Der Monteur-Podcast
Folge 05 · 9 Min

Der BeherbergungsvertragWarum vermietet man an Monteure mit einem Beherbergungsvertrag statt mit einem Mietvertrag, und was gehört hinein?

Ein Mietvertrag über Wohnraum bringt den vollen Mieterschutz mit, also Kündigungsschutz und feste Regeln zur Mieterhöhung. Für Monteure, die für ein Projekt kommen, nimmst du einen Beherbergungsvertrag: ein Bett in einer möblierten Wohnung auf Zeit plus Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche und Internet. Hinein gehören Vertragspartner, Zeitraum, Preis, Leistungen, Hausordnung mit Zutritt und Stornoregeln.

Mit Markus WanningMonteur-Podcast.de · Vermietung an Fachkräfte und Monteure
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Kapitel

Das Wichtigste in Kürze

  1. Ein Mietvertrag über Wohnraum bringt den vollen Mieterschutz mit: Kündigung nur mit berechtigtem Interesse, Widerspruchsrecht des Mieters, feste Regeln zur Mieterhöhung.
  2. Der Beherbergungsvertrag verbindet ein Bett in einer möblierten Wohnung mit Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche und Internet.
  3. Wird Wohnraum nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassen, gilt der Mieterschutz größtenteils nicht. Dafür braucht es einen festen Zeitraum und einen klaren Zweck.
  4. In den Vertrag gehören sechs Punkte: Vertragspartner, Zeitraum, Preis, Leistungen, Hausordnung mit Zutritt und Stornoregeln.
  5. Vertragspartner ist die Firma. Ihre Bedingungen müssen vor der Buchung beim Kunden sein.
  6. Als Gastgeber haftest du für die Sachen deiner Gäste, in der Regel bis 3.500 € pro Gast, auch ohne eigene Schuld.

Für Betreiber, die an Monteurfirmen vermieten, und für Disponenten, die wissen wollen, was sie bei einer Buchung unterschreiben.

Warum passt ein normaler Mietvertrag nicht für Monteure?

Das Projekt endet, die Firma zieht ab. Ein Monteur bleibt und beruft sich auf seinen Mietvertrag. Mit einem normalen Mietvertrag hat er eventuell recht.

Ein Mietvertrag über Wohnraum bringt den vollen Mieterschutz mit. Kündigen darfst du nur mit einem berechtigten Interesse, zum Beispiel Eigenbedarf. Der Mieter kann der Kündigung widersprechen. Die Miete darfst du nur nach festen Regeln erhöhen. Eventuell gelten Kappungsgrenzen und die ortsübliche Vergleichsmiete.

Das passt zu jemandem, der dort zu Hause ist. Ein Monteur ist für ein Projekt da, ein paar Wochen oder Monate. Danach ziehen er und die Firma weiter.

Für diesen Fall gibt es den Beherbergungsvertrag. Einen eigenen Paragrafen dafür hat das Gesetz nicht. Er verbindet zwei Dinge: Du überlässt ein Bett in einer möblierten Wohnung. Und du erbringst Leistungen dazu, also Reinigung, Bettwäsche und Internet.

Wird Wohnraum nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassen, gilt der Mieterschutz größtenteils nicht (§ 549 BGB). Dann gibt es keinen Kündigungsschutz, keine Mietpreisbremse und keine Regeln zur Mieterhöhung.

Dabei zählt auch, was gelebt wird. Die Unterbringung braucht einen festen Zeitraum und einen klaren Zweck. Bleibt ein Gast ein Jahr und hat dort seinen Lebensmittelpunkt, kann ein Gericht das anders sehen.

Was gehört in einen Beherbergungsvertrag mit einer Monteurfirma?

In Markus' Praxis kommt der Vertrag so zustande: Die Firma fragt an. Sie bekommt ein Angebot, die Bedingungen hängen direkt daran. Die Firma bestätigt online oder mündlich mit Dokumentation.

Wichtig: Deine Bedingungen müssen vor der Buchung beim Kunden sein. Kommen sie erst mit der Rechnung, ist es zu spät.

