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Autor: Markus Wanning (Der Monteur-Podcast) · Stand: 2026-10-18 · Aktualisiert: 2026-10-18 · Nächste Prüfung: 2027-04-18
URL: https://monteur-podcast.de/wissen/betrug-buchungsanfragen/
# Betrug bei Buchungsanfragen erkennen: Überzahlung, Phishing, Einmietbetrug

**Kurzantwort:** Ob Ferienwohnung oder Monteurzimmer: Betrug bei einer Anfrage erkennst du fast immer am Geldfluss. Wer zu viel zahlt und eine Rücküberweisung verlangt, wer dich auf eine fremde Login-Seite lockt oder Zahlung immer nur ankündigt, will an dein Geld. Zahle nichts zurück, bevor dein eigenes Banking den Eingang endgültig zeigt, und gib Zugang erst nach Zahlung heraus.

Stand: 18.10.2026 · Rechtsstand: 18.10.2026 · Nächste Prüfung: 18.04.2027 · Lesezeit: 13 Min.

## Das Wichtigste in Kürze

- **Rückzahlung ist das Ziel.** Fast jede Masche endet mit der Bitte, Geld zurück oder an Dritte zu überweisen. Diese Bitte ist das stärkste Warnsignal.
- **Gutschrift ist nicht gleich Zahlung.** Ein Scheck wird unter Vorbehalt gutgeschrieben und kann Tage später platzen. Deine eigene Überweisung ist nach Eingang bei der Bank nicht mehr widerrufbar (§ 675p BGB).
- **Prüfen über einen zweiten Kanal.** Firmen rufst du unter der Nummer von ihrer offiziellen Website zurück, nicht unter der Nummer aus der Mail.
- **Türcode und Schlüssel gibt es erst nach Zahlung.** Das ist deine letzte Sperre gegen Einmietbetrug.
- **Keine öffentliche Warnliste.** Namen, Nummern und Kontodaten von Verdächtigen gehören zu Bank und Polizei, nicht in Vermietergruppen.

## Inhalt

1. [Welche Betrugsmaschen gibt es bei Anfragen für Ferienwohnung und Monteurzimmer?](#maschen)
2. [Wie funktioniert der Überzahlungsbetrug?](#ueberzahlung)
3. [Ist das Geld sicher, sobald es auf dem Konto steht?](#gutschrift)
4. [Phishing im Namen von Portal oder Bank erkennen](#phishing)
5. [Wann ist eine offene Rechnung Einmietbetrug?](#einmietbetrug)
6. [Wie prüfst du eine Firma, die zum ersten Mal bucht?](#firma-pruefen)
7. [Zugang erst nach Zahlung: Code und Schlüssel als letzte Sperre](#zugang)
8. [Darfst du Ausweiskopien verlangen oder vor Betrügern warnen?](#ausweis-warnliste)
9. [Was tun, wenn du schon Geld überwiesen hast?](#notfall)
10. [Aus der Praxis](#praxis)
11. [Checkliste vor jeder Zusage](#checkliste)
12. [Häufige Fragen](#faq)

## Welche Betrugsmaschen gibt es bei Anfragen für Ferienwohnung und Monteurzimmer?

Vermieter von Ferienwohnungen und Monteurzimmern treffen vor allem vier Maschen: Überzahlung mit Rückforderung, gefälschte Zahlungsbelege, Phishing nach Zugangsdaten und Einmietbetrug ohne Zahlungswillen. Die ersten drei zielen auf dein Konto. Der vierte zielt auf deine Betten.

Allen gemeinsam ist Zeitdruck. Die Anfrage ist dringend, die Baustelle beginnt morgen, der Chef wartet. Wer unter Druck steht, prüft weniger. Genau darauf setzen Betrüger.

