Der Monteur-Podcast
Ratgeber

Rundfunkbeitrag und GEMA für Ferienwohnung und Monteurzimmer: was du wirklich zahlst

Für Monteurzimmer und Ferienwohnungen zahlst du als Vermieter den Rundfunkbeitrag für deine Betriebsstätte. Die erste Einheit je Betriebsstätte ist frei, jede weitere kostet 6,12 € im Monat (§ 5 Abs. 2 RBStV, Stand Oktober 2026). GEMA wird nur fällig, wenn du TV-Signale über eine Verteilanlage in die Zimmer leitest oder in Gemeinschaftsräumen Musik läuft.

Mit Markus WanningMonteur-Podcast.de · Wissen für Vermieter und Disponenten

Das Wichtigste in Kürze

  1. Der Gast zahlt nichts. Monteurzimmer und Ferienwohnungen gelten beitragsrechtlich nicht als Wohnung. Den Beitrag schuldet der Inhaber der Betriebsstätte, also du.
  2. Erste Einheit frei, jede weitere 6,12 € im Monat. Dazu kommt der Beitrag für die Betriebsstätte selbst. Bei bis zu 8 Beschäftigten sind das ebenfalls 6,12 € im Monat, liegt sie in deiner angemeldeten Privatwohnung, entfällt er.
  3. Ohne Fernseher heißt nicht beitragsfrei. Laut Bundesverwaltungsgericht reicht ein Internetzugang im Zimmer als Empfangsmöglichkeit. WLAN hat heute fast jede Monteurwohnung.
  4. GEMA hängt am Signalweg, nicht am Gerät. Ein Fernseher mit eigener Zimmerantenne löst keine Vergütung aus. Eine Satelliten- oder Kabelanlage, die du an mehrere Zimmer verteilst, schon.
  5. Beides ist Fixkostenteil deines Preises. Als Zuschlag für den Gast taugen weder Beitrag noch Lizenz.

Muss ich für ein Monteurzimmer Rundfunkbeitrag zahlen?

Ja, wer Monteurzimmer oder Ferienwohnungen gegen Entgelt an wechselnde Gäste vermietet, zahlt Rundfunkbeitrag, und zwar als Betrieb, nicht als Haushalt. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) unterscheidet zwei Bereiche. Im privaten Bereich zahlt jede Wohnung 18,36 € im Monat, egal wie viele Menschen darin leben (§ 2 RBStV). Im nicht privaten Bereich zahlt die Betriebsstätte, gestaffelt nach Beschäftigten (§ 5 RBStV).

Monteurzimmer gehören in den zweiten Bereich. Räume, die der vorübergehenden Unterbringung in Beherbergungsstätten dienen, gelten ausdrücklich nicht als Wohnung (§ 3 Abs. 2 RBStV). Genannt sind dort Hotel- und Gästezimmer und Ferienwohnungen. Für die Unterkunft zahlt also nicht der Monteur, sondern der Inhaber der Betriebsstätte.

Inhaber ist, wer die Räume im eigenen Namen nutzt (§ 6 Abs. 2 RBStV). Vermutet wird das bei dem, der im Gewerberegister eingetragen ist. Bei angemieteten Wohnungen, die du weitervermietest, bist das du und nicht der Eigentümer. Ob du mit der Vermietung Gewinn machst oder wie dich das Finanzamt einordnet, spielt keine Rolle (§ 6 Abs. 1 RBStV).

Die Pflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem du die Betriebsstätte erstmals innehast (§ 7 Abs. 1 RBStV). Wer zum 15. März eröffnet, zahlt für den ganzen März.

Wie wird der Rundfunkbeitrag für Ferienwohnung und Monteurzimmer berechnet?

Der Rundfunkbeitrag für Monteurzimmer und Ferienwohnungen besteht aus zwei Teilen: dem Beitrag für die Betriebsstätte und einem Drittelbeitrag ab der zweiten Gästeeinheit. Beide Teile rechnest du je Betriebsstätte getrennt.

