<!-- Quelle: https://monteur-podcast.de/wissen/preisangabenverordnung-monteurzimmer/ -->
Autor: Markus Wanning (Der Monteur-Podcast) · Stand: 2026-10-18 · Aktualisiert: 2026-10-18 · Nächste Prüfung: 2027-04-18
URL: https://monteur-podcast.de/wissen/preisangabenverordnung-monteurzimmer/
# Preisangabenverordnung für Monteurzimmer und Ferienwohnung: Preise korrekt angeben

**Kurzantwort:** Die Preisangabenverordnung (PAngV) gilt nur, wenn du als Unternehmer Verbrauchern einen Preis nennst. Tritt eine Firma selbst als Buchende auf, darfst du netto anbieten. Ein öffentliches Inserat sehen aber auch Monteure, die privat buchen und selbst zahlen. Deshalb gehört dort der Gesamtpreis hinein: inklusive Umsatzsteuer und aller Kosten, die der Gast nicht abwählen kann, etwa einer Pflicht-Endreinigung (§ 3 PAngV).

Stand: 18.10.2026 · Rechtsstand: 18.10.2026 · Nächste Prüfung: 18.04.2027 · Lesezeit: 10 Min.

## Das Wichtigste in Kürze

- **Wer bucht, entscheidet.** Eine Firma als Vertragspartner ist kein Verbraucher, die PAngV greift nicht. Ein angestellter Monteur, der selbst bucht, ist Verbraucher, auch wenn er die Rechnung später beim Chef einreicht.
- **Im Inserat zählt der Privatgast.** Die Preisangabenverordnung für Ferienwohnung und Monteurzimmer schaut auf jeden, der das Inserat sieht und darüber buchen kann. Nettopreise allein reichen dort nicht.
- **Pflichtkosten gehören in den Preis.** Endreinigung, Wäschepaket, Servicepauschale: Was der Gast zahlen muss, steckt im Gesamtpreis. Echte Wahlleistungen und die Kaution stehen getrennt daneben.
- **„Ab“ ist erlaubt, mit Bedingungen.** Personenzahl, Mindestnächte und Zeitraum stehen direkt beim Betrag, und der Preis muss wirklich buchbar sein.
- **Verstöße kosten.** Als Ordnungswidrigkeit bis 25.000 €, dazu Abmahnungen nach Wettbewerbsrecht.

## Inhalt

1. [Wann greift die Preisangabenverordnung bei Ferienwohnung und Monteurzimmer?](#fuer-wen-die-preisangabenverordnung-gilt)
2. [Firma, Monteur, Subunternehmer: Wer ist Verbraucher?](#firma-monteur-subunternehmer)
3. [Was gehört in den Gesamtpreis?](#was-in-den-gesamtpreis-gehoert)
4. [Rechenbeispiel: ein Preis, zwei Darstellungen](#rechenbeispiel)
5. [Wann ist ein Ab-Preis erlaubt?](#ab-preise-und-staffeln)
6. [Ein Preis auf allen Kanälen](#ein-preis-auf-allen-kanaelen)
7. [Firmenangebot: netto, aber eindeutig](#firmenangebot)
8. [Brauchst du ein Preisverzeichnis am Eingang?](#preisverzeichnis)
9. [Was droht bei falschen Preisangaben?](#was-droht)
10. [Checkliste vor dem Veröffentlichen](#checkliste)
11. [Häufige Fragen](#haeufige-fragen)

## Wann greift die Preisangabenverordnung bei Ferienwohnung und Monteurzimmer?

Die Preisangabenverordnung gilt, wenn du als Unternehmer einem Verbraucher einen Preis nennst (§ 1 Abs. 1 PAngV), egal ob für Ferienwohnung oder Monteurzimmer. Die heutige PAngV stammt aus dem Jahr 2021, gilt seit dem 28. Mai 2022 und wurde zuletzt im Mai 2026 geändert.

Was das heißt, klärt § 2 PAngV. Verbraucher ist jede natürliche Person im Sinne von § 13 BGB, also wer ein Geschäft überwiegend weder für ein Gewerbe noch für eine selbständige berufliche Tätigkeit abschließt (§ 2 Nr. 9 PAngV). Unternehmer bist du, sobald du geschäftlich am Markt auftrittst (§ 2 Nr. 8 PAngV). Wer regelmäßig Monteurzimmer inseriert und vermietet, ist das in aller Regel. Ob du ein Gewerbe angemeldet hast oder Kleinunternehmer bist, spielt dafür keine Rolle.