| Masche | So beginnt es | Typisches Warnsignal | Deine Reaktion |
|---|---|---|---|
| Überzahlung | Gast oder „Firma“ zahlt mehr als vereinbart, oft per Scheck | Bitte um Rücküberweisung des Überschusses, gern an ein anderes Konto | Nichts zurückzahlen, Bank fragen, nur den vereinbarten Betrag akzeptieren |
| Gefälschter Zahlungsbeleg | Screenshot oder PDF „Überweisung ausgeführt“ | Geld fehlt im eigenen Banking, Absender drängt auf Code oder Schlüssel | Nur den Kontostand im selbst geöffneten Banking zählen lassen |
| Phishing | Mail oder SMS im Namen eines Portals oder der Bank | Link führt auf fremde Adresse, Drohung mit Sperre oder Auszahlungsverlust | Link nicht öffnen, Portal selbst aufrufen, Passwort nie eingeben |
| Einmietbetrug | Seriös wirkende Firmenbuchung, Zahlung „kommt Montag“ | Zahlungszusage wird immer wieder verschoben, Firmendaten passen nicht | Vorkasse, Zugang erst nach Eingang, Verlängerung nur gegen Zahlung |

Eine einzelne Auffälligkeit beweist nichts. Eine englische Anfrage, eine ausländische Handynummer oder ein knapper Ton sind im Monteurgeschäft normal. Verdächtig wird es, wenn mehrere Punkte zusammenkommen und am Ende Geld fließen soll.

## Wie funktioniert der Überzahlungsbetrug?

Beim Überzahlungsbetrug zahlt der angebliche Gast mehr als vereinbart und bittet dich, den Überschuss zurückzuüberweisen, bevor seine eigene Zahlung platzt. Dein Geld ist dann weg, seins war nie echt. Am häufigsten läuft das über einen Scheck. Es geht aber auch mit einer Kartenzahlung von einer gestohlenen Karte, die später zurückgebucht wird.

Der Ablauf folgt fast immer demselben Muster:

1. **Die Anfrage klingt gut.** Lange Belegung, mehrere Betten, kaum Rückfragen zum Preis. Oft eine Firma aus dem Ausland oder ein „Projektleiter“ auf Montage.
2. **Die Zahlung ist zu hoch.** Begründung: Versehen der Buchhaltung, Reisekosten der Monteure gleich mit überwiesen, Fahrer muss vor Ort bezahlt werden.
3. **Es eilt.** Du sollst den Überschuss heute noch überweisen, gern per Echtzeitüberweisung, an einen Fahrdienst oder ein anderes Konto.
4. **Die Ursprungszahlung platzt.** Der Scheck ist gefälscht oder ungedeckt, die Kartenzahlung wird zurückgebucht. Deine Bank holt sich den Betrag zurück.

### Rechenbeispiel: drei Monteure, vier Wochen

Eine Anfrage kommt für drei Betten über 28 Nächte zu 25 € pro Bett und Nacht. Das sind 2.100 € für die ganze Belegung.

| Posten | Betrag |
|---|---|
| Vereinbarter Preis (3 Betten × 28 Nächte × 25 €) | 2.100 € |
| Eingereichter Scheck | 3.600 € |
| Angeblicher Überschuss „für den Fahrer“ | 1.500 € |
| Deine Überweisung an den Fahrdienst | 1.500 € |
| Rückbelastung des geplatzten Schecks | −3.600 € |
| **Dein Verlust** | **1.500 € plus Bankgebühren** |

Dazu kommt ein Schaden, den keine Rechnung zeigt. Die Wohnung war vier Wochen geblockt, echte Anfragen hast du abgesagt. Bei 25 € pro Bett und Nacht sind das die 2.100 €, die du sonst verdient hättest.

Die Regel ist einfach: Eine Überzahlung von Unbekannten zahlst du nicht zurück. Ist wirklich zu viel gekommen, gibst du den Vorgang an deine Bank und zahlst erst zurück, wenn die Bank den Eingang als endgültig bestätigt. Dann zahlst du nur an das Konto, von dem das Geld kam, nie an Dritte.

## Ist das Geld sicher, sobald es auf dem Konto steht?

Nein, eine Gutschrift auf dem Konto heißt nicht, dass das Geld endgültig dir gehört. Banken schreiben Schecks unter Vorbehalt der Einlösung gut. Platzt der Scheck, wird der Betrag wieder abgebucht, auch nach mehreren Tagen. Eine feste Frist, nach der ein Scheck sicher eingelöst ist, gibt es nicht.