Teil 1: der Betriebsstättenbeitrag. Er richtet sich nach der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Jahresdurchschnitt, Auszubildende zählen nicht mit (§ 6 Abs. 4 RBStV). Ein voller Beitrag sind 18,36 € im Monat.

Beschäftigte je Betriebsstätte Anteil Beitrag pro Monat
0 bis 8 ein Drittel 6,12 €
9 bis 19 ein Beitrag 18,36 €
20 bis 49 zwei Beiträge 36,72 €
50 bis 249 fünf Beiträge 91,80 €

Quelle: § 5 Abs. 1 RBStV, Beitragshöhe laut rundfunkbeitrag.de, Stand 18.10.2026. Die Staffel geht bis 180 Beiträge, für Vermieter sind die oberen Stufen selten relevant.

Die meisten Vermieter von Monteurzimmern landen in der untersten Stufe. Auch die Reinigungskraft auf Minijob-Basis ist in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt und zählt dann nicht. Liegt deine Betriebsstätte in deiner eigenen Wohnung, die du schon angemeldet hast, entfällt der Betriebsstättenbeitrag ganz (§ 5 Abs. 5 RBStV). Das gilt laut Beitragsservice, wenn das Büro nur über die Privatwohnung zu erreichen ist.

Teil 2: der Zusatzbeitrag für Gästeeinheiten. Für jedes Gästezimmer und jede Ferienwohnung, die zur vorübergehenden entgeltlichen Beherbergung Dritter dient, fällt ab der zweiten Einheit ein Drittelbeitrag an (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 RBStV). Die erste Einheit je Betriebsstätte ist frei und muss nicht einmal angegeben werden.

Gästeeinheiten je Betriebsstätte beitragspflichtig Zusatzbeitrag pro Monat pro Jahr
1 0 0,00 € 0,00 €
2 1 6,12 € 73,44 €
3 2 12,24 € 146,88 €
6 5 30,60 € 367,20 €
10 9 55,08 € 660,96 €

Teil 3, falls vorhanden: Fahrzeuge. Ein betrieblich genutztes Fahrzeug je beitragspflichtiger Betriebsstätte ist frei, jedes weitere kostet 6,12 € im Monat (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 RBStV). Der Transporter für Wäsche und Reinigung fällt darunter, wenn er auf den Betrieb zugelassen ist.

Für 2027 hat die Finanzkommission KEF eine Erhöhung auf 18,64 € im Monat empfohlen. Beschlossen ist das bei Redaktionsschluss nicht. Bis dahin gelten 18,36 € und 6,12 €.

Was zählt als Betriebsstätte und was als Einheit?

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich privat genutzt wird; mehrere Räume auf einem Grundstück desselben Inhabers bilden eine Betriebsstätte (§ 6 Abs. 1 RBStV). An dieser Zuordnung hängt, wie oft du die freie erste Einheit bekommst.

Ein Grundstück, ein Inhaber, ein Zweck. Vermietest du in einem Haus sechs Monteurzimmer, ist das eine Betriebsstätte. Das gilt auch für Haupt- und Nebengebäude auf demselben Grundstück und für Grundstücke, die zusammenhängen. Laut Beitragsservice reicht dafür, dass sie mindestens an einem Punkt verbunden sind.

Getrennte Grundstücke sind getrennte Betriebsstätten. Das gilt auch, wenn die Häuser nebeneinander stehen und du sie gemeinsam verwaltest. Hast du drei Monteurwohnungen in drei Straßen, prüfst du jede Adresse für sich. Am besten klärst du die Zuordnung einmal schriftlich mit dem Beitragsservice und legst die Antwort ab.

Zwei Inhaber auf einem Grundstück haben je eine eigene Betriebsstätte. Das betrifft etwa Geschwister, die im selben Haus jeweils eigene Wohnungen auf eigene Rechnung vermieten.