Eine ausdrückliche Ausnahme für Geschäfte unter Firmen enthält die Verordnung nicht. Sie braucht keine. Weil sie nur gegenüber Verbrauchern gilt, fallen reine Firmengeschäfte von vornherein heraus.

Die Kernpflicht steht in § 3 PAngV:

- Wer Verbrauchern eine Leistung anbietet oder mit Preisen wirbt, nennt den **Gesamtpreis** (Abs. 1).
- Dazu die **Leistungseinheit**, auf die sich der Preis bezieht, also pro Person, pro Wohnung, pro Nacht oder pro Monat (Abs. 2).
- Wird der Preis aufgegliedert, ist der **Gesamtpreis hervorzuheben** (Abs. 3).

Gesamtpreis heißt: der Preis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (§ 2 Nr. 3 PAngV). Der Grundpreis nach § 4 PAngV betrifft dagegen nur Waren in Packungen, etwa Kaffee je Kilo. Für eine Übernachtung musst du keinen Grundpreis rechnen.

Ein Detail, das oft vergessen wird: Auch reine Image-Werbung ohne Zahl ist frei. „Ruhige Monteurwohnung mit Stellplatz in Hanau“ löst keine Pflicht aus. Sobald ein Betrag dasteht, gelten die Pflichten aus § 3 PAngV.

## Firma, Monteur, Subunternehmer: Wer ist Verbraucher?

Verbraucher ist der angestellte Monteur, der selbst bucht und zahlt; die Firma und der selbständige Handwerker sind es nicht. Im Monteurgeschäft heißt es oft: „Bei mir buchen nur Firmen, also schreibe ich netto.“ Das stimmt für das Angebot an die Firma, aber nicht automatisch für dein Inserat. Es kommt darauf an, wer Vertragspartner wird.

| Wer bucht? | Verbraucher? | PAngV | So nennst du den Preis |
|---|---|---|---|
| Die Firma bucht im eigenen Namen, bekommt die Rechnung, zahlt | nein | gilt nicht | netto üblich, mit Hinweis „zzgl. 7 % USt“ |
| Ein angestellter Monteur bucht selbst und zahlt aus eigener Tasche, auch wenn er sich das Geld später erstatten lässt | ja (§ 13 BGB) | gilt | Gesamtpreis inkl. USt und Pflichtkosten |
| Ein selbständiger Monteur bucht für seinen eigenen Betrieb | nein | gilt nicht | netto möglich, Gesamtpreis trotzdem sinnvoll |
| Privatperson, Wochenendpendler, Urlauber | ja | gilt | Gesamtpreis |
| Öffentliches Inserat, das alle sehen können | richtet sich auch an Verbraucher | gilt | Gesamtpreis, Nettopreis zusätzlich möglich |

Der beruflich bedingte Aufenthalt macht einen Angestellten nicht zum Unternehmer. Seine Arbeit ist unselbständig, für § 13 BGB bleibt er Verbraucher.

Erfahrungswert von KWATERA24, Stand Oktober 2026: Aus den eingehenden Anfragen kennen wir beide Seiten. Disponenten nennen ihr Budget häufig netto pro Person und Nacht, weil sie die Vorsteuer ziehen. Über die Portale kommen genauso Anfragen mit dem ausdrücklichen Wunsch „bitte Bruttopreis nennen“, oft dann, wenn die Monteure selbst zahlen oder die Quittung auf die Arbeiter laufen soll. Ein Inserat, das nur netto zeigt, schreibt an der zweiten Gruppe vorbei.

**Geht ein Inserat „nur für Firmen“?** Ein Hinweis wie „Angebot ausschließlich für Unternehmen“ kann dich aus der PAngV herausnehmen. Er muss aber eindeutig sein, gut sichtbar, und du musst ihn leben: keine Privatbuchungen, Firmendaten vor der Buchung. Auf den gängigen Portalen und bei Mischbelegung lässt sich das kaum durchhalten. Sicherer ist es, den Gesamtpreis zu zeigen und den Nettopreis für Firmen dazuzuschreiben.

