<!-- Quelle: https://monteur-podcast.de/wissen/asr-a4-4-unterkunft/ -->
Autor: Markus Wanning (Der Monteur-Podcast) · Stand: 2026-10-18 · Aktualisiert: 2026-10-18 · Nächste Prüfung: 2027-04-18
URL: https://monteur-podcast.de/wissen/asr-a4-4-unterkunft/
# ASR A4.4 Unterkünfte: was Firmen bei der Unterbringung von Monteuren einhalten müssen

**Kurzantwort:** Die ASR A4.4 ist die Technische Regel zu Unterkünften nach der Arbeitsstättenverordnung. Sie gilt, wenn der Arbeitgeber die Unterkunft stellt oder über Dritte organisiert, nicht bei selbst gebuchten Zimmern gegen Erstattung. Dann braucht jeder Bewohner mindestens 8 m² Nutzfläche, davon 6 m² Schlafbereich. Ab vier Personen muss die Firma die Unterbringung dokumentieren.

Stand: 18.10.2026 · Rechtsstand: 18.10.2026 · Nächste Prüfung: 18.04.2027 · Lesezeit: 11 Min.

## Das Wichtigste in Kürze

- **Wer bucht, entscheidet.** Organisiert die Firma die Unterkunft, greifen ArbStättV und ASR A4.4. Bucht der Monteur selbst und bekommt den Mehraufwand erstattet, entfällt die Pflicht zur Bereitstellung.
- **Jedes Schlafzimmer zählt einzeln.** Die Gesamtgröße der Wohnung reicht nicht. Jeder Bewohner braucht 6 m² im Schlafbereich, höchstens 8 Betten stehen in einem Raum.
- **Ab einer Woche wird es mehr.** Bei längeren Einsätzen gehören Waschen und Trocknen dazu, ab fünf Bewohnern ein Aufenthaltsbereich.
- **Gemeinschaftsunterkunft heißt Liste führen.** Ab vier Personen hält die Firma Adresse, Kapazität, Bewohner und Zeitraum fest und bewahrt das vier Wochen nach dem Auszug auf.
- **Die Firma haftet, nicht der Vermieter.** Wer die Wohnung nur vermietet, wird dadurch nicht zum Verantwortlichen nach der ArbStättV.

## Inhalt

1. [Was ist die ASR A4.4?](#was-ist-asr-a4-4)
2. [Wann gilt die ASR A4.4 für eine gebuchte Monteurwohnung?](#wann-gilt-sie)
3. [Wie viel Fläche und wie viele Betten verlangt die ASR A4.4?](#flaeche-betten)
4. [Welche Ausstattung braucht jeder Bewohner?](#ausstattung)
5. [Was kommt bei Einsätzen über eine Woche dazu?](#laengere-einsaetze)
6. [Prüfbeispiel: passt die Wohnung für sechs Monteure?](#pruefbeispiel)
7. [Was muss die Firma bei einer Gemeinschaftsunterkunft dokumentieren?](#dokumentation)
8. [Wer ist verantwortlich, Firma oder Vermieter?](#verantwortung)
9. [Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?](#bussgeld)
10. [Aus der Praxis](#praxis)
11. [Checkliste für Disponenten](#checkliste)
12. [Häufige Fragen](#faq)

## Was ist die ASR A4.4?

Die ASR A4.4 „Unterkünfte“ ist eine Technische Regel für Arbeitsstätten, die Nummer 4.4 im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Zahlen füllt. Die Verordnung selbst sagt nur, dass Unterkünfte angemessen sein müssen und einen Schlafbereich, einen Essbereich und Sanitäreinrichtungen brauchen. Wie groß, wie viele Betten und welche Möbel, steht erst in der ASR.

Herausgegeben wird die Regel vom Ausschuss für Arbeitsstätten, bekannt gemacht über die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Die erste Ausgabe stammt vom Juni 2010. Zuletzt geändert wurde sie im Gemeinsamen Ministerialblatt vom 31.10.2024 (GMBl. 2024 S. 914).