Was ist eine Einheit? Der Staatsvertrag zählt Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen. Bei Monteurunterkünften kommt es darauf an, was du vermietest. Gibst du eine Dreizimmerwohnung als Ganzes an eine Firma, ist das eine Ferienwohnung, also eine Einheit. Vermietest du dieselben drei Zimmer einzeln an verschiedene Gäste, liegt es nahe, drei Gästezimmer zu zählen. Das ist unsere Einschätzung, keine Auskunft des Beitragsservice. Gib deine Vermietungsform bei der Anmeldung offen an.

Rechenbeispiel: drei Vermieter, drei Beträge

Der Rundfunkbeitrag für Monteurunterkünfte liegt in typischen Fällen zwischen 0 € und rund 370 € im Jahr. Die drei Fälle unten zeigen, wovon das abhängt. Alle Beispiele gehen von Vermietern ohne sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus, Stand der Beträge Oktober 2026.

Fall A Fall B Fall C
Situation eine Monteurwohnung, Büro in der eigenen Privatwohnung Monteurhaus mit 5 einzeln vermieteten Zimmern, eigener Standort 3 Wohnungen auf 3 Grundstücken
Betriebsstättenbeitrag 0 € (Büro in angemeldeter Wohnung) 6,12 € 0 € bis 3 × 6,12 €, Zuordnung klären
Gästeeinheiten, beitragspflichtig 1 Wohnung, frei 5 Zimmer, davon 4 je Grundstück 1, jeweils frei
Zusatzbeitrag 0 € vier Drittelbeiträge: 24,48 € 0 €
Summe pro Monat 0 € 30,60 € 0 € bis 18,36 €
Summe pro Jahr 0 € 367,20 € 0 € bis 220,32 €

Fall A ist der kleine Einstieg. Die Ferienwohnung ist die erste Einheit und damit frei, das Büro liegt in der Wohnung, für die du ohnehin zahlst. Anmelden musst du die Betriebsstätte trotzdem.

Fall B ist die typische Monteurpension. Der Betrieb sitzt im Haus, die Betriebsstätte zahlt das Drittel, vier der fünf Zimmer zahlen ebenfalls je ein Drittel. Bei acht Betten und 70 % Auslastung sind das gut 2.000 Bettennächte im Jahr. Der Beitrag macht dann rund 0,18 € je Bettennacht aus.

Fall C ist der Grenzfall. Jede Wohnung steht auf einem eigenen Grundstück. Je Grundstück ist die erste Einheit frei. Offen ist, ob jede Wohnung als eigene beitragspflichtige Betriebsstätte mit eigenem Drittel zählt. Im ungünstigen Fall sind es dreimal 6,12 €. Lass dir die Einordnung vom Beitragsservice bestätigen, bevor du zahlst oder nicht zahlst.

Gilt der Beitrag auch ohne Fernseher, bei Leerstand oder Langzeitmiete?

Der Rundfunkbeitrag gilt auch ohne Fernseher, wenn deine Gäste im Zimmer über einen Internetzugang Rundfunk empfangen können. Bei Leerstand gilt er weiter, solange du die Betriebsstätte nicht mindestens drei volle Monate stilllegst.

Kein Fernseher, aber WLAN. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2017 entschieden, dass der Zusatzbeitrag für Gästezimmer nur verfassungsgemäß ist, wenn der Vermieter den Gästen in den Zimmern Rundfunkempfang ermöglicht. Als Empfangsmöglichkeit nennt das Gericht ausdrücklich Geräte oder einen Internetzugang (BVerwG, Urteil vom 27.09.2017, 6 C 32.16). Eine Monteurunterkunft ohne WLAN ist heute kaum vermietbar. Wer WLAN anbietet, sollte deshalb mit dem Zusatzbeitrag rechnen. Der Betriebsstättenbeitrag ist ohnehin geräteunabhängig. Wie du das WLAN selbst rechtssicher anbietest, steht im Artikel Gäste-WLAN: einrichten, absichern, Haftung vermeiden.