## Was gehört in den Gesamtpreis?

In den Gesamtpreis gehört alles, was der Gast für genau diese Buchung zahlen muss, inklusive Umsatzsteuer (§ 2 Nr. 3 PAngV). Eine Frage entscheidet also jede Position: **Ist sie Pflicht?** Wenn ja, steckt sie im Gesamtpreis. Wie du die Position nennst, ist egal. Ein „Servicepaket“, das niemand abwählen kann, ist Pflicht, auch wenn es unter „Extras“ steht.

**In den Gesamtpreis:**
- Übernachtungspreis mit Umsatzsteuer (bei Regelbesteuerung)
- Endreinigung, wenn sie verpflichtend ist
- Bettwäsche- oder Handtuchpaket, wenn es nicht abwählbar ist
- pauschale Nebenkosten für Strom, Heizung, Wasser
- Service-, Verwaltungs- oder Buchungsgebühren, die du selbst erhebst
- kommunale Abgaben, die du schuldest und an den Gast weitergibst. Das OLG Köln hat das 2014 für eine Tourismusabgabe so entschieden. Wer in deiner Stadt schuldet und wer befreit ist, steht in der Satzung. Lies sie, bevor du den Preis festlegst.

**Getrennt daneben, mit eigenem Preis:**
- echte Wahlleistungen: Stellplatz für den Transporter, Zwischenreinigung, Waschmaschine gegen Münze, zusätzlicher Wäschewechsel. Echt heißt: Der Gast kann die Wohnung ohne sie zu denselben Bedingungen buchen.
- die Kaution. Sie gehört ausdrücklich nicht in den Gesamtpreis, ihre Höhe musst du aber gesondert angeben (§ 7 PAngV). Mehr dazu im Artikel zur [Kaution bei Monteurzimmern](https://monteur-podcast.de/wissen/kaution-monteurzimmer/).

**Verbrauchsabhängige Kosten** kannst du vorher nicht beziffern. Rechnest du Strom tatsächlich nach Zähler ab, schreib die Berechnung dazu: Preis je kWh, Zählerstand bei An- und Abreise. „Nebenkosten extra“ ohne Grundlage reicht nicht.

**Kleinunternehmer** weisen keine Umsatzsteuer aus. Dein Preis ist dann der Gesamtpreis. Ein Satz wie „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“ verhindert Rückfragen von Disponenten, die sonst nach dem Steueranteil suchen. Welcher Satz bei Regelbesteuerung gilt (7 % für die Übernachtung, 19 % etwa für Stellplatz oder WLAN), steht im Artikel [Umsatzsteuer bei Monteurzimmern](https://monteur-podcast.de/wissen/umsatzsteuer-monteurzimmer/).

## Rechenbeispiel: ein Preis, zwei Darstellungen

Im Rechenbeispiel zahlen vier Monteure für sieben Nächte 854 € brutto, umgerechnet 30,50 € je Personennacht inklusive Endreinigung. Angenommene Werte: Wohnung mit vier Betten, 28 € pro Person und Nacht brutto, Pflicht-Endreinigung 70 € brutto, Umsatzsteuer 7 %. Ein Team aus vier Monteuren bleibt sieben Nächte.

| Position | Rechnung | Brutto |
|---|---|---|
| Übernachtung | 28 € × 4 Personen × 7 Nächte | 784,00 € |
| Endreinigung (Pflicht) | einmalig | 70,00 € |
| **Gesamtpreis** | | **854,00 €** |
| umgerechnet pro Person und Nacht | 854 € ÷ 28 Personennächte | 30,50 € |
| Kaution (nicht im Gesamtpreis) | gesondert angeben | 200,00 € |

**Im Inserat** (Verbraucher können buchen) ist zum Beispiel richtig:
> **30,50 € pro Person/Nacht inkl. Endreinigung** bei 4 Personen und 7 Nächten · Gesamtpreis 854 € inkl. 7 % USt · Kaution 200 € · Stellplatz optional 3 €/Nacht

Oder aufgegliedert, mit hervorgehobenem Gesamtpreis:
> 28 € pro Person/Nacht + Endreinigung 70 € = **Gesamtpreis 854 € für 4 Personen, 7 Nächte, inkl. 7 % USt**

Falsch wäre „28 € pro Nacht“ als groß gedruckter Preis und die Endreinigung erst in der Buchungsbestätigung.

