<!-- Quelle: https://monteur-podcast.de/wissen/arbeitgeber-unterkunft-pflicht/ -->
Autor: Markus Wanning (Der Monteur-Podcast) · Stand: 2026-10-18 · Aktualisiert: 2026-10-18 · Nächste Prüfung: 2027-04-18
URL: https://monteur-podcast.de/wissen/arbeitgeber-unterkunft-pflicht/
# Muss der Arbeitgeber eine Unterkunft stellen? Pflicht und Kosten auf Montage

**Kurzantwort:** Ein Gesetz, das den Arbeitgeber bei jedem Auswärtseinsatz zur Unterkunft verpflichtet, gibt es nicht. Die Pflicht entsteht aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Zusage oder Weisung, oder aus dem Arbeitsschutz (ArbStättV Anhang Nr. 4.4). Schickt die Firma dich auf eine Baustelle, die du nicht täglich erreichen kannst, trägt sie die notwendigen Übernachtungskosten in aller Regel.

Stand: 18.10.2026 · Rechtsstand: 18.10.2026 · Nächste Prüfung: 18.04.2027 · Lesezeit: 10 Min.

## Das Wichtigste in Kürze

- **Keine Pflicht per se.** Ob die Firma eine Unterkunft stellen muss, steht zuerst in deinem Vertrag, im Tarif oder in einer Reiserichtlinie.
- **Arbeitsschutz als Untergrenze.** Ist die Baustelle abgelegen oder die Tätigkeit belastend, braucht es eine angemessene Unterkunft, die der Arbeitgeber stellt (ArbStättV Anhang Nr. 4.4 Abs. 1).
- **Stellen und Bezahlen sind zwei Fragen.** Die Firma kann selbst buchen, gegen Beleg erstatten oder einen festen Zuschuss zahlen.
- **Erst Freigabe, dann buchen.** Wer ohne Zusage bucht, riskiert, auf einem Teil der Rechnung sitzen zu bleiben.
- **Steuer:** Erstattet die Firma die Übernachtung auf Montage, ist das steuerfrei (§ 3 Nr. 16 EStG). Was du selbst zahlst, setzt du als Werbungskosten an.

## Inhalt

1. [Muss der Arbeitgeber eine Unterkunft stellen?](#pflicht)
2. [Wann verlangt der Arbeitsschutz eine Unterkunft?](#arbeitsschutz)
3. [Ab welcher Entfernung gibt es Anspruch auf ein Zimmer?](#entfernung)
4. [Wer zahlt die Unterkunft auf Montage?](#kosten)
5. [Darfst du selbst buchen und dir die Kosten erstatten lassen?](#selbst-buchen)
6. [Ist die Unterkunft mit der Montagezulage abgegolten?](#montagezulage)
7. [Was gilt steuerlich für die Unterkunft auf Montage?](#steuer)
8. [Darf der Arbeitgeber die Unterkunft vom Lohn abziehen?](#lohnabzug)
9. [Verlängerung, Kürzung, Ablehnung: was dann?](#aenderungen)
10. [Aus der Praxis](#praxis)
11. [Checkliste: vor der Buchung schriftlich klären](#checkliste)
12. [Häufige Fragen](#faq)

## Muss der Arbeitgeber eine Unterkunft stellen?

Nein, nicht automatisch: Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, bei jedem Auswärtseinsatz eine Unterkunft zu stellen, kennt das deutsche Recht nicht. Die Pflicht ergibt sich aus Absprachen oder aus dem Arbeitsschutz. Typische Grundlagen sind:

- **Arbeitsvertrag oder Zusatzvereinbarung**, etwa ein Montagezusatz mit Regeln zu Unterkunft, Fahrten und Verpflegung.
- **Tarifvertrag**, zum Beispiel Regelungen zur Auslöse im Bau- oder Montagebereich.
- **Betriebsvereinbarung** oder eine interne Reisekostenrichtlinie.
- **Einsatzanordnung oder Zusage** des Vorgesetzten, auch per E-Mail oder Messenger.
- **Betriebliche Übung:** Hat die Firma jahrelang auf jeder Fernbaustelle ein Zimmer gebucht, darfst du dich unter Umständen darauf verlassen.
- **Arbeitsschutz**, wenn die Unterkunft für Sicherheit und Gesundheit nötig ist (nächster Punkt).