Leerstand und Winterpause. Ein paar leere Wochen ändern nichts. Eine Befreiung gibt es nur, wenn die gesamte Betriebsstätte mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate vorübergehend stillgelegt ist (§ 5 Abs. 4 RBStV). Den Antrag stellst du vorab beim Beitragsservice und machst die Stilllegung glaubhaft. Bei einer Kernsanierung von Januar bis April klappt das. Bei einem Haus, in dem zwei von sechs Zimmern belegt bleiben, nicht.

Langzeitvermietung mit Mietvertrag. Vermietest du eine möblierte Wohnung per Mietvertrag für viele Monate und melden sich die Bewohner dort an, kann sie beitragsrechtlich eine Wohnung sein. Dann zahlt der Bewohner den Wohnungsbeitrag (§ 2 RBStV), und die Einheit fällt aus deiner Beherbergung heraus. Eine feste Tagesgrenze gibt es dafür nicht. Entscheidend ist, ob vorübergehende Beherbergung oder eigenständiges Wohnen vorliegt. Bei Firmenbuchungen mit wechselnden Teams ist es fast immer Beherbergung. Im Zweifel beschreibst du dem Beitragsservice die Nutzung und fragst schriftlich nach.

Kleinunternehmer. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer (§ 19 UStG). Am Rundfunkbeitrag ändert sie nichts. Mehr dazu im Artikel Kleinunternehmerregelung für Vermieter.

Anmelden, ändern, nachzahlen beim Beitragsservice

Die Betriebsstätte meldest du unverzüglich schriftlich beim Beitragsservice der Rundfunkanstalten an, sobald du sie innehast (§ 8 Abs. 1 RBStV). Das geht online über rundfunkbeitrag.de. Dort findest du auch Formulare und einen Beitragsrechner.

Diese Angaben brauchst du für die Anmeldung (§ 8 Abs. 4 RBStV):

  1. Name und Anschrift des Inhabers, bei Firmen Rechtsform und Registereintrag
  2. Anschrift und Art der Betriebsstätte, Beginn der Vermietung
  3. Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
  4. Zahl der Gästezimmer und Ferienwohnungen
  5. Zahl und Zulassungsort betrieblich genutzter Fahrzeuge
  6. vorhandene Beitragsnummern, etwa für deine Privatwohnung

Änderungen meldest du ebenfalls unverzüglich: ein neues Zimmer, eine zusätzliche Wohnung, ein neuer Standort. Für die Zahl der Beschäftigten gibt es einen festen Termin. Sie wird jährlich bis zum 31. März gemeldet, Grundlage ist der Durchschnitt des Vorjahres, die Änderung wirkt ab 1. April.

Abmelden musst du aktiv. Die Pflicht endet mit dem Monat, in dem du die Betriebsstätte aufgibst. Sie endet aber nicht vor dem Monat, in dem du die Aufgabe angezeigt hast (§ 7 Abs. 2 RBStV). Wer vergisst abzumelden, zahlt weiter.

Nachzahlung. Hast du nie angemeldet, kann der Beitragsservice die Beiträge rückwirkend festsetzen und vollstrecken. Wer einen fälligen Beitrag länger als sechs Monate nicht zahlt, handelt zudem ordnungswidrig (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 RBStV). Verfolgt wird das nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt. Melde dich lieber selbst, sobald du merkst, dass etwas fehlt.

Wann wird GEMA für den Fernseher im Zimmer fällig?

GEMA-Gebühren für den Fernseher im Monteurzimmer fallen an, wenn du das Signal über eine Verteilanlage in die Zimmer leitest. Ein Fernseher mit eigener Zimmerantenne löst keine Vergütung aus. Das hat der Bundesgerichtshof für Hotels entschieden (BGH, Urteil vom 17.12.2015, I ZR 21/14).

Der Grund liegt im Urheberrecht. Lizenzpflichtig ist eine öffentliche Wiedergabe (§ 15 Abs. 2 und 3 UrhG). Stellst du nur ein Gerät hin, mit dem der Gast selbst über DVB-T2 empfängt, gibst du nichts wieder. Leitest du dagegen das Signal einer Satellitenschüssel oder eines Kabelanschlusses über einen Verteiler an mehrere Zimmer, sendest du es weiter. Genau dafür will die GEMA einen Vertrag.