Umgekehrt ist deine eigene Überweisung schnell endgültig. Nach § 675p Abs. 1 BGB kannst du einen Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen, sobald er bei deiner Bank eingegangen ist. Danach geht ein Rückruf nur, wenn deine Bank das anbietet (§ 675p Abs. 4 BGB). Erfolg garantiert dir niemand. Bei einer Echtzeitüberweisung ist das Geld in Sekunden beim Empfänger.

Daraus folgen drei feste Regeln für jede Buchung:

- **Kontostand nur im eigenen Banking prüfen.** Öffne die Banking-Seite selbst, nicht über einen Link. Screenshots, PDF-Belege und Mails „Zahlung ausgeführt“ zählen nicht.
- **Zahlung der Buchung zuordnen.** Betrag, Absender, Verwendungszweck mit Rechnungsnummer. Passt der Absender nicht zum Vertragspartner, fragst du nach.
- **Fremdzahlungen sperren.** Du bezahlst keine Fahrer, Lieferanten oder Provisionen aus dem Geld eines Gastes. Abgerechnet wird nur die Unterkunft.

Seit 9. Oktober 2025 prüfen Banken im Euroraum vor jeder Überweisung, ob Name und IBAN des Empfängers zusammenpassen (Empfängerüberprüfung nach Verordnung (EU) 2024/886). Zeigt dein Banking „Name stimmt nicht überein“, brichst du ab. Diese Warnung ist bei Rückzahlungen oft der letzte Moment, in dem du den Betrug noch bemerkst.

## Phishing im Namen von Portal oder Bank erkennen

Phishing-Mails an Vermieter sehen aus wie Nachrichten eines Buchungsportals oder der Bank und wollen über einen Link dein Passwort, deine TAN oder deine Kartendaten. Mit dem Portalzugang kann ein Betrüger Bankdaten im Profil ändern oder Gäste anschreiben. Mit dem Bankzugang räumt er dein Konto leer.

Typische Anlässe sind erfunden, aber plausibel: Konto muss bestätigt werden, Auszahlung wurde gestoppt, ein Gast hat sich beschwert, dein Inserat wird gesperrt. Manchmal kommt die Nachricht über den Chat eines Portals, angeblich von einem Gast, mit Link zu einer „Zahlungsbestätigung“.

**Woran du die Fälschung erkennst:**

- Die Absenderadresse oder der Link weicht von der echten Domain ab, oft nur um einen Buchstaben oder mit Zusatz wie „-service“ oder „-verify“.
- Die Nachricht droht mit Frist, Sperre oder Geldverlust.
- Du sollst dich über einen Link anmelden, statt die Seite selbst aufzurufen.
- Es wird nach Daten gefragt, die kein seriöser Anbieter per Mail will: Passwort, TAN, Kartenprüfnummer, Code für die Zwei-Faktor-Anmeldung.
- Bankverbindung oder Kontaktdaten sollen außerhalb des Portals geändert werden.

Ein deutsches Logo, eine Signatur mit Telefonnummer oder fehlerfreies Deutsch sind kein Beweis für Echtheit. Gefälschte Mails sind heute oft sauber geschrieben.

**Sicher reagieren:** Öffne nie den Link aus der Nachricht. Ruf Portal oder Bank selbst über das Lesezeichen oder die bekannte Adresse auf und schau im internen Postfach nach. Gibt es dort keine Nachricht, war die Mail gefälscht. Schütze Portal, Mailpostfach und Banking mit Zwei-Faktor-Anmeldung oder Passkey. Ein Passwort, das nur einer kennt, reicht nicht mehr.

**Wenn du schon Daten eingegeben hast:** Passwort sofort ändern, und zwar überall, wo du es verwendest. Laufende Sitzungen abmelden, Bankverbindung im Profil prüfen, Bank anrufen, wenn Bank- oder Kartendaten betroffen sind. Danach den Support des Portals über die offizielle Kontaktseite informieren.

## Wann ist eine offene Rechnung Einmietbetrug?

Einmietbetrug liegt vor, wenn ein Gast oder eine Firma schon bei der Buchung nicht zahlen wollte oder konnte und dich darüber täuscht (§ 263 StGB). Eine Rechnung, die einfach nicht bezahlt wird, ist dagegen meist ein Zahlungsverzug. Gründe sind Geldmangel, eine falsche Rechnungsanschrift, eine fehlende Freigabe in der Buchhaltung oder Streit über einen Mangel.