Unabhängig davon gilt ein Grundsatz aus dem Auftragsrecht: Wer Aufwendungen für den Auftraggeber macht, die er für erforderlich halten darf, bekommt sie ersetzt (§ 670 BGB). Die Arbeitsgerichte wenden diesen Gedanken auf Arbeitnehmer entsprechend an. Ordnet die Firma einen Einsatz 400 km entfernt an, gehört die notwendige Übernachtung zu ihren Kosten. Eine freie Wahl des Hotels folgt daraus nicht.

## Wann verlangt der Arbeitsschutz eine Unterkunft?

Der Arbeitsschutz verlangt eine Unterkunft, wenn Sicherheit, Gesundheitsschutz oder menschengerechte Gestaltung der Arbeit sie erfordern (ArbStättV Anhang Nr. 4.4 Abs. 1). Als Beispiele nennt die Verordnung eine abgelegene Arbeitsstätte, die Tätigkeit selbst und wie viele Beschäftigte eingesetzt sind. Das gilt auch für Unterkünfte außerhalb der Baustelle.

Zwei Fälle sind ausdrücklich geregelt:

- **Zugesagte Gemeinschaftsunterkunft.** Hat der Arbeitgeber bei Anwerbung oder Entsendung eine Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft in Aussicht gestellt, muss er sie auch bereitstellen.
- **Unterkunft über Dritte.** Bucht die Firma eine Monteurwohnung bei einem Vermieter, bleibt sie selbst für die Angemessenheit verantwortlich.

Eine Gemeinschaftsunterkunft liegt vor, wenn der Arbeitgeber sie selbst oder über Dritte stellt und mindestens vier Personen sie gemeinsam nutzen, darunter mehrere Beschäftigte (§ 2 Abs. 8 ArbStättV). Dann muss die Firma Adresse, Kapazität, Bewohner und Zeitraum dokumentieren. Die Unterlagen müssen ab dem ersten Tag am Einsatzort vorliegen und vier Wochen nach dem Ende aufbewahrt werden (Anhang Nr. 4.4 Abs. 4).

Zur Ausstattung gehören nach Anhang Nr. 4.4 Abs. 2 ein Bereich zum Wohnen und Schlafen mit Bett, Schrank, Tisch und Sitzplatz, ein Platz zum Essen und Sanitärräume. Wie viel davon nötig ist, hängt von Belegung und Dauer ab. Teilen sich Männer und Frauen die Unterkunft, muss die Raumzuteilung das berücksichtigen (Abs. 3). Die genauen Flächen und Bettenzahlen stehen in der Technischen Regel ASR A4.4, erklärt im Artikel [Unterkünfte nach ArbStättV und ASR A4.4](https://monteur-podcast.de/wissen/asr-a4-4-unterkunft/).

## Ab welcher Entfernung gibt es Anspruch auf ein Zimmer?

Für den Anspruch auf ein Zimmer zählt keine Kilometerzahl, sondern die Erholung, die dir nach Arbeit, Fahrt und Schlaf noch bleibt. Dafür zählen Arbeitszeit, Fahrzeit, Schichtlage, körperliche Belastung und die Sicherheit auf der Straße.

Ein Rechenbeispiel zeigt, warum Kilometer allein wenig sagen:

| | Pendeln täglich | Monteurwohnung am Einsatzort |
|---|---|---|
| Arbeitszeit | 7:00 bis 17:30 Uhr | 7:00 bis 17:30 Uhr |
| Fahrt je Richtung | 2 Std. 15 Min. (190 km) | 15 Min. |
| Abfahrt morgens | 4:45 Uhr | 6:45 Uhr |
| Ankunft abends | 19:45 Uhr | 17:45 Uhr |
| Zeit bis zur nächsten Abfahrt | 9 Std. | 13 Std. |

Die Ruhezeit von elf Stunden nach Arbeitsende (§ 5 Abs. 1 ArbZG) wird hier zwar auf dem Papier eingehalten, weil die Heimfahrt im eigenen Auto meist keine Arbeitszeit ist. Nach Abzug von Essen und Duschen bleiben aber kaum sieben Stunden Schlaf. Wer so drei Wochen auf der Autobahn verbringt, fährt müde. Genau das meint die Verordnung mit Gesundheitsschutz.