Im Vertrag sind sechs Punkte wichtig:

  • Vertragspartner: Die Firma bucht und zahlt. Der Monteur ist Gast. Bei Markus haftet die Firma zusammen mit dem Gast für alles aus dem Vertrag.
  • Zeitraum: Anreise, Abreise und Uhrzeiten an festen Tagen, festgehalten im Angebot. Bei Markus gilt Check-in ab 17 Uhr und Check-out bis 10 Uhr. Wer später geht, zahlt eine Vertragsstrafe. Verlängerungen laufen schriftlich als Änderung des Vertrags.
  • Preis: pro Bett und Nacht, netto zuzüglich Umsatzsteuer, mit festem Zahlungszeitpunkt.
  • Leistungen: wie oft gereinigt wird, wann die Bettwäsche gewechselt wird und ob Handtücher dabei sind. Dazu Internet und optional ein Parkplatz.
  • Hausordnung und Zutritt: zum Beispiel Rauchverbot, Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr, Mülltrennung, keine Haustiere und nur so viele Personen wie gebucht. Dazu das Betretungsrecht für Reinigung und Kontrollen, bei Gefahr wie einem Wasserschaden auch ohne Ankündigung. Für Verstöße gibt es vereinbarte Vertragsstrafen.
  • Stornierung und No-Show: feste Sätze für den Fall, dass die Firma kurzfristig absagt.

Je klarer Leistungen und Regeln im Angebot und im Vertrag stehen, desto weniger Diskussion gibt es später.

Dazu kommt bei Markus ein digitaler Pflicht-Check-in für jeden Gast. Ohne vollständige Meldedaten gibt es keinen Zugang. Das ist die Meldepflicht aus Folge 04: Gewerbe oder privat?.

Wie die Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen wird, erklärt Folge 06: Rechnungsstellung mit Umsatzsteuer.

Welche Stornogebühren kann man mit Monteurfirmen vereinbaren?

Ohne Regelung gilt das Gesetz. Der Gast muss grundsätzlich weiterzahlen. Du musst dir aber anrechnen lassen, was du sparst und was du durch eine andere Vermietung einnimmst (§ 537 BGB). Darüber streitet man schnell.

Markus hat deshalb feste Sätze vereinbart:

Absage durch die FirmaStornogebühr
bis 14 Tage vor Anreise25 %
bis 7 Tage vor Anreise50 %
danach90 %
QuellePraxis aus Markus' eigenem Betrieb

Will die Firma nicht zahlen, muss sie nachweisen, dass weniger Schaden entstanden ist.

Wofür haftet man als Gastgeber einer Monteurwohnung?

Wer gewerbsmäßig Gäste beherbergt, haftet nach dem Gesetz als Gastwirt (§ 701 BGB). Die Haftung gilt für die Sachen, die der Gast mitbringt. Wird zum Beispiel ein Laptop aus der Wohnung gestohlen, kann der Gast Ersatz verlangen. Das gilt auch, wenn dich keine Schuld trifft.

Die Haftung ist begrenzt (§ 702 BGB):

Haftungsgrenze = 100 × Preis für eine Nacht, mindestens 600 €, höchstens 3.500 €. Beispiel: 100 × 25 € = 2.500 € pro Gast

Für Bargeld und Wertsachen liegt die Grenze bei 800 €. Der Preis von rund 25 € pro Bett und Nacht stammt aus Folge 03: Die ehrliche Renditerechnung.

Ganz ausschließen kannst du diese Haftung nicht. Der Gast kann nur auf den Teil über der Höchstgrenze verzichten, und das nur in einer eigenen schriftlichen Erklärung (§ 702a BGB).

Trifft dich eine Schuld, fällt die Grenze weg. Ein Beispiel ist ein kaputtes Schloss, das du nicht reparierst. Dann haftest du unbegrenzt.

Sorg deshalb für Türen und Zimmer, die man abschließen kann. Prüf, ob deine Betriebshaftpflichtversicherung solche Schäden abdeckt.

Keine Rechtsberatung. Lass deinen Vertrag im Zweifel anwaltlich prüfen.

Häufige Fragen

Was ist ein Beherbergungsvertrag?

Ein Beherbergungsvertrag verbindet die Überlassung eines Betts in einer möblierten Unterkunft mit Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche und Internet. Einen eigenen Paragrafen dafür gibt es im BGB nicht. In der Vermietung an Monteure tritt er an die Stelle des normalen Mietvertrags.

Gilt der Mieterschutz bei der Vermietung an Monteure?