Den Unterschied musst du kennen, weil er dein Vorgehen bestimmt. Gegen den Verzug hilfst du dir zivilrechtlich mit Mahnung und Mahnbescheid. Wie das geht, steht im Artikel [Gast oder Firma zahlt nicht](https://monteur-podcast.de/wissen/gast-zahlt-nicht/). Eine Strafanzeige kommt dazu, wenn es Hinweise auf Täuschung gibt. Sie ersetzt den Weg zu deinem Geld nicht.

Hinweise auf Täuschung schon bei der Buchung:

- Die Firma gibt es unter dieser Anschrift nicht, die Website ist neu oder kopiert.
- Name in der Mail, Name auf der Kostenübernahme und Rechnungsanschrift passen nicht zusammen.
- Die Kostenübernahme ist ein Briefkopf ohne erreichbare Person.
- Die Zahlung wird immer wieder angekündigt, kommt aber nie, während weitere Nächte oder Betten dazukommen.
- Nach der Anreise ist der Ansprechpartner nicht mehr erreichbar.

Der Begriff „Mietnomade“ stammt aus der Wohnraummiete über Jahre. Im Monteurgeschäft ist das Muster ein anderes: Ein Team zieht ein, die Belegung wird zweimal verlängert, keine der Verlängerungen ist bezahlt. Nach sechs Wochen steht eine vierstellige Forderung gegen eine Firma, die keiner kennt. Verhindern lässt sich das nur vor der Anreise und vor jeder Verlängerung.

Auch bei klarem Verdacht gilt: kein Aussperren, kein Abstellen von Strom oder Wasser, kein Schlosstausch bei bewohnter Wohnung. Wie du rechtlich sauber vorgehst, hängt vom Vertrag ab. Hol dir bei größeren Beträgen anwaltlichen Rat.

## Wie prüfst du eine Firma, die zum ersten Mal bucht?

Eine neue Firma prüfst du mit fünf Abgleichen: Handelsregister, offizielle Website, Rückruf über die dort genannte Nummer, stimmige Rechnungsdaten und eine konkrete Baustelle. Das dauert zehn Minuten und schützt vor den meisten Fälschungen. Seriöse Disponenten kennen solche Rückfragen und beantworten sie ohne Umstände.

| Prüfpunkt | Wie du prüfst | Was dich stutzig macht |
|---|---|---|
| Firma existiert | Handelsregister (handelsregister.de) oder Impressum der Website | Kein Eintrag, Rechtsform passt nicht, Sitz ist ein Briefkasten |
| Website gehört zur Firma | Domain der Mail mit der Website vergleichen | Freemail-Adresse bei großer Firma, Domain mit Tippfehler |
| Ansprechpartner erreichbar | Zentrale über die Nummer von der Website anrufen, nach der Person fragen | Nur Handynummer aus der Mail, Zentrale kennt den Namen nicht |
| Rechnungsdaten stimmen | Firmenname, Anschrift, USt-IdNr. aus Bestellung und Register vergleichen | Abweichende Rechnungsanschrift ohne Erklärung |
| Projekt ist konkret | Nach Baustelle, Ort, Zeitraum und Teamgröße fragen | „Irgendwo in der Region“, Zeitraum offen, Preis egal |

Bei Firmen aus anderen EU-Staaten kannst du die USt-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern bestätigen lassen. Die Bestätigung sagt, dass die Nummer gültig ist. Über Zahlungsfähigkeit sagt sie nichts.

Im Monteurgeschäft ist es normal, dass vier Rollen auseinanderfallen: Der Disponent fragt an, die Firma ist Vertragspartner, die Buchhaltung zahlt, ein Team reist an. Das ist kein Warnsignal. Halte aber alle vier schriftlich fest, dazu, wer Änderungen beauftragen darf. Wie du Projektbuchungen mit wechselnden Teams führst, erklärt der Artikel [Firmenbuchungen managen](https://monteur-podcast.de/wissen/firmenbuchungen-verlaengerung/).