**Im Angebot an die Firma** (kein Verbraucher) darfst du netto rechnen:
> 26,17 € netto pro Person/Nacht · Endreinigung 65,42 € netto · Summe 798,13 € netto zzgl. 7 % USt (55,87 €) = 854,00 €

Gleicher Betrag, andere Darstellung. Der Disponent sieht sofort, was er vergleichen kann, und der Monteur auf dem Portal sieht, was er zahlt. Wie du die 28 € überhaupt findest, zeigt der Artikel [Monteurzimmer-Preis kalkulieren](https://monteur-podcast.de/wissen/preis-monteurzimmer-kalkulieren/).

## Wann ist ein Ab-Preis erlaubt?

Ein Ab-Preis ist erlaubt, wenn er unter den genannten Bedingungen tatsächlich buchbar ist und die Bedingungen direkt daneben stehen. Für Staffeln gilt dasselbe. Ein Ab-Preis ist sauber, wenn

- er unter den genannten Bedingungen **tatsächlich buchbar** ist, nicht nur in einer Konstellation, die nie vorkommt,
- **Bezug, Mindestbelegung, Mindestnächte und gegebenenfalls Zeitraum** direkt neben der Zahl stehen, nicht drei Klicks weiter,
- die **Pflichtkosten eingerechnet** sind und nicht aus dem Einstiegspreis herausgelassen werden, damit er kleiner aussieht.

Schlecht: „ab 13 €“.
Gut: „ab 24 € pro Person/Nacht inkl. Endreinigung, ab 14 Nächten mit 4 Personen“.

Für Staffeln gilt dasselbe. Jede Stufe braucht ihre Bedingung: „1–6 Nächte 32 €, ab 7 Nächten 28 €, ab 28 Nächten 25 € pro Person/Nacht, jeweils inkl. Endreinigung“. Messe- oder Saisonpreise grenzt du mit Datum ab, statt „Preise variieren“ zu schreiben. § 3 Abs. 2 PAngV erlaubt übrigens den Hinweis, dass du über den Preis verhandeln kannst. Bei langen Projekten mit Firmen ist das üblich.

Prüf den Ab-Preis jedes Mal, wenn sich der Normalpreis, die Reinigungspauschale oder die typische Belegung ändert. Ein alter Einstiegspreis, den es nicht mehr gibt, ist das klassische Lockangebot. Welche Abrechnungseinheit für dein Objekt passt, vergleicht der Artikel [Preis pro Bett, pro Wohnung, pro Monat](https://monteur-podcast.de/wissen/abrechnungsmodelle-preis-pro-bett/).

## Ein Preis auf allen Kanälen

Pflichtposten, Kaution und Ab-Preise müssen auf Website, Portalen und Flyern gleich sein, sonst stimmt der Gesamtpreis irgendwo nicht mehr. Die meisten Verstöße bei Preisangaben entstehen nicht aus Absicht. Sie entstehen, wenn du die Endreinigung von 60 auf 70 € anhebst und es nur in zwei von fünf Inseraten änderst. Dann zeigt Portal A den neuen Gesamtpreis, Portal B den alten, deine Website eine Staffel aus dem Vorjahr und der Flyer im Baumarkt gar keine Bedingungen.

Was auf jedem Kanal gleich sein muss:

- Pflicht oder optional: dieselbe Einordnung für Endreinigung und Wäsche
- dieselben Bezeichnungen in Inserat, Angebot, Bestätigung und Rechnung
- aktuelle Ab-Preise und Staffeln mit Bedingungen
- Kaution in derselben Höhe

Unterschiedliche Preise je Portal sind erlaubt, etwa wenn ein Portal Provision nimmt. Widersprüchliche Pflichtposten sind es nicht. Welche Kanäle für Monteurzimmer überhaupt funktionieren, steht im Vergleich [Monteurzimmer inserieren](https://monteur-podcast.de/wissen/monteurzimmer-inserieren-portale/).

## Firmenangebot: netto, aber eindeutig

Gegenüber Firmen gilt die PAngV nicht. Das Wettbewerbsrecht schon: Wer über den Preis oder die Art seiner Berechnung täuscht, handelt auch gegenüber Unternehmen unlauter. Und praktisch willst du keine Rückfrage, ob die Reinigung schon drin ist.

