurzfristig, oft für die Anreise am selben Wochenende. Eine gute Wohnung, für die du erst am Montag zurückrufst, geht in diesem Fall an jemand anderen.
Ein Aufenthalt dauert im Schnitt rund 17 Nächte (eigene Auswertung KWATERA24, Buchungen September und Oktober 2026). Plan also mit ein bis zwei Gästewechseln pro Monat und Wohnung.
Checkliste vor dem ersten Gast
- Schriftliche Erlaubnis des Vermieters (falls du Mieter bist)
- Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Beschlüsse gelesen (falls Eigentumswohnung)
- Bei der Gemeinde nach Zweckentfremdung, Registrierung und Nutzungsänderung gefragt
- Versicherung über die neue Nutzung informiert
- Einzelbetten, Stauraum, Esstisch, Küche, Waschmaschine, WLAN
- Rauchmelder in Schlafräumen und Fluren
- Preis je Bett oder Wohnung, Gesamtpreis für Beispielzeiträume berechnet
- Fotos von allen Räumen und vom Parkplatz
- Inserat mit Bettenaufteilung, Entfernungen, Inklusivleistungen
- Vorlage für Angebot und Buchungsbestätigung
- Übergabeweg für späte Anreise, Übergabeprotokoll
- Hausordnung (Ruhezeiten, Müll, Rauchen, Parken)
Dazu im Podcast: Folge 02 – Monteurzimmer vs. normale Vermietung. Markus rechnet dieselbe Wohnung zweimal durch: einmal mit 850 € Kaltmiete, einmal mit 2.400 € Bettenumsatz. Und er erklärt, warum der Mehrumsatz nicht automatisch Mehrgewinn bedeutet. → Folge 02 anhören
Fazit
Eine vorhandene Wohnung an Monteure zu vermieten, ist kein großes Projekt. Die Reihenfolge muss aber stimmen. Zuerst klärst du, ob du darfst. Dann richtest du für Teams ein, nicht für Urlauber. Und dann bist du für Firmen erreichbar, wenn sie anrufen. Wer das ernst nimmt, holt aus derselben Wohnung deutlich mehr heraus als mit einer Kaltmiete. Er arbeitet dafür aber auch mehr.
Für Vermieter: kwateraOS ist das Property-Management-System mit Buchungsmanagement für die Monteurbranche: Inserate, Anfragen, Angebote, Belegungsplan, Online-Check-in und Abrechnung an einem Ort. Teste es 30 Tage kostenlos, danach ab 250 € im Monat netto (Stand 18.10.2026). → kwateraOS testen
Mehr zum Einstieg findest du im Überblick Monteurzimmer vermieten.
Häufige Fragen
Darf ich meine Mietwohnung an Monteure untervermieten?
Nur mit Erlaubnis deines Vermieters (§ 540 Abs. 1 BGB). Den gesetzlichen Anspruch nach § 553 BGB gibt es nur für einen Teil der Wohnung und bei berechtigtem Interesse, bei einer Weitervermietung an wechselnde Monteure hilft er dir also kaum. Hol dir die Erlaubnis schriftlich und lass die Vermietungsform darin nennen.
Darf ich meine Eigentumswohnung als Monteurwohnung anbieten?
Grundsätzlich ja (§ 13 Abs. 1 WEG). Die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung oder Beschlüsse der Eigentümer können die Nutzung aber einschränken. Lies sie vorher. Wenn du unsicher bist, frag die Hausverwaltung.
Brauche ich eine Genehmigung der Stadt?
Das hängt vom Ort ab. In Städten mit Zweckentfremdungsverbot oder Registrierungspflicht ja, anderswo oft nicht. Bei vielen Betten oder deutlich hotelähnlichem Betrieb kann das Bauamt eine Nutzungsänderung verlangen. Frag deine Stadtverwaltung, bevor du investierst.
Wie viel kann ich mit einer Monteurwohnung verdienen?
Als Orientierung aus dem Podcast (Schätzwerte): Für 70 m² mit vier bis sechs Betten sind 1.800 bis 2.800 € Umsatz im Monat möglich, gegenüber 700 bis 900 € Kaltmiete bei normaler Vermietung. Was übrig bleibt, hängt vor allem von Auslastung, Reinigung und Leerstand ab.
Wer ist mein Vertragspartner, der Monteur oder die Firma?
Meistens die Firma. Sie bucht, bekommt die Rechnung und zahlt. Halte trotzdem fest, welche Personen in welchem Zeitraum tatsächlich in der Wohnung schlafen.
Muss ich ein Gewerbe anmelden?
Nicht automatisch. Es kommt auf das Gesamtbild an: Umfang, Zusatzleistungen wie regelmäßige Reinigung oder Wäscheservice, Organisation. Für die Umsatzsteuer gibt es die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG: höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr). Lass dich von deiner Steuerberatung beraten.
Wie schnell muss ich auf Anfragen antworten?
So schnell wie möglich, am besten innerhalb weniger Stunden. Firmen fragen parallel an und buchen oft für die Anreise in wenigen Tagen.
Quellen
- § 540 BGB – Gebrauchsüberlassung an Dritte: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__540.html
- § 553 BGB – Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__553.html
- § 549 BGB – Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__549.html
- § 13 WEG – Rechte des Wohnungseigentümers: https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__13.html
- § 19 UStG – Kleinunternehmer: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
- Verordnung (EU) 2024/1028 über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1028/oj
- Eigene Auswertung KWATERA24 (Anfragen Oktober 2026, anonymisiert; Aufenthaltsdauer laut Folge 02)
Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Er gibt den allgemeinen Stand vom 18.10.2026 wieder. Für deinen Einzelfall wende dich an eine Anwältin, einen Anwalt oder deine Steuerberatung.
Stand: 18. Oktober 2026 · Nächste Prüfung: 18. April 2027

Markus Wanning ist seit 2020 in der Immobilienbranche, Gründer von KWATERA24 und Host von „Der Monteur-Podcast“. Er vermietet selbst an Monteure und Fachkräfte und spricht im Podcast jede Woche über das Geschäft.
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