Bei Neukunden bleibt Vorkasse die beste Prüfung. Eine Firma, die wirklich bucht, zahlt die erste Woche oder die ganze Belegung vorab. Wer das ablehnt und trotzdem morgen einziehen will, hat meist einen Grund.

## Zugang erst nach Zahlung: Code und Schlüssel als letzte Sperre

Den Türcode oder Schlüssel gibst du bei neuen Kunden erst heraus, wenn die Zahlung in deinem eigenen Banking eingegangen ist. Ist der Code einmal raus, wohnt das Team in der Wohnung. Danach hast du nur noch zivilrechtliche Mittel und keine schnelle Lösung.

Beim Self-Check-in geht dieser Kontrollpunkt am leichtesten verloren. Wer Codes automatisch mit der Buchungsbestätigung verschickt, gibt den Zugang vor der Zahlung heraus. Besser:

- **Code an Zahlung koppeln.** Die Zugangsnachricht geht erst raus, wenn die Vorkasse da ist.
- **Code befristen.** Er gilt vom Anreisetag bis zum Abreisetag, nicht dauerhaft.
- **Code je Buchung.** Kein Code, der seit Monaten für alle Teams gilt.
- **Code nach Abreise ändern.** Sonst kommt das alte Team in der nächsten Belegung wieder rein.
- **Verlängerung gegen Zahlung.** Vor jeder Verlängerung schaust du auf den Zahlungsstand. Erst zahlen, dann verlängern.

Wurde ein Code schon an einen verdächtigen Kontakt geschickt, klärst du zuerst den Stand: Ist jemand eingezogen, ist das Team unterwegs, ist die Wohnung leer? Einen ungenutzten, befristeten Code darfst du je nach Vertrag deaktivieren. Eine bewohnte Wohnung sperrst du nicht eigenmächtig. Wie du Codes, Schlüsseltresor und Anreise am Abend organisierst, steht im Artikel [Schlüsselübergabe und Self-Check-in](https://monteur-podcast.de/wissen/schluesseluebergabe-self-check-in/).

## Darfst du Ausweiskopien verlangen oder vor Betrügern warnen?

Eine Ausweiskopie darfst du nur mit Zustimmung des Inhabers anfertigen, und eine öffentliche Warnliste mit Namen von Verdächtigen solltest du gar nicht führen. Beides schützt dich weniger, als es scheint. Eine Kopie beweist weder, dass jemand zahlen kann, noch, dass er für die Firma handeln darf. Betrüger arbeiten oft mit gestohlenen Ausweisdaten.

**Ausweis.** Nach § 20 Abs. 2 PAuswG darf ein Dritter den Personalausweis nur mit Zustimmung des Inhabers kopieren. Die Kopie muss dauerhaft als Kopie erkennbar sein und darf nicht weitergegeben werden. Für jede Speicherung gelten Datenminimierung und Zweckbindung (Art. 5 DSGVO). Meist genügt ein Blick auf das Dokument, verglichen mit dem Namen in der Buchung. Ausländische Gäste, die namentlich auf dem Meldeschein stehen, müssen sich bei der Anmeldung mit Pass oder Passersatz ausweisen (§ 29 BMG). Vorzeigen heißt nicht kopieren.

**Warnliste.** Eine Liste mit Namen, Telefonnummern oder Kontodaten von Verdächtigen, die du in Vermietergruppen teilst, ist datenschutzrechtlich riskant. Dazu kommt das Persönlichkeitsrecht. Hat ein Betrüger eine fremde Identität benutzt, stellst du ein zweites Opfer an den Pranger. Dokumentiere intern und sachlich, mit begrenztem Zugriff. Gib Unterlagen an Bank und Polizei. Öffentlich warnst du nur allgemein vor einer Masche, ohne Namen. Mehr dazu im Artikel [Datenschutz für Vermieter](https://monteur-podcast.de/wissen/datenschutz-vermieter/).

## Was tun, wenn du schon Geld überwiesen hast?

Hast du schon Geld an einen Betrüger überwiesen, rufst du sofort deine Bank an und bittest um einen Rückruf der Überweisung. Jede Stunde zählt. Ein Rückruf ist nach § 675p BGB nicht garantiert, viele Banken versuchen ihn aber, solange das Geld noch nicht abgehoben ist.