Ein gutes Firmenangebot nennt:

- Nettopreis mit Einheit („pro Person/Nacht“ oder „pro Wohnung/Monat“) und den Hinweis „zzgl. 7 % USt“
- Zeitraum und Personenzahl, die der Preis voraussetzt, und was passiert, wenn ein Monteur früher abreist
- Pflichtleistungen mit Betrag (Endreinigung, Wäsche) und echte Optionen getrennt
- Kaution, Zahlungsziel, Stornoregel
- auf Wunsch die Bruttosumme, damit der Disponent sie gegen sein Budget legen kann

Im Monteur-Podcast, Folge 06, rechnet Markus Wanning das genau so vor: Nettopreis pro Bett und Nacht, Umsatzsteuer, Überweisungsbetrag.

## Brauchst du ein Preisverzeichnis am Eingang?

Ein Preisverzeichnis am Eingang brauchen nur Beherbergungsbetriebe wie Pension oder Gästehaus, nicht die einzelne Monteurwohnung. § 13 Abs. 3 PAngV verlangt von Beherbergungsbetrieben ein Preisverzeichnis am Eingang oder an der Anmeldestelle, gut sichtbar angebracht oder ausgelegt. Daraus müssen die Preise der wesentlichen Zimmer hervorgehen, bei Frühstück auch dessen Preis. Zuschläge müssen in den Preisen enthalten sein (§ 13 Abs. 5 PAngV).

Die einzelne Monteurwohnung mit Schlüsselbox ist kein Beherbergungsbetrieb im klassischen Sinn. Betreibst du eine Pension, ein Gästehaus oder ein Haus mit mehreren Zimmern und Anmeldung vor Ort, häng das Verzeichnis aus. Es kostet ein laminiertes Blatt und ersetzt nicht den korrekten Preis im Inserat.

## Was droht bei falschen Preisangaben?

Bei falschen Preisangaben drohen ein Bußgeld bis 25.000 € und Abmahnungen nach Wettbewerbsrecht. Das sind zwei getrennte Ebenen:

**Ordnungswidrigkeit.** Wer den Gesamtpreis nicht, nicht richtig oder nicht vollständig angibt oder die Kaution nicht gesondert nennt, handelt ordnungswidrig (§ 20 Nr. 1 PAngV). Die Geldbuße reicht bis 25.000 € (§ 3 Abs. 2 Wirtschaftsstrafgesetz 1954). Fahrlässigkeit genügt.

**Wettbewerbsrecht.** Häufiger und teurer im Alltag ist die Abmahnung durch einen Mitbewerber oder einen Verband, verbunden mit einer Unterlassungserklärung und Anwaltskosten. Bei Monteurzimmern trifft es meist Inserate mit hervorgehobenem Nachtpreis, dem später eine Pflichtreinigung folgt.

Und dann gibt es noch den Gast, der an der Tür sagt: „Im Inserat stand 28 €.“ Der Streit ist ärgerlicher als jedes Bußgeld.

## Checkliste vor dem Veröffentlichen

- [ ] Kann ein Verbraucher dieses Inserat sehen und buchen? Dann Gesamtpreis inkl. USt.
- [ ] Ist die Einheit klar: pro Person, Zimmer oder Wohnung, pro Nacht, Woche oder Monat?
- [ ] Sind alle Pflichtkosten eingerechnet: Endreinigung, Wäsche, Nebenkostenpauschale, Gebühren?
- [ ] Sind Wahlleistungen wirklich abwählbar und mit Preis genannt?
- [ ] Steht die Kaution mit Betrag daneben und nicht im Gesamtpreis?
- [ ] Hat jeder Ab-Preis seine Bedingungen direkt dabei und ist er buchbar?
- [ ] Ist die Satzung deiner Stadt zu Übernachtungsabgaben geprüft?
- [ ] Bei Kleinunternehmern: Hinweis auf § 19 UStG?
- [ ] Stimmen Website, alle Portale, Flyer und Vorlagen für Angebote überein?
- [ ] Der Minutentest: Findet ein Fremder in deinem Inserat in einer Minute heraus, was vier Leute für eine Woche zahlen?

> **Dazu im Podcast:** [Folge 06 – Rechnungsstellung mit Umsatzsteuer](https://monteur-podcast.de/folgen/06-rechnungsstellung-mit-umsatzsteuer/). Warum Firmen mit Nettopreisen rechnen und Privatgäste den Endpreis brauchen, welche Leistung 7 % und welche 19 % kostet und was auf jeder Rechnung stehen muss.