Eine ASR ist kein Gesetz. Sie hat aber eine Vermutungswirkung: Hält die Firma sie ein, wird vermutet, dass sie die Anforderungen der Verordnung erfüllt (§ 3a Abs. 1 ArbStättV). Weicht sie ab, muss sie selbst belegen, dass ihre Lösung die Monteure genauso gut schützt. Für Disponenten heißt das: Wer sich an die ASR-Werte hält, hat im Streit mit der Arbeitsschutzbehörde die besseren Karten.

Die Landesbauordnungen gelten daneben weiter (ASR A4.4 Abschnitt 4 Abs. 1). Was eine Wohnung baurechtlich als Schlafraum taugt, erklärt der Artikel [Beherbergungsstättenverordnung und Zimmergröße](https://monteur-podcast.de/wissen/bauliche-anforderungen-beherbergungsstaette/).

## Wann gilt die ASR A4.4 für eine gebuchte Monteurwohnung?

Die ASR A4.4 gilt, wenn der Arbeitgeber die Unterkunft bereitstellt, selbst oder über einen Dritten wie einen Vermieter. Hotels, Pensionen und Monteurwohnungen dürfen dafür genutzt werden (ASR A4.4 Abschnitt 4 Abs. 7). Ob sie eine Unterkunft im Sinne der Verordnung sind, hängt nicht vom Namen ab, sondern davon, wer sie organisiert.

Drei Fälle kommen im Montagealltag vor:

| Fall | Wer bucht und zahlt | Gilt die ASR A4.4? |
|---|---|---|
| Selbstbeschaffung | Monteur bucht selbst, Firma erstattet den Mehraufwand | nein, die Pflicht zur Bereitstellung entfällt (ASR A4.4 Abschnitt 6 Abs. 2) |
| Firmenbuchung | Disponent bucht Zimmer oder Wohnung für einzelne Monteure | Einzelfall, in der Regel ja, wenn die Firma die Unterkunft vorgibt |
| Gemeinschaftsunterkunft | Firma bringt mindestens vier Personen gemeinsam unter, darunter mehrere Beschäftigte | ja, dazu Dokumentationspflicht (§ 2 Abs. 8 ArbStättV) |

Eine Gemeinschaftsunterkunft liegt vor, wenn der Arbeitgeber sie stellt, selbst oder durch Dritte, entgeltlich oder unentgeltlich. Dazu müssen mehrere Beschäftigte sie gemeinsam nutzen und insgesamt mindestens vier Personen dort wohnen (§ 2 Abs. 8 ArbStättV). Eine Monteurwohnung mit vier Betten, die der Disponent für sein Team bucht, erfüllt das schnell.

Ein Einzelzimmer im Hotel, das die Firma bezahlt, wird dadurch noch keine Gemeinschaftsunterkunft. Mietet die Firma dagegen eine ganze Pension für zwölf Monteure, schon.

Ob die Firma überhaupt eine Unterkunft stellen muss, ist eine eigene Frage. Sie hängt von Entfernung, Tätigkeit und Absprachen ab und steht im Artikel [Muss der Arbeitgeber eine Unterkunft stellen?](https://monteur-podcast.de/wissen/arbeitgeber-unterkunft-pflicht/)

## Wie viel Fläche und wie viele Betten verlangt die ASR A4.4?

Die ASR A4.4 verlangt je Bewohner mindestens 8 m² Nutzfläche und davon 6 m² im Schlafbereich, solange höchstens sechs Personen einen Schlafbereich teilen. Für sieben oder acht Bewohner steigen die Werte (ASR A4.4 Abschnitt 5.2).

| Bewohner je Schlafbereich | Nutzfläche je Bewohner | davon Schlafbereich je Bewohner |
|---|---|---|
| bis 6 | 8,00 m² | 6,00 m² |
| 7 oder 8 | 8,75 m² | 6,75 m² |

Für Betten gelten drei Grenzen (ASR A4.4 Abschnitt 5.4):

- **Höchstens 8 Betten** je Raum in Gebäuden.
- **Höchstens 4 Betten** je Schlafbereich in Raumzellen wie Wohncontainern.
- **Etagenbetten** mit höchstens zwei Betten übereinander.