Kurze Einsätze von ein oder zwei Tagen begründen dagegen selten einen Anspruch, wenn die Strecke zumutbar ist. Ein Anspruch auf Hotel statt Monteurwohnung oder auf Einzelzimmer folgt aus der Entfernung ebenfalls nicht. Welche Unterkunft zu welchem Einsatz passt, vergleicht der Artikel [Monteurwohnung oder Hotel](https://monteur-podcast.de/wissen/monteurwohnung-oder-hotel/).

## Wer zahlt die Unterkunft auf Montage?

Die Unterkunft auf Montage zahlt der Arbeitgeber, wenn er den Einsatz anordnet und die Übernachtung notwendig ist. Wie er zahlt, regelt die Firma unterschiedlich. In der Praxis gibt es vier Modelle:

| Modell | Wer bucht | Wer zahlt | Risiko für dich |
|---|---|---|---|
| Gestellte Unterkunft | Firma oder Disponent | Firma direkt an den Vermieter | gering, nur private Extras |
| Erstattung gegen Beleg | du | du, Firma erstattet später | Kürzung ohne Freigabe oder vollständige Rechnung |
| Fester Zuschuss oder Pauschale | du | du, Firma zahlt festen Betrag | Mehrkosten über dem Zuschuss trägst du |
| Kostenlimit | du oder Firma | Firma bis zur Grenze | alles über dem Limit, wenn nichts anderes vereinbart ist |

Welche Nebenkosten die Firma übernimmt, hängt davon ab, ob sie notwendig, angemessen und vereinbart sind. Eine grobe Orientierung:

- **Meist dienstlich:** Stellplatz für den Firmenwagen oder Transporter, Endreinigung und Bettwäsche, wenn der Vermieter sie verlangt, vereinbarte Nebenkosten.
- **Meist privat:** größeres Zimmer ohne Grund, Stellplatz für das Privatauto ohne Absprache, Minibar, Streaming, eigenmächtige Umbuchung.

Für Disponenten heißt das: Wer den Buchungsweg festlegt, legt auch das Risiko fest. Eine zentral gebuchte Monteurwohnung mit Rechnung an die Firma erspart Belegsammeln, Vorkasse durch den Monteur und Streit über Einzelposten. Wie das organisiert wird, steht im Leitfaden [Unterkunft für Mitarbeiter organisieren](https://monteur-podcast.de/wissen/unterkunft-fuer-mitarbeiter/).

## Darfst du selbst buchen und dir die Kosten erstatten lassen?

Selbst buchen darfst du, aber erstattet bekommst du die Kosten sicher nur mit vorheriger Zustimmung. Eine Pflicht der Firma zur Unterkunft heißt nicht, dass du beliebig buchen und die volle Rechnung einreichen kannst. Die Firma darf erwarten, dass du eine angemessene Unterkunft wählst.

Vor einer Eigenbuchung klärst du schriftlich:

1. **Preisgrenze** je Nacht, Woche oder Monat, inklusive oder exklusive Reinigung.
2. **Zeitraum** und wer eine Verlängerung freigibt.
3. **Unterkunftsart:** Monteurwohnung, Pension, Hotel, Einzel- oder Mehrbettzimmer.
4. **Zusatzkosten:** Parken, Wäsche, Endreinigung, Kaution.
5. **Rechnungsempfänger:** du oder die Firma, mit Anschrift und Kostenstelle.
6. **Zahlungsweg und Frist** für die Abrechnung.

Aufbewahren solltest du die Einsatzanordnung, die Freigabe, die Buchungsbestätigung, die vollständige Rechnung und den Zahlungsbeleg. Steht die Firma als Rechnungsempfänger fest, muss die Rechnung auch auf sie lauten. Sonst kann die Buchhaltung sie nicht verwenden.

**Notfall ohne Ansprechpartner:** Steht die Anreise unmittelbar bevor und erreichst du niemanden, buchst du eine Unterkunft, die du später als angemessen begründen kannst. Halte Anrufversuche und Nachrichten fest. Eine teure Unterkunft ohne Abwägung zu nehmen, weil die Zeit drängt, ist das größte Risiko.