Was die Weiterleitung kostet. Die GEMA berechnet die Weiterleitung in Beherbergungsbetrieben nach Tarif WR-S 1, gültig seit 01.01.2026. Der GEMA-Anteil beträgt 6,43 € netto je Zimmer und Jahr, dazu 7 % Umsatzsteuer. Verlangst du für den Fernseher ein zusätzliches Entgelt, steigt die Pauschale um 30 %. Hinzu kommen weitere Verwertungsgesellschaften. Die VG Wort etwa verlangt seit Januar 2026 2,30 € netto je Zimmer und Jahr. Corint Media fordert eine Vergütung für die Weiterleitung privater Programme. Den Gesamtbetrag für deine Zimmerzahl berechnet der Preisrechner der GEMA.

Wichtig beim Vertrag. Der Tarifpreis gilt nur, wenn du die Einwilligung vor Beginn der Weiterleitung per Jahrespauschalvertrag eingeholt hast. Der Tarif nennt Hotels, Pensionen und Gasthöfe, Ferienwohnungen erwähnt er nicht ausdrücklich. Für eine Monteurpension mit Verteilanlage passt er inhaltlich. Bei einzelnen Monteurwohnungen fragst du bei der GEMA nach, welcher Tarif gilt.

Smart-TV und Streaming. Loggt sich der Gast mit seinem eigenen Konto in eine Mediathek oder einen Streamingdienst ein, nutzt er sein eigenes Abo. Eine Weiterleitung durch dich liegt darin nach unserer Einschätzung nicht. Hinterlegst du dagegen dein privates Streaming-Konto auf dem Gerät, prüf die Nutzungsbedingungen des Anbieters. Viele Abos gelten nur für den eigenen Haushalt.

Musik und Fernsehen im Gemeinschaftsraum

Musik und Fernsehen im Gemeinschaftsraum einer Monteurunterkunft sind lizenzpflichtig, sobald du sie für wechselnde Gäste bereitstellst, die sich untereinander nicht persönlich kennen. Das Zimmer des Gastes ist sein privater Rückzugsort. Der gemeinsame Aufenthaltsraum, die Gemeinschaftsküche oder der Frühstücksraum sind es nicht.

Öffentlich ist eine Wiedergabe, wenn sie für mehrere Menschen bestimmt ist, die nicht durch persönliche Beziehungen verbunden sind (§ 15 Abs. 3 UrhG). Drei Elektriker derselben Firma, die gemeinsam eine Wohnung bewohnen, sind ein anderer Fall als zwölf Gäste aus vier Firmen im Aufenthaltsraum einer Pension. Wo genau die Grenze verläuft, entscheidet der Einzelfall.

Typische Fälle, die du der GEMA melden solltest:

  • ein Radio oder Lautsprecher mit Hintergrundmusik im Frühstücks- oder Aufenthaltsraum
  • ein Fernseher im Gemeinschaftsraum, den du für alle Gäste betreibst
  • eine Musikanlage in der Gemeinschaftsküche, die zu festen Zeiten läuft
  • ein Fußballabend mit Großbild, zu dem du auch Externe einlädst

Kein Lizenzfall ist das Radio, das ein Monteur selbst mitbringt und in seinem Zimmer laufen lässt. Bei größeren Übertragungsabenden kommen neben der GEMA weitere Fragen dazu, etwa Lärmschutz und die Rechte des Veranstalters. Die Ruhezeiten regelst du ohnehin in der Hausordnung.

Rundfunkbeitrag oder GEMA: der Unterschied in einer Tabelle

Rundfunkbeitrag und GEMA sind zwei getrennte Abgaben mit getrennter Rechtsgrundlage; wer die eine zahlt, ist von der anderen nicht befreit. Die Tabelle stellt beide gegenüber.