Dazu kommen Vorgaben an den Raum selbst. Die lichte Raumhöhe beträgt mindestens 2,50 m, soweit das Landesbaurecht keine andere Höhe zulässt (Abschnitt 5.3). Die Heizung muss jeden Raum, solange er bewohnt ist, auf 21 °C oder mehr bringen (Abschnitt 5.1). Tageslicht, künstliche Beleuchtung und freie Lüftung über Fenster gehören ebenfalls dazu.

Der häufigste Fehler bei der Buchung: Nur die Gesamtfläche der Wohnung anzusehen. 80 m² für acht Monteure klingt ausreichend. Stehen davon aber vier Betten in einem 16-m²-Zimmer, fehlen dort 8 m² Schlaffläche. Jeder Schlafbereich wird einzeln gerechnet.

## Welche Ausstattung braucht jeder Bewohner?

Jeder Bewohner braucht nach ASR A4.4 Abschnitt 5.4 sein eigenes Bett samt Matratze und Kissen, dazu einen Stuhl, Platz an einem Tisch und einen abschließbaren Schrank. Ein Doppelbett für zwei Kollegen erfüllt das nicht.

Weitere Punkte aus der ASR, die Disponenten beim Vermieter abfragen sollten:

- **Schlafzimmertüren** lassen sich von innen verschließen.
- **Sichtschutz** an einsehbaren Fenstern und Glastüren, etwa Vorhänge oder Jalousien.
- **Licht am Bett**, zum Beispiel Leselampe oder Nachtlicht.
- **Steckdosen** in ausreichender Zahl für die Belegung.
- **Feuerlöscher** gut sichtbar, Erste-Hilfe-Material gekennzeichnet.
- **Notruf** muss möglich sein, etwa über ein Telefon.
- **Sanitär** passend zur Belegungszahl, die ASR A4.4 verweist dafür auf die ASR A4.1.

Zur Belegung gibt es zwei Regeln. Wohnen Männer und Frauen in der Unterkunft, müssen sie getrennt untergebracht werden (Abschnitt 4 Abs. 4). Arbeitet das Team im Schichtbetrieb, braucht jede Schicht eigene Schlafbereiche (Abschnitt 4 Abs. 5). Wer von 6 bis 14 Uhr arbeitet, soll nicht neben dem Kollegen schlafen, der um 22 Uhr losfährt.

Die Firma muss außerdem Benutzungsregeln aufstellen, eine Brandschutzordnung und einen Alarmplan aushängen und die Bewohner nachweisbar unterweisen (Abschnitt 4 Abs. 6). In einer Monteurwohnung reicht dafür meist ein Blatt mit Hausregeln, Notrufnummern und dem Fluchtweg, das jeder Monteur bei Einzug unterschreibt. Was ein Vermieter beim Brandschutz ohnehin vorhalten sollte, steht im Artikel [Brandschutz in der Monteurunterkunft](https://monteur-podcast.de/wissen/brandschutz-monteurunterkunft/).

## Was kommt bei Einsätzen über eine Woche dazu?

Bei Einsätzen über eine Woche verlangt die ASR A4.4 zusätzlich eine Möglichkeit zum Wäschewaschen und ab fünf Bewohnern einen Aufenthaltsbereich. Beides steht in Abschnitt 5.4 und richtet sich nach Dauer und Belegung.

| Anforderung | Ab wann | Was genau |
|---|---|---|
| Wäsche | Unterbringung länger als 1 Woche | Waschen, Trocknen und Bügeln außerhalb der Schlafräume, mit Waschmaschine und Trockner, außer es gibt einen Waschdienst |
| Aufenthaltsbereich | mehr als 4 Bewohner länger als 1 Woche | angemessen großer Tisch, ein Sitzplatz je Bewohner, je Person 1 m² oder mehr frei zum Bewegen |
| Küche | keine Kantine, kein Essensservice | eigener Raum mit Trinkwasser, Herd, Kühlschrank, Spüle und Vorratsplatz, abschließbares Fach je Bewohner |
| Krankenraum | mehr als 50 Beschäftigte | gekennzeichneter Raum mit mindestens 2 Betten, mit Trage erreichbar |