## Ist die Unterkunft mit der Montagezulage abgegolten?

Nein, in der Regel nicht: Montagezulage und Unterkunft sind zwei getrennte Dinge. Die Zulage gleicht die Belastung durch Abwesenheit und wechselnde Einsatzorte aus. Die Unterkunft ist Aufwendungsersatz. Abgegolten ist die Unterkunft mit der Zulage nur, wenn Vertrag, Tarif oder Richtlinie das ausdrücklich so regeln.

Ein Vergleich macht den Unterschied sichtbar. Zulage A beträgt 25 € pro Einsatztag, die Firma bucht die Wohnung. Zulage B beträgt 45 € pro Tag, der Monteur zahlt sein Bett selbst für 35 € pro Nacht. Bei 20 Einsatztagen und 20 Nächten bleiben bei A 500 € zusätzlich, bei B nur 200 €. Dazu ist die Zulage meist steuerpflichtiger Lohn, die erstattete Übernachtung nicht. Hohe Zulage ist also nicht automatisch das bessere Angebot.

Lass dir schriftlich bestätigen, was die Zulage abdeckt. Mehr zu Auslöse und Zulagen steht im Artikel [Auslöse und Montagezulage](https://monteur-podcast.de/wissen/ausloese-montagezulage/).

## Was gilt steuerlich für die Unterkunft auf Montage?

Übernachtungskosten auf einer beruflichen Auswärtstätigkeit sind Reisekosten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5a EStG). Erstattet der Arbeitgeber sie, ist das steuerfrei (§ 3 Nr. 16 EStG). Bucht und zahlt er direkt, entsteht für dich kein steuerpflichtiger Vorteil.

Die wichtigsten Zahlen, Stand Oktober 2026:

- **20 € pro Nacht im Inland** darf der Arbeitgeber ohne Einzelnachweis steuerfrei zahlen (R 9.7 Abs. 3 LStR). Das gilt nicht, wenn er dir die Unterkunft selbst stellt.
- **Tatsächliche Kosten** setzt du als Werbungskosten an, soweit die Firma sie nicht steuerfrei erstattet hat. Eine Pauschale gibt es für dich nicht, du brauchst die Rechnung.
- **1.000 € im Monat** sind die Obergrenze, wenn du länger als 48 Monate an derselben Tätigkeitsstätte bist.
- **Doppelte Haushaltsführung** ist ein anderer Fall: Hast du am Einsatzort deine erste Tätigkeitsstätte und zu Hause einen eigenen Hausstand, gelten die Regeln aus § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG mit dem Deckel von 1.000 € im Monat von Anfang an.

Die Verpflegungspauschalen von 14 € und 28 € und das Rechenbeispiel stehen im Artikel [Übernachtungspauschale und Verpflegungsmehraufwand](https://monteur-podcast.de/wissen/uebernachtungspauschale-verpflegungsmehraufwand/).

## Darf der Arbeitgeber die Unterkunft vom Lohn abziehen?

Ein Abzug vom Lohn für die Unterkunft ist nur mit Vereinbarung erlaubt und hat eine harte Grenze. Sachbezüge dürfen als Teil des Arbeitsentgelts vereinbart werden, wenn sie deinem Interesse oder der Eigenart des Arbeitsverhältnisses entsprechen (§ 107 Abs. 2 GewO). Ihr Wert darf den pfändbaren Teil des Lohns nicht übersteigen.

Für die Montage bedeutet das:

- **Ordnet die Firma einen Einsatz an**, ist die Übernachtung ihr Aufwand. Ein Abzug vom Lohn passt dazu nicht.
- **Stellt die Firma eine Unterkunft als Teil des Lohns**, etwa für eine dauerhafte Stelle mit Werkswohnung, wird sie sozialversicherungsrechtlich mit einem amtlichen Wert angesetzt. Laut § 2 Abs. 3 SvEV sind das 285 € im Monat, mit Abschlägen von 15 % für Gemeinschaftsunterkünfte und 40 bis 60 % bei Belegung mit zwei oder mehr Beschäftigten (abgerufen 18.10.2026).
- **Bei Entsendung aus dem Ausland** gehören Unterkunftsbedingungen und die Erstattung von Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten zu den Arbeitsbedingungen, die auch für ausländische Arbeitgeber gelten (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 8 AEntG).

Siehst du auf der Lohnabrechnung einen Abzug für die Unterkunft, den niemand mit dir vereinbart hat, frag schriftlich nach der Grundlage.