1. **Bank anrufen.** Sperr-Hotline oder Filiale, nicht per Mail. Überweisung nennen, Rückruf beantragen. Bei Transferdiensten dort ebenfalls um Stopp bitten.
2. **Zugänge sichern.** Hast du Passwörter oder TAN irgendwo eingegeben, änderst du sie jetzt und lässt Online-Banking und Karte prüfen.
3. **Belege sichern.** Scheck kopieren, Original unverändert aufbewahren. Mails mit vollständigem Absender, Chatverläufe, Zahlungsbelege, Uhrzeiten. Nichts löschen.
4. **Anzeige erstatten.** Bei der Polizei vor Ort oder über die Onlinewache deines Bundeslandes. Auch ein Versuch ist strafbar (§ 263 Abs. 2 StGB) und gehört angezeigt.
5. **Portal informieren.** Kam die Anfrage über ein Portal, meldest du sie dort über die offizielle Kontaktseite.
6. **Zugänge in der Wohnung prüfen.** Wurden Codes, Adressen oder Schlüsselinfos verschickt? Dann änderst du sie.
7. **Ablauf auswerten.** An welcher Stelle hätte der Fall gestoppt werden können? Daraus wird eine feste Regel für dich und dein Team.

Drohungen mit Anwalt, Klage oder schlechter Bewertung ändern an diesem Ablauf nichts. Antworte sachlich, kündige keine Zahlung an und öffne keine mitgeschickten Links. Echte gerichtliche Post kommt per Brief und hat ein Aktenzeichen.

## Aus der Praxis

Erfahrungswert von KWATERA24, Stand Oktober 2026: Von den letzten 50 Anfragen kam mehr als die Hälfte per Telefon, nur zwei über einen Portal-Chat. Das ist ein Vorteil gegen Betrug. Am Telefon fragst du nach Baustelle, Teamgröße und Rechnungsanschrift und hörst schnell, ob jemand das Projekt kennt. Fake-Anfragen kommen dagegen fast immer schriftlich.

Firmen fragen bei längeren Belegungen teils von sich aus nach wöchentlicher Zahlung. Das ist die Abrechnung, die auch dich schützt. Bei einem Team, das vier Wochen bleibt, ist nach einer Woche klar, ob gezahlt wird. Offen ist dann eine Wochenrechnung, keine Monatsrechnung.

Ein Muster aus dem Alltag: Ein einzelner Monteur fragt an, er zahle selbst über die Auslöse, die Firma übernehme später. Das ist kein Warnsignal, im Monteurgeschäft kommt es oft vor. Es ist aber eine Buchung, bei der Vertragspartner und Zahler klar sein müssen, bevor der Code rausgeht. Vorkasse für die erste Woche klärt das ohne Misstrauen. Wie du die erste Antwort auf eine Anfrage aufbaust, steht im Artikel [Buchungsanfrage beantworten](https://monteur-podcast.de/wissen/anfragen-beantworten/).

## Checkliste vor jeder Zusage

- [ ] Vertragspartner mit vollem Firmennamen, Anschrift und Ansprechpartner schriftlich festgehalten
- [ ] Firma im Handelsregister oder Impressum gefunden, Mail-Domain passt zur Website
- [ ] Bei Zweifel Rückruf über die Nummer von der offiziellen Website
- [ ] Zeitraum, Personenzahl, Betten und Gesamtpreis schriftlich bestätigt
- [ ] Zahlungsweg und Fälligkeit vereinbart, keine Schecks von Unbekannten
- [ ] Bei Neukunden Vorkasse oder erste Rate vor Anreise
- [ ] Eingang im selbst geöffneten Banking geprüft, nicht per Screenshot
- [ ] Keine Rückzahlung von Überschüssen, keine Zahlung an Dritte
- [ ] Türcode erst nach Zahlung, befristet auf den Aufenthalt
- [ ] Verlängerung nur mit neuer Bestätigung und bezahlter Vorperiode
- [ ] Links in Mails von Portal und Bank nicht geöffnet, Seite selbst aufgerufen

## Häufige Fragen

### Ein Gast hat zu viel überwiesen und will die Differenz zurück. Was tun?
Nichts zurückzahlen, solange die Bank den Eingang nicht als endgültig bestätigt. Danach zahlst du nur an das Konto zurück, von dem das Geld kam. Eine Bitte, an einen Fahrer, eine Agentur oder ein anderes Konto zu überweisen, ist ein klares Betrugszeichen.