## Häufige Fragen

### Darf ich mein Monteurzimmer mit Nettopreisen bewerben?
Gegenüber Firmen ja. In einem öffentlichen Inserat, das auch Privatpersonen buchen können, brauchst du den Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer. Den Nettopreis darfst du für Firmen zusätzlich angeben.

### Ist ein Monteur, der beruflich unterwegs ist, ein Verbraucher?
Wenn er angestellt ist und selbst bucht, ja. Ob er sich das Geld später vom Arbeitgeber zurückholt, ändert daran nichts. Bucht dagegen die Firma im eigenen Namen oder ein selbständiger Handwerker für seinen Betrieb, gilt die PAngV nicht.

### Muss die Endreinigung im Preis enthalten sein?
Wenn sie Pflicht ist, ja. Separat ausweisen darfst du sie nur, wenn der Gast wirklich wählen kann, etwa selbst nach einem festgelegten Standard zu reinigen. Aufschlüsseln geht immer, solange der Gesamtpreis hervorgehoben ist.

### Darf ich mit „ab 20 Euro“ werben?
Ja, wenn der Preis unter den genannten Bedingungen buchbar ist und Personenzahl, Mindestnächte und Bezug direkt dabeistehen. Ein Betrag ohne Bedingungen, der nur bei Vollbelegung und vier Wochen Aufenthalt gilt, ist ein Lockangebot.

### Gehört die Kaution in den Gesamtpreis?
Nein. § 7 PAngV schließt sie ausdrücklich aus. Du musst ihre Höhe aber gesondert angeben, am besten direkt neben dem Gesamtpreis.

### Wie gebe ich als Kleinunternehmer meine Preise an?
Ohne Umsatzsteuer, denn du berechnest keine. Der genannte Preis ist dein Gesamtpreis. Schreib einen Hinweis auf § 19 UStG dazu, kein „0 % MwSt.“.

### Brauche ich ein Preisverzeichnis an der Tür?
Nur als Beherbergungsbetrieb, also etwa als Pension oder Gästehaus mit Anmeldestelle (§ 13 Abs. 3 PAngV). Für eine einzelne Monteurwohnung mit Self-Check-in ist das in der Regel nicht nötig.

### Was kostet ein Verstoß?
Als Ordnungswidrigkeit bis 25.000 €. Im Alltag häufiger ist eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung und Anwaltskosten.

## Fazit

Die Preisangabenverordnung trifft dich nur gegenüber Verbrauchern, aber im Monteurgeschäft sind die öfter dabei, als viele denken: jeder angestellte Monteur, der selbst bucht. Für das öffentliche Inserat heißt das Gesamtpreis inklusive Steuer und Pflichtkosten, Kaution und Extras daneben, Ab-Preise nur mit Bedingungen. Firmen bekommen ihr Nettoangebot, sauber aufgeschlüsselt. Wer beide Darstellungen aus derselben Kalkulation ableitet und alle Kanäle gleich hält, hat das Thema erledigt. Das Gesamtbild steht im Leitfaden [Monteurzimmer vermieten](https://monteur-podcast.de/wissen/monteurzimmer-vermieten/).

## Quellen

- §§ 1, 2, 3, 4, 7, 13, 20 Preisangabenverordnung (PAngV) vom 12.11.2021, zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 12.05.2026 – gesetze-im-internet.de
- § 3 Wirtschaftsstrafgesetz 1954 (WiStrG) – gesetze-im-internet.de
- § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – gesetze-im-internet.de
- § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) – gesetze-im-internet.de
- OLG Köln, Urteil vom 14.03.2014, 6 U 172/13

> Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Er gibt den allgemeinen Stand vom 18.10.2026 wieder. Für deinen Einzelfall wende dich an eine Anwältin, einen Anwalt oder deine Steuerberatung.

> **Markus Wanning** ist seit 2020 in der Immobilienbranche, Gründer von KWATERA24 und Host von „Der Monteur-Podcast“. Er vermietet selbst an Monteure und Fachkräfte und spricht im Podcast jede Woche über das Geschäft. → [monteur-podcast.de](https://monteur-podcast.de)