Wird Wohnraum nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassen, gilt der Mieterschutz nach § 549 BGB größtenteils nicht. Dafür braucht es einen festen Zeitraum und einen klaren Zweck. Bleibt ein Gast etwa ein Jahr und hat dort seinen Lebensmittelpunkt, kann ein Gericht das anders sehen.

Was muss in einen Beherbergungsvertrag mit einer Monteurfirma?

Sechs Punkte: Vertragspartner, Zeitraum mit Uhrzeiten und Verlängerung, Preis pro Bett und Nacht, Leistungen, Hausordnung mit Betretungsrecht und Stornoregeln. Vertragspartner ist die Firma, die bucht und zahlt. Die Bedingungen müssen vor der Buchung beim Kunden sein.

Welche Stornogebühren kann man bei Monteurzimmern vereinbaren?

Im Monteur-Podcast nennt Markus Wanning die Sätze aus seiner Praxis: 25 Prozent bei Absage bis 14 Tage vor Anreise, 50 Prozent bis 7 Tage vorher und danach 90 Prozent. Ohne Regelung gilt das Gesetz. Dann muss sich der Vermieter ersparte Kosten und Einnahmen aus anderer Vermietung anrechnen lassen.

Haftet der Vermieter einer Monteurwohnung für gestohlene Sachen der Gäste?

Wer gewerbsmäßig Gäste beherbergt, haftet als Gastwirt nach § 701 BGB für eingebrachte Sachen, auch ohne eigene Schuld. Die Haftung ist auf das Hundertfache des Preises für eine Nacht begrenzt, mindestens 600 € und höchstens 3.500 €, für Bargeld und Wertsachen 800 €. Bei eigener Schuld haftet er unbegrenzt.

Wo kann ich den Monteur-Podcast hören?

Auf monteur-podcast.de sowie bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube, Amazon Music und Deezer.

Begriffe aus der Folge

Beherbergungsvertrag
Vertrag über ein Bett in einer möblierten Unterkunft auf Zeit plus Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche und Internet. Einen eigenen Paragrafen dafür gibt es im BGB nicht.
Vorübergehender Gebrauch
Wohnraum, der nur für einen festen Zeitraum und einen klaren Zweck überlassen wird. Dann gilt der Mieterschutz nach § 549 BGB größtenteils nicht.
Gastwirtehaftung
Wer gewerbsmäßig Gäste beherbergt, haftet für die Sachen, die der Gast mitbringt, auch ohne eigene Schuld. Begrenzt auf das Hundertfache des Preises für eine Nacht, mindestens 600 € und höchstens 3.500 € (§§ 701, 702 BGB).
Betretungsrecht
Vereinbartes Recht des Gastgebers, die Wohnung für Reinigung und Kontrollen zu betreten, bei Gefahr auch ohne Ankündigung.
No-Show
Der gebuchte Gast reist nicht an. Was dann gezahlt wird, regeln die Stornobedingungen im Vertrag.

Quellen und Links

Transkript

Aus dem Skript der Folge. Es gilt das gesprochene Wort.

Ganzes Transkript lesen 1.153 Wörter

Wenn der Monteur nicht auszieht

Stell dir vor: Du vermietest deine Monteurwohnung für drei Monate. Das Projekt endet, die Firma zieht ab. Aber einer der Monteure bleibt. Er sagt: Ich habe jetzt einen Mietvertrag. Ich wohne hier.

Und jetzt? Jetzt hast du ein echtes Problem, denn eventuell hat er recht. Genau darum geht es in der heutigen Folge 5, Der Beherbergungsvertrag: warum ein normaler Mietvertrag nicht das Richtige in der Monteurvermietung ist.

Intro und Hinweis

Hallo und herzlich willkommen beim Monteur-Podcast. Vermietung an Fachkräfte und Monteure. Ich bin euer Host, Markus Wanning.

Vorab wie immer bei Rechtsthemen: Ich bin Praktiker, kein Anwalt. Das hier ist keine Rechtsberatung. Lass deine Verträge prüfen.

Mietvertrag oder Beherbergungsvertrag?

So, wer eine Wohnung vermietet, denkt zuerst an einen Mietvertrag. Den kennt jeder, Vorlagen gibt es überall. Für Monteure wäre das aber der falsche Vertrag.