### Ist ein Scheck sicher, wenn der Betrag schon auf dem Konto steht?
Nein. Banken schreiben Schecks unter Vorbehalt gut. Platzt der Scheck, wird der Betrag auch Tage später zurückgebucht. Schecks von unbekannten Gästen nimmst du am besten gar nicht an.

### Woran erkenne ich eine gefälschte Mail von einem Buchungsportal?
An der Absenderadresse und am Link, die von der echten Domain abweichen, an Zeitdruck und an der Bitte, dich über den Link anzumelden. Ruf das Portal immer selbst auf. Steht dort keine Nachricht, war die Mail gefälscht.

### Ist ein Gast, der nicht zahlt, automatisch ein Betrüger?
Nein. Die meisten offenen Rechnungen sind Zahlungsverzug, etwa wegen falscher Rechnungsanschrift oder fehlender Freigabe. Betrug nach § 263 StGB liegt nur vor, wenn schon bei der Buchung getäuscht wurde. Das entscheiden Polizei und Staatsanwaltschaft.

### Wie prüfe ich, ob eine Firmenanfrage echt ist?
Handelsregister und Impressum prüfen, Mail-Domain mit der Website vergleichen und die Zentrale unter der Nummer von der Website anrufen. Frag nach Baustelle, Zeitraum und Teamgröße. Bei Neukunden schützt Vorkasse am besten.

### Darf ich vor einem Betrüger in einer Vermietergruppe warnen?
Allgemein vor der Masche ja, mit Namen, Nummern oder Fotos besser nicht. Das ist datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich riskant, und oft ist die genannte Person selbst Opfer eines Identitätsdiebstahls. Gib deine Unterlagen an Polizei und Bank.

### Lohnt sich eine Anzeige, wenn ich gar kein Geld verloren habe?
Ja. Auch der versuchte Betrug ist strafbar (§ 263 Abs. 2 StGB). Deine Anzeige hilft der Polizei, Maschen und Täter zuzuordnen. Online geht das über die Onlinewache deines Bundeslandes.

## Fazit

Betrug bei Buchungsanfragen läuft fast immer über das Geld: zu viel gezahlt, falsch belegt oder nie gezahlt. Dagegen helfen wenige feste Regeln. Du zahlst nichts zurück, was nicht endgültig da ist, und prüfst Zahlungen nur im eigenen Banking. Neue Firmen rufst du über die offizielle Nummer zurück. Türcode und Schlüssel gibt es erst nach Zahlung. Wer diese Regeln jedes Mal anwendet, verliert keine seriösen Kunden und nimmt Betrügern den Hebel.

Alle Themen rund um die Vermietung findest du im Leitfaden [Monteurzimmer vermieten](https://monteur-podcast.de/wissen/monteurzimmer-vermieten/).

## Quellen

- § 263 Strafgesetzbuch (StGB) – Betrug – gesetze-im-internet.de
- § 675p Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Unwiderruflichkeit eines Zahlungsauftrags – gesetze-im-internet.de
- § 20 Personalausweisgesetz (PAuswG) – Verwendung durch den Ausweisinhaber, Ablichtung – gesetze-im-internet.de
- § 29 Bundesmeldegesetz (BMG) – Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten – gesetze-im-internet.de
- Art. 5 und Art. 6 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) – EUR-Lex
- Verordnung (EU) 2024/886 – Echtzeitüberweisungen und Überprüfung des Zahlungsempfängers – EUR-Lex

> Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Er gibt den allgemeinen Stand vom 18.10.2026 wieder. Für deinen Einzelfall wende dich an eine Anwältin, einen Anwalt oder deine Steuerberatung.

> **Markus Wanning** ist seit 2020 in der Immobilienbranche, Gründer von KWATERA24 und Host von „Der Monteur-Podcast“. Er vermietet selbst an Monteure und Fachkräfte und spricht im Podcast jede Woche über das Geschäft. → [monteur-podcast.de](https://monteur-podcast.de)