Für Montageteams ist die Küche der Normalfall. Kaum eine Firma bucht für drei Wochen Vollverpflegung. Eine Monteurwohnung mit Küche, großem Kühlschrank und Waschmaschine deckt drei dieser vier Punkte ab. Wann sich eine Wohnung gegenüber dem Hotel lohnt, vergleicht der Artikel [Monteurwohnung oder Hotel](https://monteur-podcast.de/wissen/monteurwohnung-oder-hotel/).

## Prüfbeispiel: passt die Wohnung für sechs Monteure?

Sechs Betten im Inserat bedeuten nach ASR A4.4 noch keine Freigabe für sechs Monteure. Das zeigt ein Beispiel mit eigenen Werten.

Ein Disponent sucht für einen Einsatz über vier Wochen in Darmstadt eine Unterkunft für sechs Monteure. Der Vermieter bietet eine Wohnung mit 72 m² Nutzfläche an, drei Schlafzimmern, Küche, Bad und Wohnzimmer. In jedem Schlafzimmer stehen zwei Einzelbetten.

| Raum | Fläche | Betten laut Inserat | ASR-Grenze bei 6 m² je Bewohner | Ergebnis |
|---|---|---|---|---|
| Schlafzimmer 1 | 14 m² | 2 | 2 Bewohner (12 m²) | passt |
| Schlafzimmer 2 | 12 m² | 2 | 2 Bewohner (12 m²) | passt |
| Schlafzimmer 3 | 10 m² | 2 | 1 Bewohner (6 m²) | nur 1 Bett nutzbar |
| Gesamtwohnung | 72 m² | 6 | 6 × 8 m² = 48 m² | passt |

Die Gesamtfläche reicht locker. Im dritten Zimmer fehlen aber 2 m², für zwei Bewohner wären 12 m² nötig. Nach der ASR passen also fünf Monteure in die Wohnung, nicht sechs.

Weil der Einsatz vier Wochen dauert und mehr als vier Personen einziehen, kommen zwei Fragen dazu. Hat das Wohnzimmer einen Tisch mit fünf Sitzplätzen und mindestens 5 m² freie Fläche? Gibt es eine Waschmaschine und einen Trockner oder einen Wäscheservice? Erst wenn beides stimmt, ist die Wohnung für fünf Monteure ein guter Treffer.

Für den sechsten Monteur hat der Disponent zwei Wege. Er bucht ein Einzelzimmer in der Nähe dazu. Oder er dokumentiert, warum das 10-m²-Zimmer trotzdem gleichwertig ist, etwa weil es nur zum Schlafen dient und Schrank und Tisch im Flur stehen. Der zweite Weg ist angreifbar, denn die Beweislast liegt dann bei der Firma.

## Was muss die Firma bei einer Gemeinschaftsunterkunft dokumentieren?

Bei einer Gemeinschaftsunterkunft muss die Firma Adresse, Kapazität, die Zuordnung der Beschäftigten und den Unterbringungszeitraum dokumentieren (ArbStättV Anhang Nr. 4.4 Abs. 4). Die Unterlagen müssen ab dem ersten Tag am Ort der Arbeit verfügbar sein. Aufbewahrt werden sie vier Wochen nach dem Ende der Unterbringung.

Die Pflicht gilt unabhängig davon, wie lange der Einsatz dauert. Auch für ein Team, das nur fünf Nächte bleibt, braucht es die Liste. Eine Sammelrechnung des Vermieters mit „4 Personen, 5 Nächte“ ersetzt sie nicht, weil die Namen und die Zuordnung zu den Zimmern fehlen.