Rundfunkbeitrag GEMA und weitere Verwertungsgesellschaften
Rechtsgrundlage Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) Urheberrechtsgesetz (§§ 15, 20 UrhG), Tarife der GEMA
Wofür Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio Vergütung von Komponisten, Textern, Verlagen, Sendern
Was zählt Betriebsstätte, Beschäftigte, Gästeeinheiten, Fahrzeuge Signalweg, Wiedergabeort, Zahl der Zimmer mit Weiterleitung
Gerät nötig? nein, Empfangsmöglichkeit genügt (auch Internet) Gerät allein nicht, entscheidend ist die Weiterleitung
Typischer Betrag 6,12 € pro Monat je Einheit ab der zweiten ab 6,43 € netto je Zimmer und Jahr (GEMA-Anteil) plus weitere Gesellschaften
Ansprechpartner Beitragsservice (ARD, ZDF, Deutschlandradio) GEMA, Bezirksdirektion oder Online-Lizenzshop
Befreiung Stilllegung ab drei vollen Kalendermonaten (§ 5 Abs. 4 RBStV) keine Weiterleitung, keine Musik in Gemeinschaftsräumen

Wie gehören Beitrag und Lizenzen in deinen Preis?

Rundfunkbeitrag und Lizenzkosten gehören als Fixkosten in deinen Bettenpreis, nicht als eigener Zuschlag auf die Rechnung. Sie entstehen bei dir als Betreiber, unabhängig davon, wer gerade im Zimmer schläft.

Rechne sie zusammen mit Internet, Strom, Versicherung, Reinigung und Rücklagen. Im Monteur-Podcast, Folge 03, rechnet Markus Wanning eine Vier-Bett-Wohnung bei 50, 70 und 85 % Auslastung durch und zeigt, wie stark Fixkosten je Nacht von der Auslastung abhängen. Teile die Jahressumme durch die Bettennächte, die du realistisch verkaufst, nicht durch 365 Tage Vollbelegung. Sonst sieht der Anteil je Nacht kleiner aus, als er ist. Bei einer Monteurpension mit fünf Zimmern und acht Betten sind es rund 0,18 € je Bettennacht. Bei einer einzelnen Wohnung ohne Betriebsstättenbeitrag ist es oft gar nichts.

Firmenkunden akzeptieren einen klaren Preis je Person und Nacht leichter als eine Liste kleiner Umlagen. Einen Pflichtzuschlag „Rundfunkbeitrag“ müsstest du außerdem in den Gesamtpreis einrechnen, wenn du an Verbraucher vermietest. Wie du Preise korrekt angibst, erklärt der Artikel zur Preisangabenverordnung für Monteurzimmer. Wie du alle Kosten zu einem Bettenpreis verdichtest, steht in Preis fürs Monteurzimmer kalkulieren.

Für die Buchhaltung gilt: Bescheide des Beitragsservice, Lizenzverträge, Rechnungen und Zahlungsbelege bewahrst du auf. Wie du sie steuerlich behandelst, klärst du mit deiner Steuerberatung.

Dazu im Podcast · Folge 03

Die ehrliche Renditerechnung

Die ehrliche Renditerechnung – Markus Wanning rechnet eine Vier-Bett-Wohnung im Frankfurter Süden mit allen Fixkosten durch und zeigt, was bei 50, 70 und 85 % Auslastung übrig bleibt.

Folge 03: Die ehrliche Renditerechnung

Beim Abspielen wird das Video von YouTube (youtube-nocookie.com) geladen. Ganze Folgenseite · Zum Transkript

Beispielfall: Monteurhaus mit Satellitenanlage

Ein konstruiertes, aber typisches Beispiel zeigt, wie beide Abgaben zusammenkommen. Ein Vermieter übernimmt ein ehemaliges Gasthaus mit sechs Gästezimmern und einem Frühstücksraum. Auf dem Dach sitzt eine Satellitenschüssel, ein Multischalter verteilt das Signal an sechs Fernseher. Der Vorbesitzer hatte nichts angemeldet. Der neue Inhaber beschäftigt niemanden sozialversicherungspflichtig.