Ein Mietvertrag über Wohnraum bringt den vollen Mieterschutz mit. Kündigen darfst du nur mit einem berechtigten Interesse, zum Beispiel Eigenbedarf oder Sanierungsverwertung. Der Mieter kann der Kündigung widersprechen. Weiterhin darfst du bei einem Mietvertrag die Miete nur nach festen Regeln erhöhen. Du bist eventuell an Kappungsgrenzen und ortsübliche Vergleichsmieten gebunden.

Das passt zu jemandem, der dort zu Hause ist. Ein Monteur ist das nicht. Er ist für ein Projekt da, ein paar Wochen oder Monate. Danach zieht er und die Firma weiter.

Genau für diesen speziellen Fall gibt es eine Vertragsform. Einen eigenen Paragrafen dafür gibt es zwar im Gesetz nicht, es gibt aber dennoch eine Lösung. Der Beherbergungsvertrag. Er verbindet zwei Dinge: Du überlässt ein Bett in einer möblierten Wohnung. Und du erbringst Leistungen dazu, also Reinigung, Bettwäsche und Internet.

Entscheidend dabei ist: Wird Wohnraum nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassen, gilt der Mieterschutz größtenteils nicht. Kein Kündigungsschutz, keine Mietpreisbremse, keine Regeln zur Mieterhöhung. Das Thema ist ganz schön umfangreich. Alle Details dazu in einer weiteren Folge.

Wichtig bei Monteuren ist nicht nur der Vertrag, sondern auch, was gelebt wird: Die Unterbringung muss einen klaren festen Zeitraum umfassen und es braucht einen klaren Zweck. Gewisse Aufenthaltsdauern dürfen nicht überschritten werden, denn bleibt ein Gast ein Jahr und hat dort seinen Lebensmittelpunkt, kann ein Gericht das anders sehen.

Was in den Vertrag gehört

Was gehört also in den Vertrag? Ich zeige es dir an unserer Praxis.

Vorweg, wie der Vertrag zustande kommt. Die Firma fragt an. Wir schicken ein Angebot und unsere Bedingungen hängen direkt in diesem Angebot dran. Die Firma bestätigt uns den Vertrag entweder online oder mit Dokumentation mündlich. Damit steht der Beherbergungsvertrag. Wichtig: Deine Bedingungen müssen vor der Buchung beim Kunden sein. Nicht erst mit der Rechnung. Das macht es teilweise etwas kompliziert. Wir haben uns dafür extra ein eigenes System gebaut, damit wir diese juristischen Fallstricke vermeiden.

Im Vertrag sind sechs Punkte wichtig:

Erstens: der Vertragspartner. Das ist die Firma, nicht der einzelne Monteur. Die Firma bucht und zahlt. Bei uns haftet sie zusammen mit dem Gast für alles aus dem Vertrag. Somit ist schon mal ausgeschlossen, dass eine „natürliche“ Person bei uns anmietet.

Zweitens: der Zeitraum. Anreise, Abreise und die Uhrzeiten. Bei uns ist Check-in ab 17 Uhr, Check-out bis 10 Uhr. Alles an festen Tagen und im Angebot definiert. Wer später geht, zahlt eine Vertragsstrafe, und wir sind juristisch sauber, dass die Verträge zeitlich nicht zu lange laufen. Verlängerungen laufen ebenfalls schriftlich und stellen eine Änderung des Vertrags dar.

Drittens: der Preis. Pro Bett und Nacht, netto, zuzüglich Umsatzsteuer. Dazu wird festgehalten, wann gezahlt wird. Die Umsatzsteuer weisen wir natürlich auch aus. Wie das mit der Umsatzsteuer genau läuft, klären wir in der nächsten Folge.

Viertens: die Leistungen. Wir halten fest, wie oft gereinigt wird, wann die Bettwäsche gewechselt wird und ob Handtücher dabei sind. Dazu Internet und optional der Parkplatz. Je klarer das im Angebot und dem Vertrag steht, desto weniger Diskussion gibt es später.

Fünftens: die Hausordnung und der Zutritt. Bei uns heißt das: Rauchverbot in der Wohnung, Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr, Mülltrennung und keine Haustiere. Es schlafen nur so viele Personen dort, wie gebucht sind. Ganz wichtig ist das Betretungsrecht. Wir dürfen für Reinigung und Kontrollen in die Wohnung. Bei Gefahr, etwa einem Wasserschaden, auch ohne Ankündigung. Sollte der Kunde sich vertragswidrig verhalten, gibt es klar vereinbarte Vertragsstrafen.