Eine einfache Tabelle reicht. Ein Muster zum Übernehmen:

| Feld | Beispiel |
|---|---|
| Adresse der Unterkunft | Musterstraße 12, 64283 Darmstadt, 2. OG links |
| Kapazität | 5 Betten in 3 Schlafzimmern |
| Bewohner und Zimmer | M. K. (Zi. 1), T. W. (Zi. 1), A. B. (Zi. 2), J. S. (Zi. 2), P. L. (Zi. 3) |
| Zeitraum je Bewohner | 02.11. bis 27.11.2026, P. L. ab 09.11.2026 |
| Verfügbar am Einsatzort | Ordner im Baucontainer und digital beim Bauleiter |
| Aufbewahren bis | 25.12.2026 (vier Wochen nach Auszug) |

Wechselt das Team während des Einsatzes, aktualisierst du die Liste am Tag des Wechsels. Die Arbeitsschutzbehörde darf Auskünfte verlangen und die Unterlagen sehen. Wer dann eine Liste vorlegt, die zum Belegungsplan des Vermieters passt, hat diesen Teil erledigt.

## Wer ist verantwortlich, Firma oder Vermieter?

Verantwortlich für die Einhaltung von ArbStättV und ASR A4.4 ist der Arbeitgeber, auch wenn ein externer Vermieter die Wohnung stellt. Die Verordnung sagt das für Gemeinschaftsunterkünfte ausdrücklich: Stellt ein Dritter sie auf Veranlassung des Arbeitgebers bereit, muss der Arbeitgeber weiter dafür geradestehen, dass sie angemessen ist (Anhang Nr. 4.4 Abs. 1).

Der Vermieter wird durch eine Firmenbuchung nicht zum Arbeitgeber und nicht zum Adressaten der ArbStättV. Er hat seine eigenen Pflichten aus dem Vertrag, aus der Landesbauordnung und als Betreiber, etwa Rauchwarnmelder und sichere Elektrik.

| Aufgabe | Firma (Arbeitgeber) | Vermieter |
|---|---|---|
| Prüfen, ob die Unterkunft angemessen ist | ja | nein, liefert aber die Angaben |
| Belegung je Zimmer festlegen | ja | nennt die echte Maximalbelegung |
| Dokumentation der Gemeinschaftsunterkunft | ja | nein |
| Unterweisung, Hausregeln, Alarmplan | ja | stellt Hausordnung und Notfallinfos bereit |
| Mängel beseitigen | fordert Abhilfe | repariert nach Vertrag |
| Bau- und Brandschutz der Wohnung | prüft bei Auswahl | ja, nach Landesrecht |

Für Disponenten folgt daraus eine klare Arbeitsteilung. Der Vermieter liefert Grundriss mit Zimmergrößen, Bettenplan, Fotos und Ausstattungsliste. Die Firma rechnet nach, legt die Belegung fest und führt die Liste. Wie Firmen die Unterkunft insgesamt organisieren, steht im Leitfaden [Unterkunft für Mitarbeiter organisieren](https://monteur-podcast.de/wissen/unterkunft-fuer-mitarbeiter/).

## Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?

Verstöße gegen die Unterkunftsregeln der ArbStättV können mit bis zu 5.000 € Bußgeld geahndet werden (§ 9 Abs. 1 ArbStättV, Bußgeldrahmen aus § 25 Abs. 2 ArbSchG). Zwei Tatbestände betreffen Unterkünfte direkt:

- **§ 9 Abs. 1 Nr. 4a ArbStättV:** Die Firma stellt eine nötige Unterkunft gar nicht oder zu spät.
- **§ 9 Abs. 1 Nr. 4b ArbStättV:** Die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft wird nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig dokumentiert.

Meist ordnet die Behörde zuerst an, dass nachgebessert wird. Hält sich die Firma nicht an eine vollziehbare Anordnung, steigt der Rahmen auf bis zu 30.000 € (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 a, Abs. 2 ArbSchG). Gefährdet ein vorsätzlicher Verstoß Leben oder Gesundheit von Beschäftigten, ist er eine Straftat (§ 9 Abs. 2 ArbStättV, § 26 ArbSchG).