Rundfunkbeitrag: Das Haus ist eine Betriebsstätte. Betriebsstättenbeitrag 6,12 €, fünf beitragspflichtige Zimmer à 6,12 € = 30,60 €. Zusammen 36,72 € im Monat oder 440,64 € im Jahr. Die Pflicht beginnt mit dem Monat der Übernahme, nicht mit der ersten Buchung.

GEMA: Die Satellitenanlage verteilt Programme an sechs Zimmer. Das ist eine Weiterleitung. Der GEMA-Anteil nach WR-S 1 liegt bei 6 × 6,43 € = 38,58 € netto im Jahr, plus Umsatzsteuer und die Anteile weiterer Verwertungsgesellschaften. Den Vertrag schließt der Inhaber vor dem ersten Gast.

Die Alternative: Er baut den Multischalter ab und stellt Smart-TVs mit DVB-T2-Zimmerantenne und WLAN auf. Die GEMA-Weiterleitung entfällt dann. Der Rundfunkbeitrag bleibt gleich, weil die Empfangsmöglichkeit bleibt. Ob sich der Umbau lohnt, ist eine Frage von Bildqualität und Empfang am Standort. Die Lizenzkosten allein sind dafür zu klein.

Der Frühstücksraum: Läuft dort morgens das Radio für alle Gäste, ist das eine öffentliche Wiedergabe. Die meldet er gesondert bei der GEMA an oder er lässt das Radio aus.

Checkliste

  • Für jede Adresse notiert: Grundstück, Inhaber, Betriebsstätte, Beitragsnummer
  • Gästeeinheiten je Betriebsstätte gezählt (ganze Wohnung oder einzelne Zimmer)
  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Vorjahresdurchschnitt ermittelt
  • Betrieblich zugelassene Fahrzeuge erfasst
  • Betriebsstätte beim Beitragsservice angemeldet, Bestätigung abgelegt
  • Jährliche Meldung der Beschäftigtenzahl bis 31. März im Kalender
  • Neue Zimmer, Wohnungen und Standorte sofort nachgemeldet
  • Stilllegung ab drei vollen Monaten vorab beantragt
  • Signalweg je Zimmer geprüft: Zimmerantenne, Verteilanlage oder nur WLAN
  • Bei Verteilanlage: GEMA-Vertrag vor dem ersten Gast abgeschlossen
  • Musik und TV in Gemeinschaftsräumen erfasst und gemeldet oder abgestellt
  • Beitrag und Lizenzen in den Bettenpreis eingerechnet

Fazit

Für den Rundfunkbeitrag zählt nicht der Fernseher, sondern deine Organisation: welche Betriebsstätte, wie viele Gästeeinheiten, wie viele Beschäftigte. Die erste Einheit je Betriebsstätte ist frei, jede weitere kostet 6,12 € im Monat. Die GEMA kommt nur dazu, wenn du Signale an die Zimmer verteilst oder in Gemeinschaftsräumen Musik und Fernsehen anbietest. Wer beides einmal sauber je Adresse dokumentiert und im Bettenpreis berücksichtigt, hat das Thema für Jahre erledigt.

Was in eine Monteurunterkunft an Technik gehört, steht in der Ausstattungs-Checkliste für Monteurzimmer. Den Überblick über alle Themen findest du im Leitfaden Monteurzimmer vermieten.

Häufige Fragen

Müssen Monteure im Monteurzimmer selbst GEZ zahlen?

Nein. Monteurzimmer, Gästezimmer und Ferienwohnungen gelten beitragsrechtlich nicht als Wohnung (§ 3 Abs. 2 RBStV). Der Beitrag läuft über die Betriebsstätte des Vermieters. Der Monteur zahlt weiter nur für seine eigene Wohnung zu Hause.

Ist das erste Monteurzimmer wirklich beitragsfrei?