Sechstens: die Stornierung und No-Show. Was passiert, wenn die Firma kurzfristig absagt? Ohne Regelung gilt das Gesetz. Der Gast muss grundsätzlich weiterzahlen. Du musst dir aber anrechnen lassen, was du sparst und was du durch eine andere Vermietung einnimmst. Darüber streitet man schnell. Wir haben deshalb Sätze festgelegt. Bis 14 Tage vor Anreise 25 Prozent Stornogebühren. Bis 7 Tage vorher 50 Prozent. Danach 90 Prozent. Und die Firma muss nachweisen, dass uns weniger Schaden entstanden ist, falls diese nicht zahlen möchte.

Digitaler Check-in für jeden Gast

Dazu kommt bei uns der digitale verpflichtende Check-in für jeden Gast. Ohne vollständige Meldedaten gibt es keinen Zugang. Das ist die Meldepflicht aus Folge 4. Wir haben dies ebenfalls in unserem selbst entwickelten System abgebildet, denn das wird schnell chaotisch mit Zettelwirtschaft oder es gibt Verständigungsschwierigkeiten. Insbesondere da wir komplett digitale, kontaktlose Wohnungsübergaben machen, gibt es keine klassische „Rezeption“, die den Schlüssel aushändigt und auf den schriftlichen Check-in mit Stift und Papier bestehen kann.

Du haftest als Gastgeber

Und dann gibt es noch das Thema der Haftung. Viele Monteurzimmervermieter haben das gar nicht auf dem Schirm. Wer gewerbsmäßig Gäste beherbergt, haftet nach dem Gesetz als Gastwirt. Und zwar für die Sachen, die der Gast mitbringt. Wird zum Beispiel ein Laptop aus der Wohnung gestohlen, kann der Gast Ersatz verlangen. Auch wenn dich keine Schuld trifft. Diese Haftung ist begrenzt. Auf das Hundertfache des Preises für eine Nacht, mindestens 600 und höchstens 3.500 Euro. Bei rund 25 Euro pro Nacht sind das bis zu 2.500 Euro pro Gast. Für Bargeld und Wertsachen liegt die Grenze bei 800 Euro.

Ganz ausschließen kannst du diese Haftung nicht. Der Gast kann nur auf den Teil über der Höchstgrenze verzichten. Und auch das nur in einer eigenen, schriftlichen Erklärung. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt dich hier. Dazu auch mehr in einer eigenen Folge.

Trifft dich jedoch eine Schuld, fällt die Grenze weg. Zum Beispiel, wenn du ein kaputtes Schloss nicht reparierst. Dann haftest du unbegrenzt und keine Versicherung zahlt.

Heißt für dich: Sorg für Türen und Zimmer, die man abschließen kann. Und prüf, ob deine Versicherung solche Schäden abdeckt.

Drei Dinge zum Mitnehmen

Zusammenfassend jetzt drei Dinge zum Mitnehmen.

Erstens: Ein normaler Mietvertrag bringt den vollen Mieterschutz mit. Für Monteure nimmst du einen Beherbergungsvertrag. Befristet, mit klarem Zweck und mit Service.

Zweitens: In den Vertrag gehören sechs Dinge. Vertragspartner, Zeitraum mit Verlängerung, Preis, Leistungen, Hausordnung mit Zutritt und Stornoregeln.

Drittens: Als Gastgeber haftest du für die Sachen deiner Gäste. In der Regel bis 3.500 Euro pro Gast, auch ohne eigene Schuld. Ausschließen kannst du das im Vertrag nicht.

Und noch einmal: Das war keine Rechtsberatung. Lass deinen Vertrag von einem Anwalt prüfen.

In der nächsten Folge geht es um die Umsatzsteuer. Kleinunternehmer, sieben oder neunzehn Prozent: Was gilt für dich?

Wenn dir die Folge geholfen hat: Abonnier den Monteur-Podcast. Und schick sie jemandem, der gerade seinen ersten Vertrag mit einer Monteurfirma aufsetzt. Bis zum nächsten Mal.

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