Teurer als das Bußgeld ist oft der Umzug. Muss ein Team mitten im Einsatz in eine andere Unterkunft, fallen Doppelbuchung, Fahrzeit und ein verlorener Arbeitstag an.

## Aus der Praxis

Firmen fragen bei der Unterkunftssuche fast genau die Punkte ab, die auch in der ASR A4.4 stehen. Eigene Auswertung KWATERA24, Stand 18.10.2026: Über 60 Anfragen nennen ausdrücklich eine Waschmaschine, über 30 verlangen Einzelbetten. Typische Formulierungen sind „getrennte Schlafzimmer, keine Doppelbetten“, „keine Etagenbetten, keine Durchgangszimmer“ und „höchstens zwei Personen pro Zimmer“.

Eine typische Anfrage, anonymisiert: Ein Unternehmen sucht für vier Mitarbeiter eine abgeschlossene Wohnung im Rhein-Main-Gebiet, zunächst zwei Wochen mit Option auf mehrere Monate. Gewünscht sind Einzelbetten, eigene Küche, Bad, Waschmaschine und Bettwäsche. Vier Personen, gemeinsam vom Arbeitgeber untergebracht: Das ist eine Gemeinschaftsunterkunft im Sinne von § 2 Abs. 8 ArbStättV. Die Firma braucht also auch die Bewohnerliste.

Was in solchen Anfragen fast nie steht, sind die Zimmergrößen. Gefragt wird nach Betten, nicht nach Quadratmetern. Genau dort entstehen die Fälle aus dem Prüfbeispiel. Bitte den Vermieter deshalb immer um einen Grundriss oder die Fläche jedes Schlafzimmers.

## Checkliste für Disponenten

- [ ] Klären, wer bucht: Firma, Disponent oder Monteur selbst mit Erstattung
- [ ] Zahl der Bewohner zählen: ab vier Personen Gemeinschaftsunterkunft
- [ ] Grundriss oder Zimmergrößen vom Vermieter anfordern
- [ ] Je Schlafzimmer rechnen: 6 m² je Bewohner, höchstens 8 Betten, Etagenbett höchstens zweistöckig
- [ ] Gesamtfläche prüfen: 8 m² je Bewohner
- [ ] Je Bewohner eigenes Bett, Sitzplatz, Tischfläche, verschließbarer Schrank
- [ ] Schlafzimmertüren von innen abschließbar, Sichtschutz an Fenstern
- [ ] Heizung auf 21 °C, Tageslicht, Fenster zum Lüften
- [ ] Schichten und Geschlechter getrennt einplanen
- [ ] Bei mehr als einer Woche: Waschmaschine und Trockner oder Wäscheservice
- [ ] Bei mehr als vier Bewohnern und mehr als einer Woche: Aufenthaltsbereich mit Tisch und Sitzplatz je Person
- [ ] Küche mit Kühlschrank und Fach je Bewohner, wenn keine Verpflegung gestellt wird
- [ ] Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Material, Notrufmöglichkeit
- [ ] Hausregeln, Alarmplan und Unterweisung bei Einzug
- [ ] Bewohnerliste anlegen, am Einsatzort verfügbar halten, vier Wochen nach Auszug aufbewahren

## Häufige Fragen

### Gilt die ASR A4.4 auch für ein Hotelzimmer?
Ja, wenn die Firma das Hotel vorgibt oder bucht, kann die ASR A4.4 greifen, denn Hotels und Pensionen dürfen als Unterkunft genutzt werden (Abschnitt 4 Abs. 7). Ein einzelnes Hotelzimmer ist aber keine Gemeinschaftsunterkunft, die Dokumentationspflicht gilt erst ab vier gemeinsam untergebrachten Personen.