Ja. Pro Betriebsstätte bleibt eine Gästeeinheit beitragsfrei, egal ob Zimmer oder ganze Wohnung. Das heißt aber nicht, dass die Betriebsstätte frei ist. Ihr eigener Beitrag kommt dazu, außer sie liegt in deiner bereits angemeldeten Privatwohnung.

Muss ich zahlen, wenn kein Fernseher im Zimmer steht?

In der Regel ja, wenn die Gäste WLAN haben. Das Bundesverwaltungsgericht sieht schon einen Internetzugang als Empfangsmöglichkeit. Der Betriebsstättenbeitrag ist ohnehin unabhängig von Geräten.

Kann ich den Rundfunkbeitrag bei Leerstand aussetzen?

Nur, wenn die ganze Betriebsstätte mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate stillgelegt ist (§ 5 Abs. 4 RBStV). Den Antrag stellst du vorher. Einzelne leere Wochen oder Zimmer reichen nicht.

Kostet ein Fernseher im Zimmer GEMA?

Nicht automatisch. Empfängt der Fernseher über eine eigene Zimmerantenne, ist das laut BGH keine öffentliche Wiedergabe. Leitest du ein Satelliten- oder Kabelsignal über eine Verteilanlage in mehrere Zimmer, brauchst du einen Lizenzvertrag.

Wie viel kostet die GEMA pro Zimmer?

Für die Weiterleitung von Radio- und Fernsehsignalen verlangt die GEMA nach Tarif WR-S 1 seit 2026 6,43 € netto je Zimmer und Jahr. Dazu kommen 7 % Umsatzsteuer und Vergütungen weiterer Verwertungsgesellschaften. Den genauen Betrag zeigt der GEMA-Preisrechner.

Darf ich den Rundfunkbeitrag auf den Gast umlegen?

Rechtlich schuldest nur du den Beitrag. Du kannst ihn in deinen Preis einrechnen, das ist der übliche Weg. Ein eigener Pflichtposten auf der Rechnung verwirrt Firmenkunden und muss gegenüber Verbrauchern im Gesamtpreis stehen.

Befreit mich die Kleinunternehmerregelung vom Rundfunkbeitrag?

Nein. Die Regel aus § 19 UStG gilt allein für die Umsatzsteuer. Ob deine Betriebsstätte beitragspflichtig ist, hängt allein am Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Quellen

  • Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), §§ 2, 3, 5, 6, 7, 8, 12 – Landesrecht, Fassung auf recht.sachsen.de
  • ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice – Betriebsstätte, Ausnahmen für Unternehmen, Beitragshöhe – rundfunkbeitrag.de, abgerufen 18.10.2026
  • Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.09.2017, 6 C 32.16, Pressemitteilung 66/2017 – bverwg.de
  • Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.12.2015, I ZR 21/14 – Fernseher im Hotelzimmer
  • § 15 Urheberrechtsgesetz (UrhG) – Recht der öffentlichen Wiedergabe – gesetze-im-internet.de
  • GEMA, Tarif WR-S 1, gültig ab 01.01.2026 – gema.de
  • VG Wort, Tarif Senderecht Hotels und Beherbergungsbetriebe, gültig ab 01.01.2026 – vgwort.de
  • IHK Pfalz, Musik, Radio und TV im Gastgewerbe – ihk.de
  • § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) – Kleinunternehmer – gesetze-im-internet.de

Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Er gibt den allgemeinen Stand vom 18.10.2026 wieder. Für deinen Einzelfall wende dich an eine Anwältin, einen Anwalt oder deine Steuerberatung.

Stand: 18. Oktober 2026 · Nächste Prüfung: 18. April 2027

Markus Wanning

Markus Wanning ist seit 2020 in der Immobilienbranche, Gründer von KWATERA24 und Host von „Der Monteur-Podcast“. Er vermietet selbst an Monteure und Fachkräfte und spricht im Podcast jede Woche über das Geschäft.

Zum Monteur-Podcast

Kostenlos

Keine Folge verpassen

Neue Folgen und Wissensartikel zur Vermietung an Monteure und Fachkräfte, direkt in dein Postfach.