## Verlängerung, Kürzung, Ablehnung: was dann?

Jede Änderung am Einsatz braucht eine neue Freigabe, denn die erste Zusage deckt nicht automatisch einen längeren Zeitraum oder einen höheren Preis. Das betrifft Verlängerungen, Umbuchungen mit Gebühren, einen Wechsel der Unterkunft und neue Kollegen im Team.

Kürzt oder verweigert die Firma die Erstattung, gehst du in dieser Reihenfolge vor:

1. Begründung schriftlich anfordern.
2. Mit Vertrag, Tarif und Richtlinie vergleichen.
3. Fehlende Belege nachreichen.
4. Notwendigkeit und Angemessenheit darlegen: Dauer, Arbeitszeit, Fahrzeit, Preis vor Ort.
5. Intern klären mit Vorgesetzten, Disposition, Personalabteilung oder Betriebsrat.
6. Erst dann Gewerkschaft oder Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten.

Achte auf Ausschlussfristen. Viele Arbeits- und Tarifverträge setzen dafür eine kurze Frist, und oft musst du die Forderung schriftlich oder per E-Mail stellen. Schau in deinen Vertrag, wie lange du Zeit hast. Danach sind sie weg, auch wenn sie berechtigt waren.

## Aus der Praxis

Die Frage, wer die Unterkunft zahlt, ist bei Anfragen oft noch gar nicht geklärt. Erfahrungswert von KWATERA24, Stand Oktober 2026: In Anfragen von einzelnen Monteuren steht immer wieder „Kostenübernahme durch die Firma gewünscht“ oder „zahle selbst, über die Auslöse“. Manchmal soll erst noch intern geklärt werden, ob bar vor Ort gezahlt wird oder die Firma übernimmt. Bis das entschieden ist, ist die passende Wohnung oft vergeben.

Ein typischer Ablauf, anonymisiert: Ein Monteur ruft an einem Donnerstag an. Ab Montag hat er eine Baustelle bei Frankfurt am Main, für vier bis fünf Wochen. Er möchte ein Einzelzimmer, Budget 25 bis 30 € pro Nacht, zahlt selbst über die Auslöse. Frei ist eine kleine Wohnung für rund 40 € pro Nacht. Ob die Firma die Differenz trägt, kann er am Telefon nicht sagen. Mit einer schriftlichen Freigabe über Preisgrenze und Zeitraum hätte er sofort zusagen können.

Eine kurze Nachricht an den Disponenten reicht als Freigabe, zum Beispiel:

> „Einsatz Frankfurt am Main, 12.10. bis 13.11.2026. Unterkunft Monteurwohnung bis 45 € pro Nacht inkl. Endreinigung, Rechnung an die Firma. Verlängerung nur nach Rückmeldung. Bitte kurz bestätigen.“

## Checkliste: vor der Buchung schriftlich klären

- [ ] Grundlage der Unterkunft: Vertrag, Tarif, Richtlinie oder Einsatzanordnung
- [ ] Wer bucht: Firma, Disponent oder du selbst
- [ ] Kostenmodell: gestellt, Erstattung, Zuschuss oder Limit
- [ ] Preisgrenze je Nacht, Woche oder Monat
- [ ] Unterkunftsart und Belegung: Einzelzimmer, Mehrbettzimmer, Wohnung fürs Team
- [ ] Zusatzkosten: Parken, Reinigung, Wäsche, Kaution
- [ ] Rechnungsempfänger mit Anschrift und Kostenstelle
- [ ] Zeitraum und wer Verlängerungen freigibt
- [ ] Bei vier oder mehr Personen: Dokumentation nach ArbStättV durch die Firma
- [ ] Verhältnis zur Montagezulage schriftlich festgehalten
- [ ] Belege gesichert: Freigabe, Buchung, Rechnung, Zahlung

## Häufige Fragen

### Muss mein Arbeitgeber mir auf Montage eine Unterkunft stellen?
Nicht automatisch. Eine Pflicht entsteht aus Vertrag, Tarif, Betriebsvereinbarung, Zusage oder aus dem Arbeitsschutz, wenn die Baustelle abgelegen oder die Arbeit belastend ist (ArbStättV Anhang Nr. 4.4). Ordnet die Firma einen Einsatz an, den du nicht täglich erreichen kannst, trägt sie die notwendige Übernachtung in der Regel.