### Wie viele Quadratmeter braucht ein Monteur nach ASR A4.4?
Mindestens 8 m² Nutzfläche, davon 6 m² im Schlafbereich, wenn bis zu sechs Personen einen Schlafbereich teilen. Bei sieben oder acht Personen sind es 8,75 m² und 6,75 m².

### Sind Etagenbetten nach ASR A4.4 erlaubt?
Ja, mit höchstens zwei Betten übereinander. Jede Ebene zählt als eigenes Bett, und die Fläche je Bewohner muss trotzdem stimmen. Viele Firmen schließen Etagenbetten bei längeren Einsätzen in ihren Anfragen aus.

### Muss der Vermieter die ASR A4.4 einhalten?
Nein, Adressat ist der Arbeitgeber. Der Vermieter sollte aber ehrliche Angaben zu Zimmergrößen, Betten und Ausstattung machen. Sonst bucht die Firma eine Wohnung, die sie nicht voll belegen darf.

### Gilt die ASR A4.4, wenn der Monteur selbst bucht?
In der Regel nicht. Erstattet der Arbeitgeber den Mehraufwand für eine selbst beschaffte Unterkunft, entfällt die Pflicht, eine Unterkunft bereitzustellen (ASR A4.4 Abschnitt 6 Abs. 2). Gibt die Firma die Wohnung verbindlich vor, sieht es anders aus.

### Wie lange muss die Bewohnerliste aufbewahrt werden?
Vier Wochen nach dem Ende der Unterbringung (ArbStättV Anhang Nr. 4.4 Abs. 4). Verfügbar sein muss sie ab dem ersten Tag am Einsatzort.

### Wer kontrolliert die Einhaltung?
Die Arbeitsschutzbehörden der Länder, je nach Bundesland Amt für Arbeitsschutz, Gewerbeaufsicht oder Regierungspräsidium. Sie dürfen Auskünfte und Unterlagen verlangen, die Unterkunft besichtigen und Nachbesserung anordnen.

## Fazit

Die ASR A4.4 gilt immer dann, wenn die Firma die Unterkunft organisiert, und sie bleibt Sache der Firma, auch wenn ein Vermieter die Wohnung stellt. Entscheidend sind drei Zahlen: 8 m² je Bewohner insgesamt, 6 m² je Bewohner im Schlafzimmer und vier Personen als Schwelle für die Dokumentation. Wer jedes Schlafzimmer einzeln nachrechnet statt nur die Betten zu zählen, vermeidet die meisten Fehlbuchungen. Bei Einsätzen über eine Woche kommen Waschmaschine und Aufenthaltsbereich dazu. Eine einfache Bewohnerliste am Einsatzort erledigt den Rest.

Den Überblick für Vermieter findest du im Leitfaden [Monteurzimmer vermieten](https://monteur-podcast.de/wissen/monteurzimmer-vermieten/).

## Quellen

- § 2 Abs. 2 und Abs. 8 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – Begriffe, Gemeinschaftsunterkunft – gesetze-im-internet.de
- § 3a Abs. 1 ArbStättV – Einrichten und Betreiben, Vermutungswirkung – gesetze-im-internet.de
- § 9 ArbStättV – Straftaten und Ordnungswidrigkeiten – gesetze-im-internet.de
- Anhang Nr. 4.4 ArbStättV – Unterkünfte – gesetze-im-internet.de
- §§ 25, 26 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Bußgeld- und Strafvorschriften – gesetze-im-internet.de
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.4 „Unterkünfte“, Ausgabe Juni 2010, zuletzt geändert GMBl. 2024 S. 914 – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

> Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Er gibt den allgemeinen Stand vom 18.10.2026 wieder. Für deinen Einzelfall wende dich an eine Anwältin, einen Anwalt oder deine Steuerberatung.

> **Markus Wanning** ist seit 2020 in der Immobilienbranche, Gründer von KWATERA24 und Host von „Der Monteur-Podcast“. Er vermietet selbst an Monteure und Fachkräfte und spricht im Podcast jede Woche über das Geschäft. → [monteur-podcast.de](https://monteur-podcast.de)