### Ab wie vielen Kilometern zahlt der Arbeitgeber das Hotel?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Es zählt, ob dir nach Arbeit und Fahrt genug Erholung bleibt. Bei mehr als zwei Stunden Fahrt je Richtung über mehrere Wochen spricht viel für eine Unterkunft am Einsatzort. Einen Anspruch auf ein Hotel statt einer Monteurwohnung hast du damit nicht.

### Wer zahlt Parkplatz, Endreinigung und Bettwäsche?
Die Firma zahlt, was notwendig und vereinbart ist. Der Stellplatz für den Firmenwagen und eine vom Vermieter verlangte Endreinigung gehören meist dazu. Privates wie Streaming oder ein Stellplatz fürs eigene Auto ohne Absprache trägst du selbst.

### Kann ich die selbst bezahlte Unterkunft von der Steuer absetzen?
Ja, als Werbungskosten in Höhe der tatsächlichen Kosten laut Rechnung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5a EStG). Was die Firma dir steuerfrei erstattet hat, ziehst du ab. Eine Pauschale von 20 € gibt es nur für die Erstattung durch den Arbeitgeber.

### Was passiert, wenn der Einsatz verlängert wird?
Hol vor der Verlängerung eine neue Freigabe ein. Die ursprüngliche Zusage gilt nur für den vereinbarten Zeitraum. Eine kurze Bestätigung per E-Mail oder Messenger reicht.

### Muss eine Gemeinschaftsunterkunft dokumentiert werden?
Ja, wenn der Arbeitgeber sie stellt und mindestens vier Personen sie nutzen (§ 2 Abs. 8 ArbStättV). Die Firma hält Adresse, Kapazität, Bewohner und Zeitraum fest. Die Unterlagen müssen am Einsatzort vorliegen und vier Wochen nach Ende aufbewahrt werden.

### Darf die Firma mir die Unterkunft vom Lohn abziehen?
Nur, wenn ihr das vereinbart habt und der Abzug den pfändbaren Teil des Lohns nicht übersteigt (§ 107 Abs. 2 GewO). Bei einem angeordneten Einsatz ist die Übernachtung Aufwand der Firma und kein Lohnbestandteil.

## Fazit

Die Unterkunftspflicht des Arbeitgebers folgt zuerst aus deinem Vertrag, danach aus dem Arbeitsschutz. Bei Einsätzen, die du nicht täglich pendeln kannst, trägt die Firma die notwendige Übernachtung in aller Regel. Wie sie zahlt, ist offen: direkt, gegen Beleg oder per Zuschuss. Streit entsteht fast immer dort, wo Preisgrenze, Zeitraum und Rechnungsempfänger nicht schriftlich feststehen. Eine kurze Freigabe vor der Buchung erspart Monteur und Disponent die meisten Diskussionen.

Den Überblick für Vermieter findest du im Leitfaden [Monteurzimmer vermieten](https://monteur-podcast.de/wissen/monteurzimmer-vermieten/).

## Quellen

- § 2 Abs. 8 und Anhang Nr. 4.4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – gesetze-im-internet.de
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.4 „Unterkünfte“ – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- § 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – Ruhezeit – gesetze-im-internet.de
- § 670 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Ersatz von Aufwendungen – gesetze-im-internet.de
- §§ 3 Nr. 16, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 und 5a Einkommensteuergesetz (EStG) – gesetze-im-internet.de
- R 9.7 Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) – Übernachtungskosten – Amtliches Lohnsteuer-Handbuch des BMF
- § 107 Gewerbeordnung (GewO) – Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts – gesetze-im-internet.de
- § 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) – Verpflegung, Unterkunft und Wohnung als Sachbezug – gesetze-im-internet.de
- § 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) – Allgemeine Arbeitsbedingungen – gesetze-im-internet.de

> Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Er gibt den allgemeinen Stand vom 18.10.2026 wieder. Für deinen Einzelfall wende dich an eine Anwältin, einen Anwalt oder deine Steuerberatung.

> **Markus Wanning** ist seit 2020 in der Immobilienbranche, Gründer von KWATERA24 und Host von „Der Monteur-Podcast“. Er vermietet selbst an Monteure und Fachkräfte und spricht im Podcast jede Woche über das Geschäft. → [monteur-podcast.de](https://monteur-podcast.de)
